1Als nun Bileam sah, daß es dem HERRN gefiel, Israel zu segnen, ging er nicht, wie zuvor, nach Wahrsagung aus, sondern richtete sein Angesicht gegen die Wüste.2Und Bileam hob seine Augen auf und sah Israel, wie es nach seinen Stämmen lagerte. Und der Geist Gottes kam auf ihn.3Und er hob an seinen Spruch und sprach: Es sagt Bileam, der Sohn Beors, es sagt der Mann, dem das Auge erschlossen ist, es sagt der Hörer göttlicher Reden,(1. Samuel 9.9)4der des Allmächtigen Gesichte sieht, welcher niederfällt, und dem die Augen geöffnet werden:(Jesaja 50.4)5Wie schön sind deine Hütten, o Jakob, und deine Wohnungen, o Israel!6Wie die Täler, die sich ausbreiten, wie die Gärten am Strom, wie Aloe, die der HERR gepflanzt hat, wie die Zedern am Wasser.7Wasser wird aus seinen Eimern fließen, und sein Same wird sein in großen Wassern. Sein König wird höher werden als Agag, und sein Reich wird sich erheben.8Gott hat ihn aus Ägypten geführt, seine Kraft ist wie die eines Büffels. Er wird die Heiden, seine Widersacher, fressen und ihre Gebeine zermalmen und mit seinen Pfeilen niederstrecken.9Er ist niedergekniet, er hat sich niedergelegt wie ein Löwe und wie eine Löwin. Wer will ihn aufwecken? Gesegnet sei, wer dich segnet, und verflucht, wer dir flucht!(1. Mose 12.3)(1. Mose 49.9)(4. Mose 23.24)10Da ergrimmte Balak im Zorn wider Bileam und schlug die Hände ineinander; und Balak sprach zu Bileam: Ich habe dich gerufen, daß du meinen Feinden fluchest, und siehe, du hast sie nun dreimal gesegnet!11Und nun mach dich fort an deinen Ort! Ich gedachte dich hoch zu ehren; aber siehe, der HERR hat dir die Ehre versagt!12Bileam antwortete dem Balak: Habe ich nicht auch zu deinen Boten, die du mir sandtest, gesagt und gesprochen:13Wenn mir Balak sein Haus voll Silber und Gold gäbe, so könnte ich doch das Gebot des HERRN nicht übertreten, Böses oder Gutes zu tun nach meinem Herzen; sondern was der HERR reden werde, das werde ich auch reden?(4. Mose 22.18)14Und nun siehe, da ich zu meinem Volk ziehe, so komm, ich will dir sagen, was dieses Volk deinem Volk in spätern Tagen tun wird!
Bileams Weissagung
15Und er hob an seinen Spruch und sprach: Es sagt Bileam, der Sohn Beors, es sagt der Mann, dem das Auge erschlossen ist,(4. Mose 24.3-4)16es sagt der Hörer göttlicher Reden, und der die Erkenntnis des Höchsten hat, der die Gesichte des Allmächtigen sieht und niederfällt, und dem die Augen geöffnet werden:17Ich sehe ihn, aber jetzt noch nicht; ich schaue ihn, aber noch nicht in der Nähe. Ein Stern tritt aus Jakob hervor, und ein Zepter kommt aus Israel. Er schlägt Moab auf beide Seiten und alle Kinder Set aufs Haupt.(2. Samuel 8.2)(Amos 2.2)(Matthäus 2.2)(Lukas 1.78)18Edom wird seine Besitzung, und Seir zum Besitztum seiner Feinde; Israel aber wird tapfere Taten tun.(2. Samuel 8.14)(Amos 1.9-12)(Amos 9.11)19Von Jakob wird der ausgehen, der herrschen wird, und er wird umbringen, was von den Städten übrig ist.(Micha 5.1)(Micha 5.7-8)20Und als er Amalek sah, hob er an seinen Spruch und sprach: Amalek ist der Erstling der Heiden, und zuletzt wird er untergehen.(2. Mose 17.14)21Und als er die Keniter sah, hob er an seinen Spruch und sprach: Deine Wohnung ist fest, und du hast dein Nest in einen Felsen gelegt;(1. Samuel 15.6)(Obadja 1.3)22aber du wirst, o Kain, verwüstet werden! Wie lange geht es noch, bis dich Assur gefangen nimmt?23Und er hob abermal seinen Spruch an und sprach: Wehe! wer wird leben, wenn Gott solches erfüllt?24Und Schiffe aus Kittim werden Assur bezwingen und werden auch den Heber bezwingen; und auch er wird untergehen!25Darnach machte sich Bileam auf und ging und kehrte an seinen Ort zurück; und Balak ging auch seines Weges.
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.