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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.27) 8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3. Mose 23.34) 13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, 15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern. 20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

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5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst Jahwe, deinem Gott, kein Rind oder Schaf opfern, an dem ein Makel ist, irgendetwas Schlimmes, denn das verabscheut er. (3. Mose 22.20) 2 Wenn sich in einer deiner Ortschaften, die Jahwe, dein Gott, dir gibt, jemand findet, ein Mann oder eine Frau, die etwas tun, was Jahwe, dein Gott, als böse ansieht, wenn jemand seinen Bund übertritt (5. Mose 13.7) 3 und anfängt, anderen Göttern zu dienen und sie anzubeten: die Sonne oder den Mond oder das ganze Heer der Sterne, was ich verboten habe, (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir berichtet und du hörst davon, dann sollst du das genau untersuchen. Und wenn sich der Bericht als wahr erweist, wenn es stimmt, dass diese Schandtat in Israel verübt worden ist, 5 dann sollst du jenen Mann oder jene Frau, die diese böse Sache getan haben, aus deinem Ort hinausführen und zu Tode steinigen. 6 Aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen muss sterben, wer den Tod verdient. Er darf aber nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin getötet werden. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28) 7 Die Zeugen müssen zuerst Hand an ihn legen, um ihn zu töten, danach das versammelte Volk. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 8 Wenn dir an deinem Ort ein Rechtsstreit zu schwierig ist, bei dem es um Mord und Totschlag, um Hab und Gut oder um Körperverletzung geht, dann mach dich zu dem Ort auf, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird. 9 Dort sollst du zu den Priestern aus dem Stamm Levi gehen oder zu dem Richter, der gerade im Amt ist, und sie fragen. Dann werden sie dir sagen, wie das Urteil lautet. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Du musst dich aber an ihren Spruch halten, den sie dir an dem Ort, den Jahwe auswählen wird, verkünden. Beachte genau, was sie dich lehren, und mach es so. 11 An die Weisung, die sie dir geben, und an das Recht, das sie dir verkünden, musst du dich halten. Du darfst in keiner Hinsicht von ihrem Urteil abweichen. (5. Mose 17.20) 12 Wer so vermessen ist, dass er weder auf den Priester, der Jahwe, deinem Gott, dient, noch auf den Richter hört, der muss sterben. Du musst das Böse aus Israel entfernen. 13 Das ganze Volk soll davon hören, damit alle sich fürchten und nicht wieder hochmütig sind. 14 Wenn du in das Land kommst, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, wenn du es in Besitz genommen und dich darin niedergelassen hast, wenn du dann auf die Idee kommst, einen König haben zu wollen wie alle anderen Völker ringsum, (1. Samuel 8.5-6) 15 dann sollst du nur den König über dich setzen, den Jahwe, dein Gott, auswählt. Es muss einer von deinen Brüdern sein. Einen Ausländer darfst du nicht zum König über dich setzen. 16 Der König soll sich nicht zu viele Pferde halten, und das Volk nicht wieder nach Ägypten führen, um viele Pferde anzuschaffen, denn Jahwe hat euch gesagt, ihr sollt diesen Weg niemals wieder betreten. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Der König soll sich auch nicht viele Frauen nehmen, damit er nicht auf Abwege gerät. Er soll sich auch nicht zu viel Gold und Silber anhäufen. (1. Könige 11.4) 18 Und wenn er dann auf dem Königsthron sitzt, soll er sich eine Abschrift von diesem Gesetz, das bei den Priestern und Leviten liegt, anfertigen. 19 Diese Schriftrolle soll er stets bei sich haben und sein Leben lang täglich darin lesen, damit er es lernt, Jahwe, seinen Gott, zu fürchten, um alle Worte dieses Gesetzes und seiner Vorschriften genau einzuhalten. 20 Das wird ihn davor bewahren, sich über seine Brüder zu erheben oder sich in irgendeiner Weise über das Gebot hinwegzusetzen. Und dann wird er mitten in Israel lange König bleiben und seine Söhne ebenso. (5. Mose 5.29)