Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest
1Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag.(3. Mose 23.24-25)2Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer;3dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder4und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken,6außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN.7Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,(3. Mose 23.27)8sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,9samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder,10und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;11einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.(3. Mose 16.11)12Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern.(3. Mose 23.34)13Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,14samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren,15zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer;16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.17Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,18mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl,19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern.20Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,21samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;22dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.23Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder,24vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.26Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,27samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;28dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,30samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;31dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,33samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;34dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,36sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,37samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;38dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.40Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten weiter: Wenn jemand unabsichtlich etwas tut, was Jahwe verboten hat, und gegen irgendein Gebot Jahwes verstößt, gilt Folgendes: 3 Wenn der gesalbte Priester sich verfehlt und dadurch Schuld über das ganze Volk bringt, dann muss er für seine begangene Sünde Jahwe einen fehlerfreien jungen Stier als Sündopfer bringen. 4Er muss den Stier an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung zu Jahwe bringen, seine Hand auf dessen Kopf stützen und den Stier vor Jahwe schlachten. 5Dann bringe er einen Teil des Blutes ins Zelt der Gottesbegegnung. 6Er tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal etwas davon in Richtung des Vorhangs. (3. Mose 8.11)(3. Mose 14.7)7Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der im Zelt der Gottesbegegnung vor Jahwe steht und auf dem wohlriechender Weihrauch verbrannt wird. Den Rest des Blutes schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der vor dem Zelt der Gottesbegegnung steht. (2. Mose 30.1)(2. Mose 30.6)(2. Mose 40.6)8Dann soll er das ganze Fett vom Stier des Sündopfers abheben: das gesamte Fett an den Eingeweiden, 9dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 10Er soll es genauso abheben, wie es beim Stier des Freudenopfers gemacht wird. Dann soll der Priester es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen lassen. 11Aber die Haut des Stiers und sein ganzes Fleisch, auch seinen Kopf, die Unterschenkel, die Eingeweide und den Mageninhalt, (3. Mose 8.17)12also den ganzen übrigen Stier, soll er aus dem Lager hinausbringen an den abgesonderten Ort, wo man die Fettasche hinschüttet. Dort, auf dem Schutthaufen der Fettasche, soll er den Stier auf Holzscheiten verbrennen.(3. Mose 6.4)(Hebräer 13.11)13 Wenn die ganze Gemeinschaft Israels unabsichtlich sündigt und die Sache der Versammlung verborgen geblieben ist, dass sie irgendetwas von dem tut, was Jahwe verboten hat, und dadurch schuldig wird, (4. Mose 15.24)14dann muss sie, sobald die Sünde erkannt wird, einen jungen Stier als Sündopfer vor das Zelt der Gottesbegegnung bringen. (Römer 8.3)15Die Ältesten der Gemeinschaft sollen vor Jahwe ihre Hände auf den Kopf des Stiers stützen und den Stier dann vor Jahwe schlachten. 16Der gesalbte Priester bringe dann etwas von dem Blut des Stiers ins Zelt der Gottesbegegnung. 17Er tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal etwas davon in Richtung des Vorhangs. 18Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor Jahwe, also im Zelt der Gottesbegegnung, steht. Den Rest des Blutes schütte er am Fuß des Brandopferaltars aus, der vor dem Zelt steht. 19All sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 20Er soll mit dem jungen Stier genauso verfahren wie mit dem Stier des Sündopfers. So erwirke der Priester Sühnung für die Gemeinschaft und es wird ihr vergeben werden. 21Dann soll man den Stier nach draußen vor das Lager bringen und ihn verbrennen, wie man es mit dem ersten Stier getan hat. Es ist ein Sündopfer der Versammlung.(3. Mose 4.11-12)22 Wenn einer der Oberen sündigt und unabsichtlich irgendetwas von dem tut, was Jahwe, sein Gott, verboten hat, wird er schuldig. 23Sobald ihm seine Schuld bewusst wird, muss der Betreffende einen fehlerfreien Ziegenbock als Opfergabe bringen. 24Er soll seine Hand auf den Kopf des Ziegenbocks stützen und ihn am Platz des Brandopfers vor Jahwe schlachten. Es ist ein Sündopfer. 25Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest an dessen Fuß aus. 26Das ganze Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen so wie das Fett des Freudenopfers. Auf diese Weise erwirke der Priester ihm Sühne für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.27 Wenn irgendjemand aus dem Volk unabsichtlich sündigt, indem er etwas von dem tut, was Jahwe verboten hat, wird er schuldig. 28Sobald ihm seine Schuld bewusst wird, soll er eine fehlerfreie Ziege als Opfergabe für seine Sünde bringen, ein weibliches Tier. 29Er soll seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers legen und es dort schlachten, wo man das Brandopfer schlachtet. 30Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest am Fuß des Altars aus. 31Alles Fett soll er abtrennen, wie das auch beim Freudenopfer geschieht. Der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als einen Geruch, der Jahwe befriedigt. So erwirke der Priester ihm Sühne, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 3.14-15)32Wenn er ein Schaf als Sündopfer bringen will, dann soll es ein fehlerloses weibliches Tier sein. 33Er soll seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers legen und es am Platz des Brandopfers schlachten. 34Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest an dessen Fuß aus. 35Alles Fett soll er abtrennen, wie das auch beim Freudenopfer geschieht. Der Priester lasse es auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.