Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest
1Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag.(3. Mose 23.24-25)2Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer;3dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder4und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken,6außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN.7Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,(3. Mose 23.27)8sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,9samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder,10und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;11einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.(3. Mose 16.11)12Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern.(3. Mose 23.34)13Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,14samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren,15zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer;16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.17Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,18mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl,19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern.20Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,21samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;22dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.23Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder,24vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.26Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,27samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;28dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,30samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;31dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,33samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;34dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,36sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,37samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;38dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.40Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Jeder Mann, der einen krankhaften Ausfluss aus seinem Glied hat, wird dadurch unrein. (4. Mose 5.2)3Hat er diesen Ausfluss, so bleibt die Unreinheit bestehen, ob sein Glied den Ausfluss fließen lässt oder ihn zurückhält. 4Alles, worauf der Kranke liegt oder sitzt, wird unrein. 5Wer dessen Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 6Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der an Ausfluss Leidende zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 7Auch wer den Körper des Kranken berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 8Und wenn der Kranke einen Reinen anspuckt, soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 9Jeder Sattel, auf dem der an Ausfluss Leidende sitzt, ist unrein. 10Jeder, der irgendetwas berührt, was dieser unter sich hatte, wird bis zum Abend unrein sein. Und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 11Und jeder, der den an Ausfluss Leidenden berührt, ohne sich anschließend die Hände abzuspülen, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 12Jedes Tongefäß, das der Kranke berührt, muss zerschlagen und jedes Holzgefäß muss im Wasser abgespült werden. (3. Mose 11.33)13Wird dieser Mann von seinem Ausfluss rein, dann soll er noch sieben Tage auf seine Reinigung warten. Er soll seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser übergießen. Dann wird er rein sein. 14Am achten Tag nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, komme an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung vor Jahwe und übergebe sie dem Priester. (3. Mose 5.7)15Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke der Priester vor Jahwe Sühne für ihn wegen seines Ausflusses.16Wenn ein Mann einen Samenerguss hat, soll er sich mit Wasser übergießen und ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 22.4)17Und jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das etwas von dem Samenerguss gekommen ist, soll im Wasser gewaschen werden. Es ist bis zum Abend unrein. 18Und wenn ein Mann mit einer Frau schläft und dabei einen Samenerguss hat, sollen sich beide mit Wasser übergießen und sind bis zum Abend unrein.19 Wenn eine Frau einen Ausfluss hat und Blut aus ihrer Scheide fließt, ist sie sieben Tage lang unrein. Jeder, der sie berührt, wird bis zum Abend unrein sein. (3. Mose 18.19)20Alles, worauf sie sich während ihrer monatlichen Blutung legt oder setzt, wird unrein sein. 21Wer ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein. 22Jeder, der einen Gegenstand berührt, worauf sie zu sitzen pflegt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein. 23Auch wer irgendetwas auf ihrem Lager oder ihrer Sitzgelegenheit berührt, wird bis zum Abend unrein sein. 24Hat ein Mann Geschlechtsverkehr mit ihr, kommt ihre Unreinheit auch auf ihn. Dann wird auch er sieben Tage lang unrein und alles, worauf er liegt, wird unrein.25Wenn eine Frau Blutungen außerhalb ihrer monatlichen Regel oder über die normale Zeit hinaus hat, ist sie während dieser Zeit genauso unrein wie während ihrer Monatsblutung. 26Jedes Lager, auf dem sie liegt, und jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird dann unrein wie während ihrer Regel. 27Und jeder, der diese Dinge berührt, wird unrein. Er muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein. 28Ist die Frau rein geworden von ihrem Ausfluss, soll sie sieben Tage abwarten, dann ist sie rein. 29Am achten Tag nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung. (3. Mose 15.14)30Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke er Sühne vor Jahwe für sie wegen ihres unreinen Ausflusses.31Ihr sollt die Israeliten vor ihrer eigenen Unreinheit warnen, damit sie nicht ihrer Unreinheit wegen sterben, wenn sie meine Wohnung, die unter ihnen ist, verunreinigen.32Das ist die Weisung für einen Mann, der durch einen Ausfluss oder einen Samenerguss unrein wurde, 33und für die Frau, die ihre monatliche Blutung hat, und für alle, die einen Ausfluss haben, Mann oder Frau, und für den Mann, der mit einer unrein gewordenen Frau schläft."