Das Volk Israel betreibt Götzendienst. Pinehas eifert für Gott
1Und Israel wohnte in Sittim und das Volk fing an Unzucht zu treiben mit den Töchtern der Moabiter,2welche das Volk zu den Opfern ihrer Götter luden. Und das Volk aß und betete ihre Götter an.(4. Mose 31.16)3Und Israel hängte sich an Baal-Peor. Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel.(5. Mose 4.3)4Und der HERR sprach zu Mose: Nimm alle Obersten des Volks und hänge sie dem HERRN auf angesichts der Sonne, daß der grimmige Zorn des HERRN von Israel abgewandt werde!(5. Mose 21.22-23)(2. Samuel 21.6)(2. Samuel 21.9)5Und Mose sprach zu den Richtern Israels: Jedermann töte seine Leute, die sich an Baal-Peor gehängt haben!6Und siehe, ein Mann aus den Kindern Israel kam und brachte eine Midianitin zu seinen Brüdern vor den Augen Moses und der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, während sie weinten vor der Tür der Stiftshütte.7Als Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, des Priesters, solches sah, stand er auf inmitten der Gemeinde und nahm einen Speer in seine Hand8und ging dem israelitischen Mann nach, hinein in das Gemach, und durchstach sie beide, den israelitischen Mann und das Weib, durch den Bauch. Da hörte die Plage auf von den Kindern Israel.9Und derer, die an dieser Plage starben, waren vierundzwanzigtausend.(1. Korinther 10.8)10Und der HERR redete zu Mose und sprach:11Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, des Priesters, hat dadurch, daß er mit meinem Eifer unter ihnen eiferte, meinen Grimm von den Kindern Israel abgewandt, so daß ich in meinem Eifer die Kinder Israel nicht aufgerieben habe.12Darum sprich zu ihm: Siehe, ich gebe ihm meinen Bund des Friedens,(1. Chronik 9.20)13und es soll ihm und seinem Samen nach ihm, der Bund eines ewigen Priestertums zufallen dafür, daß er für seinen Gott geeifert und für die Kinder Israel Sühne erwirkt hat.(Psalm 106.30-31)14Der erschlagene israelitische Mann aber, der samt der Midianitin erschlagen ward, hieß Simri; ein Sohn Salus, ein Fürst des Vaterhauses der Simeoniter.15Das erschlagene midianitische Weib aber hieß Kosbi; eine Tochter Zurs, der das Stammesoberhaupt eines Vaterhauses unter den Midianitern war.(4. Mose 31.8)16Und der HERR redete zu Mose und sprach:17Befehdet die Midianiter und schlagt sie;(4. Mose 31.2)18denn sie sind es, die euch befehdet haben mit ihrer Arglist, die sie wider euch erdacht haben in Sachen Peors und ihrer Schwester Kosbi, der midianitischen Fürstentochter, die am Tage der Plage erschlagen wurde, welche um Peors willen entstand.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)