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4. Mose - Kapitel 28

Opferbestimmungen für die verschiedenen Festzeiten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Ihr sollt darauf achten, daß ihr meine Opfergaben, meine Nahrung der Feueropfer lieblichen Geruchs, mir darbringet zu ihrer bestimmten Zeit. (3. Mose 21.6) 3 Und sprich zu ihnen: Das ist das Feueropfer, welches ihr dem HERRN darbringen sollt: einjährige, tadellose Lämmer; täglich zwei zum beständigen Brandopfer. (2. Mose 29.38-42) 4 Das eine Lamm sollst du am Morgen, das andere gegen Abend zurüsten; 5 dazu ein Zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls. (3. Mose 2.1) 6 Das ist das beständige Brandopfer, welches am Berg Sinai geopfert ward zum lieblichen Geruch, als Feueropfer für den HERRN. 7 Dazu sein Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk ausgießen. 8 Das andere Lamm sollst du gegen Abend opfern, wie das Speisopfer am Morgen und wie sein Trankopfer, als wohlriechendes Feuer für den HERRN. 9 Am Sabbattag aber zwei einjährige, tadellose Lämmer und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, dazu sein Trankopfer. (Matthäus 12.5) 10 Das ist das Brandopfer eines jeden Sabbats, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer. 11 Aber am ersten Tag eurer Monate sollt ihr dem HERRN zum Brandopfer darbringen: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer; (4. Mose 10.10) 12 und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Widder, (4. Mose 15.2) (4. Mose 28.20) (4. Mose 28.28) 13 und ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer des wohlriechenden Feuers für den HERRN. 14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zu jedem Farren, ein Drittel Hin zu dem Widder, ein Viertel Hin zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeden Monats im Jahre. 15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN darbringen, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer. (4. Mose 28.22)

Die Opfer für das Passah und das Fest der Erstlinge

16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN; (3. Mose 23.5) 17 und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen. 18 Am ersten Tage soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (4. Mose 28.25-26) 19 sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein; 20 dazu ihre Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Farren tun und zwei Zehntel zum Widder (4. Mose 28.12) 21 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 22 dazu einen Sündopferbock, um Sühnung für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15) 23 Und solches sollt ihr tun außer dem Brandopfer vom Morgen, welches ein beständiges Brandopfer ist. 24 Auf diese Weise sollt ihr täglich, sieben Tage lang, dem HERRN die Nahrung des wohlriechenden Feuers darbringen, neben dem beständigen Brandopfer; dazu sein Trankopfer. 25 Und am siebenten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. 26 Auch am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN das neue Speisopfer an eurem Wochenfeste darbringet, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.15) 27 sondern ihr sollt dem HERRN zum Brandopfer lieblichen Geruchs darbringen zwei junge Farren, einen Widder, 28 sieben einjährige Lämmer samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel auf jeden Farren, 29 zwei Zehntel auf jeden Widder; und ein Zehntel auf jedes der sieben Lämmer, 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15) 31 Diese Opfer sollt ihr verrichten, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer (sie sollen tadellos sein) und ihre Trankopfer dazu.

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5. Mose - Kapitel 22

1 Wenn du siehst, dass ein Rind oder ein Schaf deines Bruders sich verirrt hat, musst du dich darum kümmern und es deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. 3 So sollst du es auch mit seinem Esel machen, seinem Obergewand und mit allem, was dein Bruder verliert. Du darfst das, was du findest, nicht behalten. 4 Und wenn du siehst, dass der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg stürzt, dann darfst du dich nicht abwenden, sondern musst deinem Bruder helfen, sie aufzurichten. 5 Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut. 6 Wenn du unterwegs zufällig ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder Eiern findest und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mit den Jungen wegnehmen. 7 Die Mutter musst du fliegen lassen, die Jungen kannst du dir nehmen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Gewächsen bepflanzen, sonst fällt der ganze Ertrag jener Gewächse und des ganzen Weinbergs ans Heiligtum. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen. 11 Du sollst kein Gewebe tragen, in dem Wolle und Leinen vermischt ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Mantels machen, in den du dich einhüllst. (4. Mose 15.38) 13 Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14 und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!", 15 dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16 Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17 und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: 'Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!' Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19 Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberstücken auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21 dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24 dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 25 Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26 Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27 Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat vielleicht um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können. 28 Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29 dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen. (2. Mose 22.15)