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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.27) 8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3. Mose 23.34) 13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, 15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern. 20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 19

Vom Umgang mit Gott und dem Nächsten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein; denn ich, Jehova, euer Gott, bin heilig. (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Ihr sollt ein jeder seine Mutter und seinen Vater fürchten; und meine Sabbathe sollt ihr beobachten. Ich bin Jehova, euer Gott. - (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden, und gegossene Götter sollt ihr euch nicht machen. Ich bin Jehova, euer Gott. (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Und wenn ihr ein Friedensopfer dem Jehova opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern. (3. Mose 22.18-20) 6 An dem Tage, da ihr es opfert, und am anderen Tage soll es gegessen werden; und was bis zum dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden. (3. Mose 7.15-18) 7 Und wenn es irgend am dritten Tage gegessen wird, so ist es ein Greuel, es wird nicht wohlgefällig sein; 8 und wer es isset, wird seine Ungerechtigkeit tragen, denn das Heilige Jehovas hat er entweiht; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 9 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, so sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Und in deinem Weinberge sollst du nicht nachlesen, und die abgefallenen Beeren deines Weinberges sollst du nicht auflesen: für den Armen und für den Fremdling sollst du sie lassen. Ich bin Jehova, euer Gott. 11 Ihr sollt nicht stehlen; und ihr sollt nicht lügen und nicht trüglich handeln einer gegen den anderen. (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Und ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen, daß du den Namen deines Gottes entweihest. Ich bin Jehova. - (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und sollst ihn nicht berauben; der Lohn des Tagelöhners soll nicht bei dir über Nacht bleiben bis an den Morgen. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Du sollst einem Tauben nicht fluchen und vor einen Blinden keinen Anstoß legen, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin Jehova. - (5. Mose 27.18) 15 Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht; du sollst nicht die Person des Geringen ansehen und nicht die Person des Großen ehren; in Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als ein Verleumder unter deinen Völkern umhergehen. Du sollst nicht wider das Blut deines Nächsten auftreten. Ich bin Jehova. - 17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen. Du sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld tragest. (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Du sollst dich nicht rächen und den Kindern deines Volkes nichts nachtragen, und sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ich bin Jehova. (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Dein Vieh von zweierlei Art sollst du sich nicht begatten lassen; dein Feld sollst du nicht mit zweierlei Samen besäen, und ein Kleid, aus zweierlei Stoff gewebt, soll nicht auf dich kommen. (5. Mose 22.9-11) 20 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Begattung, und sie ist eine Magd, einem Manne verlobt, und sie ist keineswegs losgekauft, noch ist ihr die Freiheit geschenkt, so soll Züchtigung stattfinden; sie sollen nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen. 21 Und er soll sein Schuldopfer dem Jehova bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, einen Widder als Schuldopfer; 22 und der Priester soll vor Jehova Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers für seine Sünde, die er begangen hat; und seine Sünde, die er begangen hat, wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Und wenn ihr in das Land kommet und allerlei Bäume zur Speise pflanzet, so sollt ihr ihre erste Frucht als ihre Vorhaut achten; drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, es soll nichts von ihnen gegessen werden; 24 und im vierten Jahre soll all ihre Frucht heilig sein, Jehova zum Preise; 25 und im fünften Jahre sollt ihr ihre Frucht essen, um euch ihren Ertrag zu mehren. Ich bin Jehova, euer Gott. 26 Ihr sollt nichts mit Blut essen. Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben. (3. Mose 3.17) 27 Ihr sollt nicht den Rand eures Haupthaares rund scheren, und den Rand deines Bartes sollst du nicht zerstören. (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 Und Einschnitte wegen eines Toten sollt ihr an eurem Fleische nicht machen; und Ätzschrift sollt ihr an euch nicht machen. Ich bin Jehova. 29 Du sollst deine Tochter nicht entweihen, sie der Hurerei hinzugeben, daß das Land nicht Hurerei treibe und das Land voll Schandtaten werde. 30 Meine Sabbathe sollt ihr beobachten, und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin Jehova. 31 Ihr sollt euch nicht zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wenden; ihr sollt sie nicht aufsuchen, euch an ihnen zu verunreinigen. Ich bin Jehova, euer Gott. (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor grauem Haare sollst du aufstehen und die Person eines Greises ehren, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin Jehova. 33 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. (2. Mose 22.20) 34 Wie ein Eingeborener unter euch soll euch der Fremdling sein, der bei euch weilt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn Fremdlinge seid ihr gewesen im Lande Ägypten. Ich bin Jehova, euer Gott. 35 Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht, im Längenmaß, im Gewicht und im Hohlmaß; (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 gerechte Waage, gerechte Gewichtsteine, gerechtes Epha und gerechtes Hin sollt ihr haben. Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. 37 Und so sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und sie tun. Ich bin Jehova. (3. Mose 18.30)