1Und die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza,(4. Mose 26.33)(4. Mose 36.2)(Josua 17.3-6)2kamen herzu und traten vor Mose und Eleasar, den Priester, und vor die Obersten und die ganze Gemeinde an die Tür der Stiftshütte und sprachen:3Unser Vater ist in der Wüste gestorben und gehörte nicht zur Gemeinde, die sich in der Rotte Korahs wider den HERRN empörte; sondern er ist an seiner Sünde gestorben und hat keine Söhne gehabt.(4. Mose 16.2)(4. Mose 26.65)4Warum soll denn unsres Vaters Name unter seinen Geschlechtern untergehen, weil er keinen Sohn hat? Gib uns auch ein Erbteil unter den Brüdern unsres Vaters!5Da brachte Mose ihre Rechtssache vor den HERRN.(3. Mose 24.12)6Und der HERR redete mit Mose und sprach:7Die Töchter Zelophchads haben recht geredet. Du sollst ihnen unter den Brüdern ihres Vaters ein Erbteil geben und sollst ihnen das Erbe ihres Vaters zuwenden.8Und sage den Kindern Israel also: Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hat, so soll er sein Erbe seiner Tochter zuwenden.9Hat er keine Tochter, so sollt ihr es seinen Brüdern geben.10Hat er keine Brüder, so sollt ihr es den Brüdern seines Vaters geben.11Hat sein Vater aber keine Brüder, so sollt ihr es den nächsten Blutsverwandten von seinem Geschlecht geben, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und ein Recht sein, wie der HERR Mose geboten hat.
Josua wird zum Nachfolger Moses bestimmt
12Und der HERR sprach zu Mose: Steig auf dieses Gebirge Abarim und besiehe das Land, das ich den Kindern Israel gegeben habe.(5. Mose 32.48-49)13Und wenn du es gesehen hast, sollst du auch zu deinem Volke versammelt werden, wie dein Bruder Aaron versammelt worden ist,(4. Mose 20.24)(4. Mose 20.28)14weil ihr in der Wüste Zin meinem Gebot widerspenstig gewesen seid, beim Hadern der Gemeinde, als ihr mich vor ihnen durch das Wasser heiligen solltet. Das ist das Haderwasser zu Kades in der Wüste Zin.(4. Mose 20.12-13)15Und Mose redete mit dem HERRN und sprach:16Der HERR, der Gott der Geister alles Fleisches, wolle einen Mann über die Gemeinde setzen,(4. Mose 16.22)17der vor ihnen aus und eingehe und sie aus und einführe, daß die Gemeinde des HERRN nicht sei wie Schafe, die keinen Hirten haben!(Matthäus 9.36)18Und der HERR sprach zu Mose: Nimm Josua, den Sohn Nuns, zu dir, einen Mann, in welchem der Geist ist,(5. Mose 3.21)(5. Mose 34.9)19und lege deine Hand auf ihn und stelle ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde und gib ihm Befehl vor ihren Augen.20Und lege von deiner Herrlichkeit auf ihn, daß die ganze Gemeinde der Kinder Israel ihm gehorsam sei.(2. Könige 2.9)(2. Könige 2.15)21Und er soll vor Eleasar, den Priester, treten; der soll für ihn um Rat fragen, durch den Gebrauch der Urim, vor dem HERRN. Nach seiner Weisung sollen sie aus und einziehen, er und alle Kinder Israel und die ganze Gemeinde mit ihm.(2. Mose 28.30)22Und Mose tat, wie der HERR geboten hatte, und nahm Josua und stellte ihn vor Eleasar, den Priester,23und vor die ganze Gemeinde und legte seine Hände auf ihn und befahl ihm; wie der HERR durch Mose geboten hatte.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)