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4. Mose - Kapitel 21

Sieg über Arad

1 Und als der Kanaaniter, der König von Arad, der gegen Mittag wohnte, hörte, daß Israel auf dem Wege der Kundschafter heranziehe, stritt er wider Israel und machte Gefangene unter ihnen. 2 Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken! (5. Mose 13.16) (Josua 6.17) (Richter 1.17) (1. Samuel 15.3) 3 Und der HERR erhörte Israels Stimme und gab die Kanaaniter in ihre Hand, und Israel vollstreckte an ihnen und an ihren Städten den Bann und hieß den Ort Horma.

Die eherne Schlange

4 Da zogen sie vom Berge Hor weg auf dem Weg zum Schilfmeer, um der Edomiter Land zu umgehen. Aber das Volk ward ungeduldig auf dem Wege. (4. Mose 11.1) (4. Mose 14.2) 5 Und das Volk redete wider Gott und wider Mose: Warum habt ihr uns aus Ägypten geführt, daß wir in der Wüste sterben? Denn hier ist weder Brot noch Wasser, und unsre Seele hat einen Ekel an dieser schlechten Speise! 6 Da sandte der HERR feurige Schlangen unter das Volk, die bissen das Volk, so daß viel Volk in Israel starb. (1. Korinther 10.9) 7 Da kamen sie zu Mose und sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir wider den HERRN und wider dich geredet haben. Bitte den HERRN, daß er die Schlangen von uns wende! 8 Und Mose bat für das Volk. Da sprach der HERR zu Mose: Mache dir eine feurige Schlange und befestige sie an ein Panier; und es soll geschehen, wer gebissen ist und sie ansieht, der soll am Leben bleiben! 9 Da machte Mose eine eherne Schlange und befestigte sie an das Panier; und es geschah, wenn eine Schlange jemanden biß und er die eherne Schlange anschaute, so blieb er am Leben.

Israels Zug nach Moab

10 Und die Kinder Israel zogen aus und lagerten sich in Obot. 11 Und von Obot zogen sie aus und lagerten sich bei den Ruinen von Abarim in der Wüste, Moab gegenüber, gegen Aufgang der Sonne. 12 Von dannen zogen sie weiter und lagerten sich an dem Bach Sared. 13 Von dannen zogen sie weiter und lagerten sich jenseits des Arnon, welcher in der Wüste ist und aus dem Gebiete der Amoriter herausfließt; denn der Arnon bildet die Grenze Moabs, zwischen Moab und den Amoritern. 14 Daher heißt es im Buche von den Kriegen des HERRN: «Waheb hat er im Sturm eingenommen und die Täler des Arnon in Supha (Josua 10.13) 15 und den Abhang der Täler, der sich bis zum Wohnsitz von Ar erstreckt und sich an die Grenze von Moab lehnt.» 16 Von dannen zogen sie gen Beer. Das ist der Brunnen, davon der HERR zu Mose sagte: Versammle das Volk, so will ich ihnen Wasser geben. 17 Da sang Israel dieses Lied: «Kommt zum Brunnen! Singt von ihm! 18 Brunnen, den die Fürsten gruben, den die Edlen des Volkes öffneten mit dem Herrscherstab, mit ihren Stäben!» Und von dieser Wüste zogen sie gen Mattana, 19 und von Mattana gen Nahaliel, und von Nahaliel gen Bamot, und von Bamot in das Tal, 20 das im Gefilde Moab liegt, dessen Gipfel der Pisga ist, der gegen die Wüste schaut.

Sieg über die Könige Sihon und Og

21 Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen: (5. Mose 2.26) 22 Laß mich durch dein Land ziehen, wir wollen weder in die Äcker noch in die Weingärten treten, wollen auch von dem Brunnenwasser nicht trinken; wir wollen die Königsstraße ziehen, bis wir durch dein Gebiet gekommen sind! 23 Aber Sihon gestattete Israel nicht, durch sein Gebiet zu ziehen, sondern versammelte sein ganzes Volk und zog aus, Israel entgegen in die Wüste. Und als er gen Jahza kam, stritt er wider Israel. 24 Israel aber schlug ihn mit der Schärfe des Schwertes und nahm sein Land ein, vom Arnon an bis an den Jabbok und bis an die Kinder Ammon; denn die Landmarken der Kinder Ammon waren fest. 25 Also nahm Israel alle diese Städte ein und wohnte in allen Städten der Amoriter zu Hesbon und in allen ihren Dörfern. 26 Denn Hesbon war die Stadt Sihons, des Königs der Amoriter, der zuvor mit dem König der Moabiter gestritten und ihm sein ganzes Land bis zum Arnon abgewonnen hatte. 27 Daher sagen die Spruchdichter: «Kommt gen Hesbon; die Stadt Sihons werde gebaut und aufgerichtet! 28 Denn aus Hesbon ist Feuer gefahren, eine Flamme von der Stadt Sihons, die hat Ar der Moabiter verzehrt, die Herren der Höhen am Arnon. 29 Wehe dir, Moab, Volk des Kamos, du bist verloren! Man hat seine Söhne in die Flucht geschlagen und seine Töchter gefangen geführt zu Sihon, dem König der Amoriter; 30 und ihre Nachkommenschaft ist umgekommen von Hesbon bis Dibon, und ihre Weiber sind zu dem hinabgestiegen, der das Feuer angefacht hat, nach Medeba.» 31 Also wohnte Israel im Lande der Amoriter. 32 Und Mose sandte Kundschafter aus gen Jaeser, und sie gewannen ihre Dörfer und trieben die Amoriter aus, die darin wohnten. 33 Und sie wandten sich um und stiegen den Berg nach Basan hinauf. Da zog Og, der König zu Basan, aus, ihnen entgegen mit seinem ganzen Volke, zum Kampf bei Edrei. (5. Mose 3.1) 34 Der HERR aber sprach zu Mose: Fürchte dich nicht vor ihm, denn ich habe ihn mit Land und Leuten in deine Hand gegeben, und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte! (Psalm 136.17) 35 Und sie schlugen ihn und seine Söhne und sein ganzes Volk, daß niemand übrigblieb, und nahmen sein Land ein.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.