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4. Mose - Kapitel 26

Neue Volkszählung in der Ebene von Moab

1 Und als die Plage ein Ende hatte, sprach der HERR zu Mose und Eleasar, dem Sohn Aarons, des Priesters, also: 2 Ermittle die Zahl der ganzen Gemeinde der Kinder Israel von zwanzig Jahren an und darüber, nach ihren Vaterhäusern, all derer in Israel, die tauglich sind, ins Heer zu ziehen. (4. Mose 1.2) 3 Und Mose redete mit ihnen, samt Eleasar, dem Priester, in der Ebene Moab am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 4 Wer zwanzig Jahre alt ist und darüber, soll gezählt werden, wie der HERR Mose und den Kindern Israel, die aus Ägypten gezogen sind, geboten hat: 5 Ruben, der Erstgeborene Israels. Die Kinder Rubens waren: Hanoch, daher das Geschlecht der Hanochiter kommt; Pallu, daher das Geschlecht der Palluiter; (1. Mose 46.8) (1. Chronik 4.1) 6 Hezron, daher das Geschlecht der Hezroniter; Karmi, daher das Geschlecht der Karmiter. 7 Das sind die Geschlechter der Rubeniter. Und die Zahl ihrer Gemusterten war 43730. 8 Aber die Kinder Pallus waren: Eliab. 9 Und die Kinder Eliabs waren: Nemuel und Datan und Abiram. Das sind Datan und Abiram, die Berufenen der Gemeinde, die wider Mose und wider Aaron haderten in der Rotte Korahs, als sie wider den HERRN haderten (4. Mose 16.1) 10 und die Erde ihren Mund auftat und sie samt Korah verschlang, als die Rotte starb, als das Feuer zweihundertundfünfzig Männer verzehrte und sie zum Zeichen wurden. 11 Aber die Kinder Korahs starben nicht. 12 Die Kinder Simeons in ihren Geschlechtern waren: Nemuel, daher das Geschlecht der Nemueliter; Jamin, daher das Geschlecht der Jaminiter; Jachin, daher das Geschlecht der Jachiniter. 13 Serah, daher das Geschlecht der Serahiter; Saul, daher das Geschlecht der Sauliter. 14 Das sind die Geschlechter der Simeoniter, 22200. 15 Die Kinder Gads in ihren Geschlechtern waren: Zephon, daher das Geschlecht der Zephoniter; Haggi, daher das Geschlecht der Haggiter; Suni, daher das Geschlecht der Suniter; 16 Osni, daher das Geschlecht der Osniter; Eri, daher das Geschlecht der Eriter; 17 Arod, daher das Geschlecht der Aroditer; Areli, daher das Geschlecht der Areliter. 18 Das sind die Geschlechter der Kinder Gads, und die Zahl ihrer Gemusterten 40500. 19 Die Kinder Judas waren: Er und Onan; sie waren aber im Lande Kanaan gestorben. (1. Mose 38.7) (1. Mose 38.10) 20 Aber die Kinder Judas in ihren Geschlechtern waren: Sela, daher das Geschlecht der Selaniter; Perez, daher das Geschlecht der Pereziter; Serah, daher das Geschlecht der Serahiter. 21 Aber die Kinder des Perez waren: Hezron, daher das Geschlecht der Hezroniter; Hamul, daher das Geschlecht der Hamuliter; (Rut 4.18) 22 das sind die Geschlechter Judas, und die Zahl ihrer Gemusterten 76500. 23 Die Kinder Issaschars in ihren Geschlechtern waren: Tola, daher das Geschlecht der Tolaiter; Puwa, daher das Geschlecht der Puniter; 24 Jasub, daher das Geschlecht der Jasubiter; Simron, daher das Geschlecht der Simroniter. 25 Das sind die Geschlechter Issaschars, und die Zahl ihrer Gemusterten 64300. 26 Die Kinder Sebulons in ihren Geschlechtern waren: Sered, daher das Geschlecht der Serediter; Elon, daher das Geschlecht der Eloniter; Jahleel, daher das Geschlecht der Jahleeliter. 27 Das sind die Geschlechter der Sebuloniter, die Zahl ihrer Gemusterten 60500. 28 Die Kinder Josephs in ihren Geschlechtern waren Manasse und Ephraim. 29 Die Kinder Manasses waren: Machir, daher das Geschlecht der Machiriter; und Machir zeugte den Gilead, daher das Geschlecht der Gileaditer. (Josua 17.1-3) 30 Das sind aber die Kinder Gileads: Jeser, daher das Geschlecht der Jeseriter; Helek, daher das Geschlecht der Helekiter; 31 Asriel, daher das Geschlecht der Asrieliter; Sichem, daher das Geschlecht der Sichemiter; 32 Semida, daher das Geschlecht der Semidaiter; Hepher, daher das Geschlecht der Hepheriter; 33 Zelophchad aber, Hephers Sohn, hatte keine Söhne, sondern Töchter, die hießen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 27.1) 34 Das sind die Geschlechter Manasses, die Zahl ihrer Gemusterten 52700. 35 Die Kinder Ephraims in ihren Geschlechtern waren: Sutelah, daher das Geschlecht der Sutelahiter; Becher, daher das Geschlecht der Becheriter; Tahan, daher das Geschlecht der Tahaniter. 36 Die Kinder aber Sutelahs waren: Eran, daher das Geschlecht der Eraniter. 37 Das sind die Geschlechter der Kinder Ephraim, die Zahl ihrer Gemusterten 32500. (Das sind die Kinder Josephs in ihren Geschlechtern). 38 Die Kinder Benjamins in ihren Geschlechtern waren: Bela, daher das Geschlecht der Belaiter; Asbel, daher das Geschlecht der Asbeliter; Ahiram, daher das Geschlecht der Ahiramiter; 39 Sephupham, daher das Geschlecht der Suphamiter; Hupham, daher das Geschlecht der Huphamiter. 40 Die Kinder Belas aber waren: Ard und Naeman, daher das Geschlecht der Arditer und Naemaniter. 41 Das sind die Kinder Benjamins in ihren Geschlechtern, die Zahl ihrer Gemusterten 45600. 42 Die Kinder Dans in ihren Geschlechtern waren: Suham, daher das Geschlecht der Suhamiter. Das sind die Geschlechter Dans in ihren Geschlechtern. 43 Und alle Geschlechter der Suhamiter, so viele von ihnen gemustert wurden, beliefen sich auf 64400. 44 Die Kinder Assers in ihren Geschlechtern waren: Jimna, daher das Geschlecht der Jimnaiter; Jisvi, daher das Geschlecht der Jisviter; Beria, daher das Geschlecht der Beriiter. 45 Aber die Kinder Berias waren: Heber, daher das Geschlecht der Heberiter; Malchiel, daher das Geschlecht der Malchieliter. 46 Und die Tochter Assers hieß Serah. 47 Das sind die Geschlechter der Kinder Assers, die Zahl ihrer Gemusterten 53400. 48 Die Kinder Naphtalis in ihren Geschlechtern waren: Jahzeel, daher das Geschlecht der Jahzeeliter; Guni, daher das Geschlecht der Guniter; 49 Jezer, daher das Geschlecht der Jezeriter; Sillem, daher das Geschlecht der Sillemiter. 50 Das sind die Geschlechter Naphtalis in ihren Geschlechtern, ihre Gemusterten 45400. 51 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel, 601730. 52 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 53 Diesen soll das Land zum Erbe ausgeteilt werden nach der Anzahl der Namen. 54 Vielen sollst du viel zum Erbteil geben, und wenigen wenig; jedem Stamm soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten. 55 Doch soll das Land durch das Los verteilt werden. Nach dem Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie ihr Erbteil empfangen; (4. Mose 33.54) (Josua 14.2) 56 denn nach dem Los soll ihr Erbe ausgeteilt werden, unter die Vielen und Wenigen. 57 Und dies sind die Gemusterten Levis in ihren Geschlechtern: Gerson, daher das Geschlecht der Gersoniter; Kahat, daher das Geschlecht der Kahatiter; Merari, daher das Geschlecht der Merariter. (2. Mose 6.16) 58 Das sind die Geschlechter Levis: das Geschlecht der Libniter, das Geschlecht der Hebroniter, das Geschlecht der Maheliter, das Geschlecht der Muschiter, das Geschlecht der Korahiter. Kahat aber hat den Amram gezeugt. 59 Und das Weib Amrams hieß Jochebed, eine Tochter Levis, die ihm in Ägypten geboren war; und sie gebar dem Amram Aaron und Mose und ihre Schwester Mirjam. 60 Aaron aber wurden geboren Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. 61 Nadab aber und Abihu starben, als sie fremdes Feuer vor den HERRN brachten. (3. Mose 10.1-2) 62 Und die Gesamtzahl ihrer Gemusterten war 23000, alle männlichen Geschlechts, die einen Monat alt waren und darüber; denn sie wurden nicht unter die Kinder Israel gezählt; denn man gab ihnen kein Erbe unter den Kindern Israel. 63 Das ist die Musterung der Kinder Israel, die Mose und Eleasar, der Priester, vornahmen in der Ebene Moab am Jordan, Jericho gegenüber. 64 Unter diesen war keiner von denjenigen, welche Mose und Aaron, der Priester, musterten, als sie die Kinder Israel in der Wüste Sinai zählten. (4. Mose 3.1) 65 Denn der HERR hatte ihnen gesagt, sie sollten in der Wüste des Todes sterben. Und es blieb keiner übrig, außer Kaleb, der Sohn Jephunnes, und Josua, der Sohn Nuns. (4. Mose 14.22)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.