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4. Mose - Kapitel 23

Bileams Segen über Israel – Erster und zweiter Spruch

1 Und Bileam sprach zu Balak: Baue mir hier sieben Altäre, und verschaffe mir hier sieben Farren und sieben Widder! 2 Balak tat, wie ihm Bileam sagte. Und beide, Balak und Bileam, opferten auf jedem Altar einen Farren und einen Widder. 3 Und Bileam sprach zu Balak: Tritt zu deinem Brandopfer! Ich will dorthin gehen. Vielleicht begegnet mir der HERR, daß ich dir ansage, was er mir zeigen wird. 4 Und er ging auf einen Hügel. Und Gott begegnete dem Bileam. Er aber sprach zu ihm: Sieben Altäre habe ich zugerichtet und auf jedem einen Farren und einen Widder geopfert. 5 Der HERR aber legte Bileam das Wort in den Mund und sprach: Geh wieder zu Balak und rede also! 6 So kam er wieder zu ihm, und siehe, da stand er bei seinem Brandopfer, er und alle Fürsten der Moabiter. 7 Da hob er an seinen Spruch und sprach: Balak, der Moabiter König, hat mich aus Syrien von dem östlichen Gebirge holen lassen: Komm, verfluche mir Jakob, komm und verwünsche Israel! 8 Wie sollte ich dem fluchen, dem Gott nicht flucht? Wie sollte ich den verwünschen, den der HERR nicht verwünscht? 9 Denn von den Felsengipfeln sehe ich ihn, und von den Hügeln schaue ich ihn. Siehe, das Volk wohnt besonders und wird nicht unter die Heiden gerechnet. 10 Wer kann den Staub Jakobs zählen und die Zahl des vierten Teils von Israel? Meine Seele möchte des Todes der Gerechten sterben, und mein Ende werde wie dieser Ende! (1. Mose 13.16) (4. Mose 31.8) 11 Da sprach Balak zu Bileam: Was hast du mir angestellt? Ich habe dich holen lassen, meinen Feinden zu fluchen, und siehe, gesegnet hast du sie! 12 Er antwortete und sprach: Muß ich nicht darauf achten zu reden, was mir der HERR in den Mund gelegt hat? (4. Mose 22.38) 13 Balak sprach zu ihm: Komm doch mit mir an einen andern Ort, von wo aus du es sehen kannst. Nur seinen äußersten Teil sollst du sehen und sollst es nicht ganz sehen; von da aus verfluche es mir! 14 Und er nahm ihn mit sich nach dem Späherfeld, auf die Höhe des Pisga, baute sieben Altäre und opferte auf jedem Altar einen Farren und einen Widder. 15 Und Bileam sprach zu Balak: Tritt hier zu deinem Brandopfer; ich aber will dort eine Begegnung suchen. 16 Und der HERR begegnete dem Bileam und legte ihm das Wort in seinen Mund und sprach: Geh wieder zu Balak und rede also! 17 Und als er wieder zu ihm kam, siehe, da stand er bei seinem Brandopfer samt den Fürsten der Moabiter. Und Balak sprach zu ihm: Was hat der HERR gesagt? 18 Da hob er an seinen Spruch und sprach: Steh auf, Balak, und höre! Fasse meine Zeugnisse zu Ohren, du Sohn Zippors! 19 Gott ist nicht ein Mensch, daß er lüge, noch ein Menschenkind, daß ihn etwas gereue. Sollte er etwas sagen und nicht tun? Sollte er etwas reden und es nicht halten? (1. Samuel 15.29) 20 Siehe, zu segnen habe ich den Auftrag empfangen; denn er hat gesegnet, und ich kann es nicht abwenden! 21 Man schaut kein Unheil in Jakob und sieht kein Unglück in Israel. Der HERR, sein Gott, ist mit ihm, und man jauchzt dem König zu in seiner Mitte. 22 Gott hat sie aus Ägypten geführt; seine Kraft ist wie die eines Büffels. 23 So hilft denn keine Zauberei gegen Jakob und keine Wahrsagerei wider Israel. Zu seiner Zeit wird man von Jakob sagen: Was hat Gott getan! 24 Siehe, das Volk wird aufstehen wie eine Löwin und wird sich erheben wie ein Löwe. Es wird sich nicht legen, bis es den Raub verzehrt und das Blut der Erschlagenen getrunken hat! (4. Mose 24.9)

Die weiteren Weissagungen Bileams

25 Da sprach Balak zu Bileam: Du sollst ihm weder fluchen noch Segen wünschen! 26 Bileam antwortete und sprach zu Balak: Habe ich dir nicht gesagt und gesprochen: Alles, was der HERR sagen wird, das werde ich tun? (4. Mose 23.12) 27 Balak sprach zu Bileam: Komm doch, ich will dich an einen andern Ort führen; vielleicht gefällt es Gott, daß du mir sie daselbst verfluchest! 28 Und Balak nahm Bileam mit sich auf die Höhe des Berges Peor, welcher auf die Wüste herunterschaut. (4. Mose 25.3) 29 Und Bileam sprach zu Balak: Baue mir hier sieben Altäre und verschaffe mir sieben Farren und sieben Widder! (4. Mose 23.1) 30 Und Balak tat, wie Bileam sagte, und opferte auf jedem Altar einen Farren und einen Widder.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.