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4. Mose - Kapitel 27

Das Erbrecht der Töchter

1 Und die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza, (4. Mose 26.33) (4. Mose 36.2) (Josua 17.3-6) 2 kamen herzu und traten vor Mose und Eleasar, den Priester, und vor die Obersten und die ganze Gemeinde an die Tür der Stiftshütte und sprachen: 3 Unser Vater ist in der Wüste gestorben und gehörte nicht zur Gemeinde, die sich in der Rotte Korahs wider den HERRN empörte; sondern er ist an seiner Sünde gestorben und hat keine Söhne gehabt. (4. Mose 16.2) (4. Mose 26.65) 4 Warum soll denn unsres Vaters Name unter seinen Geschlechtern untergehen, weil er keinen Sohn hat? Gib uns auch ein Erbteil unter den Brüdern unsres Vaters! 5 Da brachte Mose ihre Rechtssache vor den HERRN. (3. Mose 24.12) 6 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 7 Die Töchter Zelophchads haben recht geredet. Du sollst ihnen unter den Brüdern ihres Vaters ein Erbteil geben und sollst ihnen das Erbe ihres Vaters zuwenden. 8 Und sage den Kindern Israel also: Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hat, so soll er sein Erbe seiner Tochter zuwenden. 9 Hat er keine Tochter, so sollt ihr es seinen Brüdern geben. 10 Hat er keine Brüder, so sollt ihr es den Brüdern seines Vaters geben. 11 Hat sein Vater aber keine Brüder, so sollt ihr es den nächsten Blutsverwandten von seinem Geschlecht geben, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und ein Recht sein, wie der HERR Mose geboten hat.

Josua wird zum Nachfolger Moses bestimmt

12 Und der HERR sprach zu Mose: Steig auf dieses Gebirge Abarim und besiehe das Land, das ich den Kindern Israel gegeben habe. (5. Mose 32.48-49) 13 Und wenn du es gesehen hast, sollst du auch zu deinem Volke versammelt werden, wie dein Bruder Aaron versammelt worden ist, (4. Mose 20.24) (4. Mose 20.28) 14 weil ihr in der Wüste Zin meinem Gebot widerspenstig gewesen seid, beim Hadern der Gemeinde, als ihr mich vor ihnen durch das Wasser heiligen solltet. Das ist das Haderwasser zu Kades in der Wüste Zin. (4. Mose 20.12-13) 15 Und Mose redete mit dem HERRN und sprach: 16 Der HERR, der Gott der Geister alles Fleisches, wolle einen Mann über die Gemeinde setzen, (4. Mose 16.22) 17 der vor ihnen aus und eingehe und sie aus und einführe, daß die Gemeinde des HERRN nicht sei wie Schafe, die keinen Hirten haben! (Matthäus 9.36) 18 Und der HERR sprach zu Mose: Nimm Josua, den Sohn Nuns, zu dir, einen Mann, in welchem der Geist ist, (5. Mose 3.21) (5. Mose 34.9) 19 und lege deine Hand auf ihn und stelle ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde und gib ihm Befehl vor ihren Augen. 20 Und lege von deiner Herrlichkeit auf ihn, daß die ganze Gemeinde der Kinder Israel ihm gehorsam sei. (2. Könige 2.9) (2. Könige 2.15) 21 Und er soll vor Eleasar, den Priester, treten; der soll für ihn um Rat fragen, durch den Gebrauch der Urim, vor dem HERRN. Nach seiner Weisung sollen sie aus und einziehen, er und alle Kinder Israel und die ganze Gemeinde mit ihm. (2. Mose 28.30) 22 Und Mose tat, wie der HERR geboten hatte, und nahm Josua und stellte ihn vor Eleasar, den Priester, 23 und vor die ganze Gemeinde und legte seine Hände auf ihn und befahl ihm; wie der HERR durch Mose geboten hatte.

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5. Mose - Kapitel 23

1 Ein Mann darf nicht eine Frau seines Vaters heiraten, denn damit entehrt er seinen Vater. (3. Mose 18.8) 2 Es darf keiner in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden, dessen Hoden zerquetscht oder dessen Glied abgeschnitten ist. 3 Es darf auch kein Mischling aufgenommen werden, selbst in der zehnten Generation darf kein Nachkomme von ihm in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 4 Dasselbe gilt für einen Ammoniter oder Moabiter. Sie sind für immer von der Gemeinde Jahwes ausgeschlossen, selbst noch in der zehnten Generation. 5 Denn sie haben sich geweigert, euch Brot und Wasser zu geben, als ihr von Ägypten kamt, und haben sogar Bileam Ben-Beor aus Petor in Mesopotamien gerufen, um dich zu verfluchen. (4. Mose 22.5-6) 6 Doch Jahwe, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören und verwandelte den Fluch in Segen für dich, denn er hatte dich lieb. 7 Darum sollst du niemals ihr Wohl und Glück zu fördern suchen. 8 Edomiter oder Ägypter aber sollst du nicht verabscheuen, denn ein Edomiter ist dein Bruder, und in Ägypten hast du einmal als Fremder gelebt. (1. Mose 25.25-26) 9 Ihre Kinder aus der dritten Generation dürfen in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und ein Feldlager aufschlägst, dann hüte dich vor allem Bösen. 11 Wenn jemand infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein ist, muss er das Lager verlassen und sich draußen aufhalten. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Gegen Abend soll er sich dann mit Wasser übergießen, und beim Untergang der Sonne darf er wieder ins Lager kommen. 13 Außerhalb vom Lager sollst du einen Platz haben, wo du austreten kannst. 14 Und bei deinem Gepäck musst du einen kleinen Spaten haben, damit du ein Loch graben kannst und deine Ausscheidung wieder bedeckst, wenn du dich draußen hingehockt hast. 15 Denn Jahwe, dein Gott, hält sich mitten in deinem Lager auf, um dich zu retten und dir deine Feinde preiszugeben. Darum muss dein Lager heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich von dir abwendet. (3. Mose 26.12) 16 Wenn sich ein ausländischer Sklave zu dir flüchtet, sollst du ihn seinem Herrn nicht ausliefern. 17 Er soll in Freiheit bei dir an einem Ort wohnen dürfen, wo es ihm gefällt. Du darfst ihn nicht unterdrücken. (2. Mose 22.20) 18 Unter den Frauen und Männern Israels darfst du keine Hurerei im Dienst irgendeines Gottes dulden. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Auch ins Haus deines Gottes Jahwe darfst du keinen Hurenlohn und kein Hundegeld bringen, auch nicht, um ein Gelübde damit zu erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut so etwas. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Von einem Ausländer magst du Zinsen nehmen, nicht aber von deinem Bruder, damit Jahwe, dein Gott, dich in dem Land segnet, das du in Besitz nehmen wirst, und er deine Arbeit gelingen lässt. 22 Wenn du Jahwe, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, dann sollst du es ohne Verzögerung erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, wird es sonst von dir einfordern und es wird dir als Sünde angelastet. (4. Mose 30.3) 23 Wenn du es unterlässt, etwas zu geloben, wird dir keine Sünde angelastet. 24 Was über deine Lippen gegangen ist, musst du halten und tun, wie du es Jahwe, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund ausgesprochen hast. 25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, kannst du so viel Trauben essen, wie du willst, bis du satt bist. Aber du darfst nichts in ein Gefäß sammeln. 26 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, du darfst aber keine Sichel dabei benutzen. (Matthäus 12.1)