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4. Mose - Kapitel 21

Sieg über Arad

1 Und als der Kanaaniter, der König von Arad, der gegen Mittag wohnte, hörte, daß Israel auf dem Wege der Kundschafter heranziehe, stritt er wider Israel und machte Gefangene unter ihnen. 2 Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken! (5. Mose 13.16) (Josua 6.17) (Richter 1.17) (1. Samuel 15.3) 3 Und der HERR erhörte Israels Stimme und gab die Kanaaniter in ihre Hand, und Israel vollstreckte an ihnen und an ihren Städten den Bann und hieß den Ort Horma.

Die eherne Schlange

4 Da zogen sie vom Berge Hor weg auf dem Weg zum Schilfmeer, um der Edomiter Land zu umgehen. Aber das Volk ward ungeduldig auf dem Wege. (4. Mose 11.1) (4. Mose 14.2) 5 Und das Volk redete wider Gott und wider Mose: Warum habt ihr uns aus Ägypten geführt, daß wir in der Wüste sterben? Denn hier ist weder Brot noch Wasser, und unsre Seele hat einen Ekel an dieser schlechten Speise! 6 Da sandte der HERR feurige Schlangen unter das Volk, die bissen das Volk, so daß viel Volk in Israel starb. (1. Korinther 10.9) 7 Da kamen sie zu Mose und sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir wider den HERRN und wider dich geredet haben. Bitte den HERRN, daß er die Schlangen von uns wende! 8 Und Mose bat für das Volk. Da sprach der HERR zu Mose: Mache dir eine feurige Schlange und befestige sie an ein Panier; und es soll geschehen, wer gebissen ist und sie ansieht, der soll am Leben bleiben! 9 Da machte Mose eine eherne Schlange und befestigte sie an das Panier; und es geschah, wenn eine Schlange jemanden biß und er die eherne Schlange anschaute, so blieb er am Leben.

Israels Zug nach Moab

10 Und die Kinder Israel zogen aus und lagerten sich in Obot. 11 Und von Obot zogen sie aus und lagerten sich bei den Ruinen von Abarim in der Wüste, Moab gegenüber, gegen Aufgang der Sonne. 12 Von dannen zogen sie weiter und lagerten sich an dem Bach Sared. 13 Von dannen zogen sie weiter und lagerten sich jenseits des Arnon, welcher in der Wüste ist und aus dem Gebiete der Amoriter herausfließt; denn der Arnon bildet die Grenze Moabs, zwischen Moab und den Amoritern. 14 Daher heißt es im Buche von den Kriegen des HERRN: «Waheb hat er im Sturm eingenommen und die Täler des Arnon in Supha (Josua 10.13) 15 und den Abhang der Täler, der sich bis zum Wohnsitz von Ar erstreckt und sich an die Grenze von Moab lehnt.» 16 Von dannen zogen sie gen Beer. Das ist der Brunnen, davon der HERR zu Mose sagte: Versammle das Volk, so will ich ihnen Wasser geben. 17 Da sang Israel dieses Lied: «Kommt zum Brunnen! Singt von ihm! 18 Brunnen, den die Fürsten gruben, den die Edlen des Volkes öffneten mit dem Herrscherstab, mit ihren Stäben!» Und von dieser Wüste zogen sie gen Mattana, 19 und von Mattana gen Nahaliel, und von Nahaliel gen Bamot, und von Bamot in das Tal, 20 das im Gefilde Moab liegt, dessen Gipfel der Pisga ist, der gegen die Wüste schaut.

Sieg über die Könige Sihon und Og

21 Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen: (5. Mose 2.26) 22 Laß mich durch dein Land ziehen, wir wollen weder in die Äcker noch in die Weingärten treten, wollen auch von dem Brunnenwasser nicht trinken; wir wollen die Königsstraße ziehen, bis wir durch dein Gebiet gekommen sind! 23 Aber Sihon gestattete Israel nicht, durch sein Gebiet zu ziehen, sondern versammelte sein ganzes Volk und zog aus, Israel entgegen in die Wüste. Und als er gen Jahza kam, stritt er wider Israel. 24 Israel aber schlug ihn mit der Schärfe des Schwertes und nahm sein Land ein, vom Arnon an bis an den Jabbok und bis an die Kinder Ammon; denn die Landmarken der Kinder Ammon waren fest. 25 Also nahm Israel alle diese Städte ein und wohnte in allen Städten der Amoriter zu Hesbon und in allen ihren Dörfern. 26 Denn Hesbon war die Stadt Sihons, des Königs der Amoriter, der zuvor mit dem König der Moabiter gestritten und ihm sein ganzes Land bis zum Arnon abgewonnen hatte. 27 Daher sagen die Spruchdichter: «Kommt gen Hesbon; die Stadt Sihons werde gebaut und aufgerichtet! 28 Denn aus Hesbon ist Feuer gefahren, eine Flamme von der Stadt Sihons, die hat Ar der Moabiter verzehrt, die Herren der Höhen am Arnon. 29 Wehe dir, Moab, Volk des Kamos, du bist verloren! Man hat seine Söhne in die Flucht geschlagen und seine Töchter gefangen geführt zu Sihon, dem König der Amoriter; 30 und ihre Nachkommenschaft ist umgekommen von Hesbon bis Dibon, und ihre Weiber sind zu dem hinabgestiegen, der das Feuer angefacht hat, nach Medeba.» 31 Also wohnte Israel im Lande der Amoriter. 32 Und Mose sandte Kundschafter aus gen Jaeser, und sie gewannen ihre Dörfer und trieben die Amoriter aus, die darin wohnten. 33 Und sie wandten sich um und stiegen den Berg nach Basan hinauf. Da zog Og, der König zu Basan, aus, ihnen entgegen mit seinem ganzen Volke, zum Kampf bei Edrei. (5. Mose 3.1) 34 Der HERR aber sprach zu Mose: Fürchte dich nicht vor ihm, denn ich habe ihn mit Land und Leuten in deine Hand gegeben, und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte! (Psalm 136.17) 35 Und sie schlugen ihn und seine Söhne und sein ganzes Volk, daß niemand übrigblieb, und nahmen sein Land ein.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.