zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 25

Das Volk Israel betreibt Götzendienst. Pinehas eifert für Gott

1 Und Israel wohnte in Sittim und das Volk fing an Unzucht zu treiben mit den Töchtern der Moabiter, 2 welche das Volk zu den Opfern ihrer Götter luden. Und das Volk aß und betete ihre Götter an. 1 3 Und Israel hängte sich an Baal-Peor. Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel. 2 4 Und der HERR sprach zu Mose: Nimm alle Obersten des Volks und hänge sie dem HERRN auf angesichts der Sonne, daß der grimmige Zorn des HERRN von Israel abgewandt werde! 3, 4, 5 5 Und Mose sprach zu den Richtern Israels: Jedermann töte seine Leute, die sich an Baal-Peor gehängt haben! 6 Und siehe, ein Mann aus den Kindern Israel kam und brachte eine Midianitin zu seinen Brüdern vor den Augen Moses und der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, während sie weinten vor der Tür der Stiftshütte. 7 Als Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, des Priesters, solches sah, stand er auf inmitten der Gemeinde und nahm einen Speer in seine Hand 8 und ging dem israelitischen Mann nach, hinein in das Gemach, und durchstach sie beide, den israelitischen Mann und das Weib, durch den Bauch. Da hörte die Plage auf von den Kindern Israel. 9 Und derer, die an dieser Plage starben, waren vierundzwanzigtausend. 6 10 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 11 Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, des Priesters, hat dadurch, daß er mit meinem Eifer unter ihnen eiferte, meinen Grimm von den Kindern Israel abgewandt, so daß ich in meinem Eifer die Kinder Israel nicht aufgerieben habe. 12 Darum sprich zu ihm: Siehe, ich gebe ihm meinen Bund des Friedens, 7 13 und es soll ihm und seinem Samen nach ihm, der Bund eines ewigen Priestertums zufallen dafür, daß er für seinen Gott geeifert und für die Kinder Israel Sühne erwirkt hat. 8 14 Der erschlagene israelitische Mann aber, der samt der Midianitin erschlagen ward, hieß Simri; ein Sohn Salus, ein Fürst des Vaterhauses der Simeoniter. 15 Das erschlagene midianitische Weib aber hieß Kosbi; eine Tochter Zurs, der das Stammesoberhaupt eines Vaterhauses unter den Midianitern war. 9 16 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 17 Befehdet die Midianiter und schlagt sie; 10 18 denn sie sind es, die euch befehdet haben mit ihrer Arglist, die sie wider euch erdacht haben in Sachen Peors und ihrer Schwester Kosbi, der midianitischen Fürstentochter, die am Tage der Plage erschlagen wurde, welche um Peors willen entstand.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. 11 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. 12 
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. 13, 14, 15, 16 
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. 17, 18 
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. 19, 20 

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. 21, 22, 23, 24, 25 
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. 26 
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. 27, 28, 29 
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; 30 
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. 31, 32, 33 
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 34, 35, 36 
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. 37 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. 38, 39, 40, 41, 42, 43 

Querverweise

1 4. Mose 31.16: Siehe, sie haben ja in der Sache des Peor durch Bileams Rat die Kinder Israel vom HERRN abgewandt, so daß der Gemeinde des HERRN die Plage widerfuhr!

2 5. Mose 4.3: Eure Augen haben gesehen, was der HERR wegen des Baal-Peor getan hat. Denn alle, die Baal-Peor nachwandelten, hat der HERR, dein Gott, aus deiner Mitte vertilgt!

3 5. Mose 21.22-23: Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt,

4 2. Samuel 21.6: von dessen Söhnen sollen uns sieben Männer gegeben werden, daß wir sie aufhängen vor dem HERRN zu Gibea Sauls, des Erwählten des HERRN. Der König sprach: Ich will sie geben!

5 2. Samuel 21.9: und gab sie in die Hand der Gibeoniter; die hängten sie auf dem Berge vor dem HERRN auf. Also fielen diese sieben auf einmal und wurden getötet in den ersten Tagen der Gerstenernte.

6 1. Korinther 10.8: Lasset uns auch nicht Unzucht treiben, gleichwie etliche von ihnen Unzucht trieben, und es fielen an einem Tage ihrer dreiundzwanzigtausend.

7 1. Chronik 9.20: Und Pinehas, der Sohn Eleasars, war vor Zeiten Fürst über sie; der HERR sei mit ihm!

8 Psalm 106.30-31: Aber Pinehas trat auf und übte Gericht, so daß die Plage aufgehalten ward.

9 4. Mose 31.8: Sie töteten auch die Könige der Midianiter zu den andern von ihnen Erschlagenen, nämlich Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, fünf Könige der Midianiter; auch Bileam, den Sohn Beors, brachten sie mit dem Schwerte um.

10 4. Mose 31.2: darnach sollst du zu deinem Volk versammelt werden.

11 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.

12 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,

13 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

14 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!

15 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,

16 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?

17 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!

18 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

19 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern

20 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,

21 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.

22 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.

23 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.

24 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.

25 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

26 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!

27 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.

28 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

29 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.

30 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;

31 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.

32 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.

33 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»

34 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!

35 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.

36 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.

37 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.

38 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.

39 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

40 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.

41 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!

42 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

43 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!