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4. Mose - Kapitel 22

Der Moabiterkönig Balak wirbt Bileam an

1 Darnach zogen die Kinder Israel weiter und lagerten sich in der Ebene Moabs, jenseits des Jordan, Jericho gegenüber. 2 Als aber Balak, der Sohn Zippors, alles sah, was Israel den Amoritern getan hatte, 3 fürchtete sich Moab sehr vor dem Volk, denn es war zahlreich; und es graute den Moabitern vor den Kindern Israel. 4 Da sprach Moab zu den Ältesten der Midianiter: Nun wird dieser Haufe alles rings um uns her auffressen, wie das Vieh alles Grüne auf dem Felde wegfrißt. Balak aber, der Sohn Zippors, war zu derselben Zeit König der Moabiter. 5 Und er sandte Boten aus zu Bileam, dem Sohn Beors, gen Petor, welches an dem Flusse Euphrat im Lande der Kinder seines Volkes liegt, daß sie ihn beriefen und zu ihm sagten: Siehe, es ist ein Volk aus Ägypten gezogen; siehe, es bedeckt das ganze Land und lagert sich gegen mich! (Josua 24.9) (Micha 6.5) 6 So komm nun und verfluche mir dieses Volk, denn es ist mir zu mächtig; vielleicht kann ich es dann schlagen und aus dem Lande treiben; denn ich weiß: wen du segnest, der ist gesegnet, und wen du verfluchst, der ist verflucht. 7 Und die Ältesten der Moabiter gingen hin mit den Ältesten der Midianiter und hatten den Lohn des Wahrsagens in ihren Händen und kamen zu Bileam und sagten ihm die Worte Balaks. (2. Petrus 2.15) 8 Und er sprach zu ihnen: Bleibet hier über Nacht, so will ich euch antworten, wie mir der HERR sagen wird! Also blieben die Fürsten der Moabiter bei Bileam. 9 Und Gott kam zu Bileam und sprach: Was sind das für Leute bei dir? 10 Bileam sprach zu Gott: Balak, der Sohn Zippors, der Moabiter König, hat zu mir gesandt und mir sagen lassen: 11 Siehe, ein Volk ist aus Ägypten gezogen und bedeckt das ganze Land, so komm nun und verfluche es mir; vielleicht kann ich dann mit ihm streiten und es vertreiben! 12 Aber Gott sprach zu Bileam: Geh nicht mit ihnen, verfluche das Volk auch nicht; denn es ist gesegnet! 13 Da stand Bileam am Morgen auf und sprach zu den Fürsten Balaks: Geht hin in euer Land, denn der HERR will es nicht gestatten, daß ich mit euch ziehe! 14 Und die Fürsten der Moabiter machten sich auf, kamen zu Balak und sprachen: Bileam weigert sich, mit uns zu ziehen!

Bileam reist zu Balak. Gottes Zorn über Bileam

15 Da sandte Balak noch mehrere und herrlichere Fürsten, als jene waren. 16 Als diese zu Bileam kamen, sprachen sie zu ihm: Also läßt dir Balak, der Sohn Zippors, sagen: Weigere dich doch nicht, zu mir zu ziehen; 17 denn ich will dich hoch ehren, und was du mir sagst, das will ich tun. So komm doch und verfluche mir dieses Volk! 18 Bileam antwortete und sprach zu Balaks Knechten: Wenn mir Balak sein Haus voll Silber und Gold gäbe, so könnte ich doch das Wort des HERRN, meines Gottes, nicht übertreten, um Kleines oder Großes zu tun! (1. Könige 13.8) 19 Doch bleibet noch hier diese Nacht, daß ich erfahre, was der HERR weiter mit mir reden wird. 20 Da kam Gott des Nachts zu Bileam und sprach zu ihm: Sind die Männer gekommen, dich zu rufen, so mache dich auf und ziehe mit ihnen, doch darfst du nur das tun, was ich dir sagen werde! 21 Da stand Bileam am Morgen auf und sattelte seine Eselin und zog mit den Fürsten der Moabiter. 22 Aber der Zorn Gottes entbrannte darüber, daß er ging. Und ein Engel des HERRN trat ihm als Widersacher in den Weg. Er aber ritt auf seiner Eselin, und seine beiden Knaben waren bei ihm. 23 Als nun die Eselin den Engel des HERRN im Wege stehen sah und das gezückte Schwert in seiner Hand, bog die Eselin vom Wege ab und ging aufs Feld. Bileam aber schlug die Eselin, um sie auf den Weg zu lenken. (1. Mose 3.24) (Josua 5.13) 24 Da trat der Engel des HERRN in den Hohlweg bei den Weinbergen, da zu beiden Seiten Mauern waren. 25 Als nun die Eselin den Engel des HERRN sah, drängte sie sich an die Wand und klemmte Bileams Fuß an die Wand. Da schlug er sie noch mehr. 26 Da ging der Engel des HERRN weiter und trat an einen engen Ort, wo kein Platz zum Ausweichen war, weder zur Rechten noch zur Linken. 27 Als nun die Eselin den Engel des HERRN sah, fiel sie unter Bileam auf ihre Knie. Da ergrimmte Bileams Zorn, und er schlug die Eselin mit dem Stecken. 28 Da öffnete der HERR der Eselin den Mund; und sie sprach zu Bileam: Was habe ich dir getan, daß du mich nun dreimal geschlagen hast? (2. Petrus 2.16) 29 Bileam sprach zu der Eselin: Weil du Mutwillen mit mir getrieben hast! O daß ich ein Schwert in der Hand hätte, ich wollte dich jetzt umbringen! 30 Die Eselin sprach zu Bileam: Bin ich nicht deine Eselin, die du von jeher geritten hast bis auf diesen Tag? Habe ich auch je gepflegt, dir also zu tun? 31 Er sprach: Nein! Da enthüllte der HERR dem Bileam die Augen, daß er den Engel des HERRN im Wege stehen sah und das gezückte Schwert in seiner Hand; da verneigte er sich und warf sich auf sein Angesicht. 32 Und der Engel des HERRN sprach zu ihm: Warum hast du deine Eselin nun dreimal geschlagen? Siehe, ich bin ausgegangen, dir zu widerstehen; denn der Weg ist mir ganz entgegen. 33 Und die Eselin hat mich gesehen und ist mir dreimal ausgewichen. Und wenn sie mir nicht ausgewichen wäre, so hätte ich dich jetzt umgebracht und sie leben lassen! 34 Da sprach Bileam zum Engel des HERRN: Ich habe gesündigt, denn ich wußte nicht, daß du mir im Wege entgegenstandest! Und nun, wenn es dir nicht gefällt, so will ich wieder umkehren. 35 Und der Engel des HERRN sprach zu Bileam: Geh mit den Männern; aber du sollst nichts reden, außer was ich dir sagen werde! Also zog Bileam mit den Fürsten Balaks. 36 Da nun Balak hörte, daß Bileam kam, zog er ihm entgegen bis Ir-Moab, welches am Grenzfluß Arnon liegt, der die äußerste Grenze bildet. 37 Und Balak sprach zu Bileam: Habe ich nicht zu dir gesandt und dich rufen lassen? Warum bist du denn nicht zu mir gekommen? Kann ich dich etwa nicht ehren? 38 Bileam antwortete dem Balak: Siehe, ich bin jetzt zu dir gekommen. Kann ich nun etwas reden? Das Wort, welches mir Gott in den Mund gibt, das will ich reden! 39 Also zog Bileam mit Balak, und sie kamen nach Kirjath-Chuzot. 40 Und Balak opferte Rinder und Schafe und schickte zu Bileam und den Fürsten, die bei ihm waren. 41 Und am Morgen nahm Balak den Bileam und führte ihn hinauf auf die Höhen Baals, von wo aus er den äußersten Teil des Volkes sehen konnte. (4. Mose 23.28)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.