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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.27) 8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3. Mose 23.34) 13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, 15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern. 20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 23

1 'Verbreite kein falsches Gerücht! Lass dich nicht von einem Schuldigen zur Falschaussage verleiten! (2. Mose 20.16) 2 Schließ dich nicht der Mehrheit an, wenn sie im Unrecht ist! Und wenn du vor Gericht aussagen musst, richte dich nicht nach der Mehrheit, wenn sie das Recht verdreht. 3 Aber auch einen Armen darfst du vor Gericht nicht begünstigen. (3. Mose 19.15) 4 Wenn du einem verirrten Rind oder Esel deines Feindes begegnest, dann bringe ihm das Tier ohne Zögern zurück. (Lukas 6.27) 5 Wenn der Esel deines Feindes unter seiner Last zusammengebrochen ist, dann geh nicht einfach vorbei, sondern hilf ihm, das Tier wieder auf die Beine zu bringen. 6 Du darfst das Recht eines Armen vor Gericht nicht beugen! (5. Mose 27.19) 7 Halte dich von einer Lügensache fern! Hilf nie dabei, einen, der unschuldig und gerecht ist, umzubringen! Denn ich gebe dem Schuldigen nicht Recht. 8 Nimm keine Bestechung an, denn das trübt das Urteilsvermögen und verdreht das Recht. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Unterdrücke die Fremden nicht! Ihr wisst doch, wie einem Fremden zumute ist, denn auch ihr seid Fremde in Ägypten gewesen.' (2. Mose 22.20) 10 'Sechs Jahre sollst du dein Land bearbeiten und seinen Ertrag ernten. (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 Doch im siebten Jahr sollst du es brachliegen lassen, damit die Armen deines Volkes davon essen können. Den Rest überlass dem Wild! Ebenso sollst du es mit deinen Weinbergen und Ölbäumen halten. 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun, aber am siebten Tag sollst du alles ruhen lassen! Auch dein Rind und dein Esel sollen sich ausruhen. Auch der Sohn deiner Sklavin und der Fremde sollen aufatmen können. (2. Mose 20.8-11) 13 Haltet euch an alles, was ich euch gesagt habe! Den Namen einer anderen Gottheit dürft ihr nicht erwähnen, er soll nicht über eure Lippen kommen! (Josua 23.7) 14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern, 15 als erstes das Fest der ungesäuerten Brote. Dabei sollst du zur festgesetzten Zeit sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen, wie ich es dir befohlen habe. Das soll im Ährenmonat geschehen, dem Monat deines Auszugs aus Ägypten. Keiner soll mit leeren Händen vor mir erscheinen. (2. Mose 12.15) 16 Dann kommt das Erntefest, wenn du das erste Getreide einbringst, das du ausgesät hast, und schließlich das Wein- und Obstlesefest im Herbst, wenn ihr die Früchte von den Weinbergen und Obstplantagen geerntet habt. 17 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, vor dem Herrn, vor Jahwe, erscheinen. 18 Das Blut eines Schlachtopfers darfst du nicht zusammen mit gesäuerten Brotfladen vor mich bringen. Und das Fett eines Opfertiers darf nicht bis zum nächsten Morgen aufgehoben werden. (2. Mose 12.10) 19 Die Besten von deinen ersten Feldfrüchten sollst du in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen. Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.' (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1) 20 'Pass auf! Ich werde einen Engel vor dir her schicken, der dich unterwegs behütet und dich an den Ort bringt, den ich für dich bestimmt habe. (2. Mose 14.19) 21 Hüte dich vor ihm und hör auf das, was er sagt! Lehn dich nicht gegen ihn auf! Er würde euch das nicht vergeben, denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Doch wenn du ihm aufs Wort gehorchst, wenn du alles tust, was ich durch ihn sage, dann werde ich deine Feinde befeinden und deine Bedränger bedrängen. 23 Mein Engel geht vor dir her und bringt dich zu den Amoritern, Hetitern, Perisitern, Kanaanitern, Hiwitern und Jebusitern, die ich alle beseitigen werde. 24 Folge nicht dem Beispiel dieser Völker! Wirf dich nicht vor ihren Göttern nieder und diene ihnen nicht! Stürze ihre Götterbilder um und zerschlage ihre Steinmale! (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Dient Jahwe, eurem Gott! Dann wird er dein Brot und Wasser segnen. Ich werde Krankheiten von dir fernhalten. (2. Mose 15.26) 26 Keine Frau in deinem Land wird eine Fehlgeburt haben oder kinderlos bleiben. Niemand wird vor der Zeit sterben. 27 Angst und Schrecken schicke ich vor dir her. Alle Völker, zu denen du kommst, werden in Verwirrung geraten. Ich werde dafür sorgen, dass du nur den Rücken deiner Feinde siehst. 28 Ich lasse Panik vor dir ausbrechen. Sie wird die Hiwiter, Kanaaniter und Hetiter vor dir her treiben. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Allerdings werde ich sie nicht in einem einzigen Jahr vertreiben, sonst würde das Land verwildern und die wilden Tiere würden überhand nehmen. 30 Ich werde sie nach und nach vertreiben, bis du dich so vermehrt hast, dass du das Land in Besitz nehmen kannst. 31 Dein Gebiet wird vom Golf von Elat bis zum Mittelmeer reichen, von der Wüste bis an den Euphrat. Ich gebe die Bewohner dieses Landes in deine Gewalt, dass du sie vertreiben kannst. (1. Mose 15.18) 32 Doch du darfst weder mit ihnen noch mit ihren Göttern einen Bund schließen. (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 Sie dürfen nicht bei dir wohnen bleiben, denn sonst würden sie dich verführen, mir untreu zu werden und ihre Götter zu verehren. Das würde zu einer Falle für dich.'" (Richter 2.3)