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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.27) 8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3. Mose 23.34) 13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, 15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern. 20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

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5. Mose - Kapitel 13

1 Haltet euch genau an die Weisungen, die ich euch gebe! Du darfst nichts hinzufügen und nichts davon weglassen. (5. Mose 4.2) 2 Wenn ein Prophet oder ein Traumseher in deiner Mitte auftritt und dir ein Zeichen oder Wunder ankündigt 3 und dabei sagt: "Lass uns anderen Göttern folgen und ihnen dienen!", Göttern, die du nicht kennst; und wenn das Zeichen oder das Wunder, das er dir genannt hat, eintrifft, 4 dann sollst du nicht auf die Worte jenes Propheten hören oder auf den, der die Träume hat. Denn Jahwe, euer Gott, prüft euch, ob ihr ihn mit Herz und Seele liebt. (5. Mose 8.2) 5 Ihr sollt Jahwe, eurem Gott, folgen und Ehrfurcht vor ihm haben. Seine Gebote sollt ihr halten, seinen Weisungen gehorchen, ihm dienen und ihm treu sein. 6 Jener Prophet oder Traumseher aber muss getötet werden. Denn er wollte euch zum Abfall von Jahwe, eurem Gott, verleiten, der euch aus Ägypten herausführte und aus dem Sklavenhaus erlöste. Er wollte dich von dem Weg abbringen, auf dem Jahwe, dein Gott, dir zu gehen befohlen hat. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen. (5. Mose 18.20) (1. Korinther 5.9) (1. Korinther 5.13) 7 Wenn dich dein leiblicher Bruder, dein Sohn, deine Tochter, deine Frau in deinen Armen oder dein bester Freund verführen will und sagt: "Komm, lass uns anderen Göttern dienen!" - Göttern, die weder du noch deine Vorfahren gekannt haben, 8 Göttern der Völker, die um euch her wohnen, mögen sie nah oder fern von euch sein, von einem Ende der Erde bis zum andern -, 9 dann sollst du ihm nicht nachgeben und nicht auf ihn hören. Du sollst ihn nicht schonen, ihn nicht schützen und kein Mitleid mit ihm haben, 10 sondern du musst ihn unbedingt umbringen. Du sollst als Erster Hand an ihn legen, um ihn zu töten, und danach das ganze Volk. (5. Mose 17.7) 11 Du musst ihn zu Tode steinigen, denn er hat versucht, dich von Jahwe, deinem Gott, abzubringen, der dich doch aus dem Sklavenhaus Ägyptens herausgeführt hat. 12 Ganz Israel soll es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 13 Wenn du aus einer deiner Städte, die Jahwe, dein Gott, dir zur Wohnung gibt, die Nachricht hörst, 14 es sei ein übles Gesindel aus deiner Mitte hervorgegangen und habe die Einwohner der Stadt verführt und gesagt: "Kommt, lasst uns anderen Göttern dienen!" - Göttern, die ihr nicht gekannt habt -, 15 dann sollst du das genau untersuchen, nachforschen und nachfragen. Und wenn sich der Bericht als wahr erweist, wenn es stimmt, dass diese Schandtat in deiner Mitte verübt worden ist, 16 dann sollst du an den Einwohnern dieser Stadt den Bann vollstrecken, du sollst sie mit dem Schwert erschlagen, auch ihr Vieh. (4. Mose 21.2) 17 Sämtliche Beute sollst du mitten auf dem Platz aufhäufen und dann die Stadt und ihre ganze Beute anzünden. Sie soll als Ganzopfer für Jahwe, deinen Gott, völlig verbrennen und ewig ein Schutthaufen bleiben. Niemals darf sie wieder aufgebaut werden. 18 Von dem Gebannten darf nicht das Geringste in deiner Hand hängen bleiben, damit Jahwe von seinem glühenden Zorn ablässt und dir Barmherzigkeit schenkt; dass er sich über dich erbarmt und dich zahlreich macht, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat; (Josua 7.1) 19 sofern du auf Jahwe, deinen Gott, hörst und alle seine Gebote hältst, die ich dir heute gebe, dass du tust, was vor Jahwe, deinem Gott, recht ist.