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4. Mose - Kapitel 24

1 Als nun Bileam sah, daß es dem HERRN gefiel, Israel zu segnen, ging er nicht, wie zuvor, nach Wahrsagung aus, sondern richtete sein Angesicht gegen die Wüste. 2 Und Bileam hob seine Augen auf und sah Israel, wie es nach seinen Stämmen lagerte. Und der Geist Gottes kam auf ihn. 3 Und er hob an seinen Spruch und sprach: Es sagt Bileam, der Sohn Beors, es sagt der Mann, dem das Auge erschlossen ist, es sagt der Hörer göttlicher Reden, (1. Samuel 9.9) 4 der des Allmächtigen Gesichte sieht, welcher niederfällt, und dem die Augen geöffnet werden: (Jesaja 50.4) 5 Wie schön sind deine Hütten, o Jakob, und deine Wohnungen, o Israel! 6 Wie die Täler, die sich ausbreiten, wie die Gärten am Strom, wie Aloe, die der HERR gepflanzt hat, wie die Zedern am Wasser. 7 Wasser wird aus seinen Eimern fließen, und sein Same wird sein in großen Wassern. Sein König wird höher werden als Agag, und sein Reich wird sich erheben. 8 Gott hat ihn aus Ägypten geführt, seine Kraft ist wie die eines Büffels. Er wird die Heiden, seine Widersacher, fressen und ihre Gebeine zermalmen und mit seinen Pfeilen niederstrecken. 9 Er ist niedergekniet, er hat sich niedergelegt wie ein Löwe und wie eine Löwin. Wer will ihn aufwecken? Gesegnet sei, wer dich segnet, und verflucht, wer dir flucht! (1. Mose 12.3) (1. Mose 49.9) (4. Mose 23.24) 10 Da ergrimmte Balak im Zorn wider Bileam und schlug die Hände ineinander; und Balak sprach zu Bileam: Ich habe dich gerufen, daß du meinen Feinden fluchest, und siehe, du hast sie nun dreimal gesegnet! 11 Und nun mach dich fort an deinen Ort! Ich gedachte dich hoch zu ehren; aber siehe, der HERR hat dir die Ehre versagt! 12 Bileam antwortete dem Balak: Habe ich nicht auch zu deinen Boten, die du mir sandtest, gesagt und gesprochen: 13 Wenn mir Balak sein Haus voll Silber und Gold gäbe, so könnte ich doch das Gebot des HERRN nicht übertreten, Böses oder Gutes zu tun nach meinem Herzen; sondern was der HERR reden werde, das werde ich auch reden? (4. Mose 22.18) 14 Und nun siehe, da ich zu meinem Volk ziehe, so komm, ich will dir sagen, was dieses Volk deinem Volk in spätern Tagen tun wird!

Bileams Weissagung

15 Und er hob an seinen Spruch und sprach: Es sagt Bileam, der Sohn Beors, es sagt der Mann, dem das Auge erschlossen ist, (4. Mose 24.3-4) 16 es sagt der Hörer göttlicher Reden, und der die Erkenntnis des Höchsten hat, der die Gesichte des Allmächtigen sieht und niederfällt, und dem die Augen geöffnet werden: 17 Ich sehe ihn, aber jetzt noch nicht; ich schaue ihn, aber noch nicht in der Nähe. Ein Stern tritt aus Jakob hervor, und ein Zepter kommt aus Israel. Er schlägt Moab auf beide Seiten und alle Kinder Set aufs Haupt. (2. Samuel 8.2) (Amos 2.2) (Matthäus 2.2) (Lukas 1.78) 18 Edom wird seine Besitzung, und Seir zum Besitztum seiner Feinde; Israel aber wird tapfere Taten tun. (2. Samuel 8.14) (Amos 1.9-12) (Amos 9.11) 19 Von Jakob wird der ausgehen, der herrschen wird, und er wird umbringen, was von den Städten übrig ist. (Micha 5.1) (Micha 5.7-8) 20 Und als er Amalek sah, hob er an seinen Spruch und sprach: Amalek ist der Erstling der Heiden, und zuletzt wird er untergehen. (2. Mose 17.14) 21 Und als er die Keniter sah, hob er an seinen Spruch und sprach: Deine Wohnung ist fest, und du hast dein Nest in einen Felsen gelegt; (1. Samuel 15.6) (Obadja 1.3) 22 aber du wirst, o Kain, verwüstet werden! Wie lange geht es noch, bis dich Assur gefangen nimmt? 23 Und er hob abermal seinen Spruch an und sprach: Wehe! wer wird leben, wenn Gott solches erfüllt? 24 Und Schiffe aus Kittim werden Assur bezwingen und werden auch den Heber bezwingen; und auch er wird untergehen! 25 Darnach machte sich Bileam auf und ging und kehrte an seinen Ort zurück; und Balak ging auch seines Weges.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.