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4. Mose - Kapitel 27

Das Erbrecht der Töchter

1 Und die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza, (4. Mose 26.33) (4. Mose 36.2) (Josua 17.3-6) 2 kamen herzu und traten vor Mose und Eleasar, den Priester, und vor die Obersten und die ganze Gemeinde an die Tür der Stiftshütte und sprachen: 3 Unser Vater ist in der Wüste gestorben und gehörte nicht zur Gemeinde, die sich in der Rotte Korahs wider den HERRN empörte; sondern er ist an seiner Sünde gestorben und hat keine Söhne gehabt. (4. Mose 16.2) (4. Mose 26.65) 4 Warum soll denn unsres Vaters Name unter seinen Geschlechtern untergehen, weil er keinen Sohn hat? Gib uns auch ein Erbteil unter den Brüdern unsres Vaters! 5 Da brachte Mose ihre Rechtssache vor den HERRN. (3. Mose 24.12) 6 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 7 Die Töchter Zelophchads haben recht geredet. Du sollst ihnen unter den Brüdern ihres Vaters ein Erbteil geben und sollst ihnen das Erbe ihres Vaters zuwenden. 8 Und sage den Kindern Israel also: Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hat, so soll er sein Erbe seiner Tochter zuwenden. 9 Hat er keine Tochter, so sollt ihr es seinen Brüdern geben. 10 Hat er keine Brüder, so sollt ihr es den Brüdern seines Vaters geben. 11 Hat sein Vater aber keine Brüder, so sollt ihr es den nächsten Blutsverwandten von seinem Geschlecht geben, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und ein Recht sein, wie der HERR Mose geboten hat.

Josua wird zum Nachfolger Moses bestimmt

12 Und der HERR sprach zu Mose: Steig auf dieses Gebirge Abarim und besiehe das Land, das ich den Kindern Israel gegeben habe. (5. Mose 32.48-49) 13 Und wenn du es gesehen hast, sollst du auch zu deinem Volke versammelt werden, wie dein Bruder Aaron versammelt worden ist, (4. Mose 20.24) (4. Mose 20.28) 14 weil ihr in der Wüste Zin meinem Gebot widerspenstig gewesen seid, beim Hadern der Gemeinde, als ihr mich vor ihnen durch das Wasser heiligen solltet. Das ist das Haderwasser zu Kades in der Wüste Zin. (4. Mose 20.12-13) 15 Und Mose redete mit dem HERRN und sprach: 16 Der HERR, der Gott der Geister alles Fleisches, wolle einen Mann über die Gemeinde setzen, (4. Mose 16.22) 17 der vor ihnen aus und eingehe und sie aus und einführe, daß die Gemeinde des HERRN nicht sei wie Schafe, die keinen Hirten haben! (Matthäus 9.36) 18 Und der HERR sprach zu Mose: Nimm Josua, den Sohn Nuns, zu dir, einen Mann, in welchem der Geist ist, (5. Mose 3.21) (5. Mose 34.9) 19 und lege deine Hand auf ihn und stelle ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde und gib ihm Befehl vor ihren Augen. 20 Und lege von deiner Herrlichkeit auf ihn, daß die ganze Gemeinde der Kinder Israel ihm gehorsam sei. (2. Könige 2.9) (2. Könige 2.15) 21 Und er soll vor Eleasar, den Priester, treten; der soll für ihn um Rat fragen, durch den Gebrauch der Urim, vor dem HERRN. Nach seiner Weisung sollen sie aus und einziehen, er und alle Kinder Israel und die ganze Gemeinde mit ihm. (2. Mose 28.30) 22 Und Mose tat, wie der HERR geboten hatte, und nahm Josua und stellte ihn vor Eleasar, den Priester, 23 und vor die ganze Gemeinde und legte seine Hände auf ihn und befahl ihm; wie der HERR durch Mose geboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.