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4. Mose - Kapitel 20

Im vierzigsten Jahr der Wüstenwanderung: Mirjams Tod und Moses Versagen

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Zin, im ersten Monat, und das Volk blieb zu Kadesch. Und Mirjam starb daselbst und ward daselbst begraben. (4. Mose 13.21) 2 Und die Gemeinde hatte kein Wasser; darum versammelten sie sich wider Mose und wider Aaron. (2. Mose 17.1) 3 Und das Volk haderte mit Mose und sprach: Ach, daß wir umgekommen wären, als unsre Brüder vor dem HERRN umkamen! 4 Und warum habt ihr die Gemeinde des HERRN in diese Wüste gebracht, daß wir hier sterben, wir und unser Vieh? 5 Warum habt ihr uns doch aus Ägypten an diesen bösen Ort geführt, da man nicht säen kann, da weder Feigenbäume noch Weinstöcke noch Granatäpfel sind, auch kein Wasser zu trinken? 6 Und Mose und Aaron gingen von der Gemeinde weg zur Tür der Stiftshütte und fielen auf ihr Angesicht. Und die Herrlichkeit des HERRN erschien ihnen. (4. Mose 14.10) 7 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 8 Nimm den Stab und versammle die Gemeinde, du und dein Bruder Aaron, und redet mit dem Felsen vor ihren Augen, der wird sein Wasser geben. So sollst du ihnen Wasser aus dem Felsen verschaffen und die Gemeinde und ihr Vieh tränken. 9 Da holte Mose den Stab vor dem HERRN, wie er ihm gesagt hatte. 10 Und Mose und Aaron versammelten die Gemeinde vor dem Felsen; und er sprach: Höret doch, ihr Widerspenstigen: Aus diesem Felsen sollen wir euch Wasser verschaffen? (Psalm 106.33) 11 Und Mose hob seine Hand auf und schlug den Felsen zweimal mit seinem Stab. Da floß viel Wasser heraus; und die Gemeinde und ihr Vieh tranken. 12 Der HERR aber sprach zu Mose und Aaron: Weil ihr nicht auf mich vertraut habt, um mich vor den Kindern Israel zu heiligen, sollt ihr diese Gemeinde nicht in das Land bringen, das ich ihnen geben werde! (4. Mose 27.14) (5. Mose 1.37) (5. Mose 3.26) (5. Mose 4.21) (5. Mose 32.51) 13 Das ist das Wasser Meriba, wo die Kinder Israel mit dem HERRN haderten, und er sich an ihnen heilig erwies. (Psalm 81.8)

Die Edomiter verweigern den Durchzug Israels

14 Darnach sandte Mose Botschaft aus Kadesch zu dem König der Edomiter: Also läßt dir dein Bruder Israel sagen: Du weißt alle Mühe, die uns begegnet ist; (1. Mose 32.4) (5. Mose 23.8) (Richter 11.17) 15 daß unsre Väter nach Ägypten hinabgezogen sind; daß wir lange Zeit in Ägypten gewohnt und die Ägypter uns und unsre Väter mißhandelt haben; 16 und wir schrieen zum HERRN, und er erhörte unsre Stimme und sandte einen Engel und führte uns aus Ägypten. Und siehe, wir sind zu Kadesch, einer Stadt zuäußerst an deinem Gebiet. (2. Mose 23.20) 17 So laß uns nun durch dein Land ziehen. Wir wollen weder durch Äcker noch durch Weinberge gehen, auch kein Wasser aus den Brunnen trinken. Wir wollen auf der Königsstraße ziehen und weder zur rechten noch zur linken Seite weichen, bis wir durch dein Gebiet gekommen sind. (4. Mose 21.22) 18 Der Edomiter aber sprach zu ihnen: Du sollst nicht durch mein Land ziehen, sonst will ich dir mit dem Schwert entgegentreten! 19 Die Kinder Israel sprachen zu ihm: Wir wollen auf der gebahnten Straße ziehen, und wenn wir von deinem Wasser trinken, wir und unser Vieh, so wollen wir es bezahlen; wir wollen nur zu Fuß hindurchziehen. 20 Er aber sprach: Du sollst nicht hindurchziehen! Und der Edomiter zog ihnen entgegen mit mächtigem Volk und mit starker Hand. 21 Also weigerte sich der Edomiter, Israel zu vergönnen, durch sein Gebiet zu ziehen. Und Israel wich von ihm.

Aarons Tod

22 Da brachen die Kinder Israel auf von Kadesch, und die ganze Gemeinde kam zu dem Berge Hor. 23 Und der HERR redete mit Mose und Aaron an dem Berge Hor, an den Landmarken der Edomiter und sprach: 24 Laß Aaron sich zu seinem Volk versammeln; denn er soll nicht in das Land kommen, das ich den Kindern Israel gegeben habe, weil ihr meinen Worten beim Haderwasser ungehorsam gewesen seid. 25 Nimm aber Aaron und seinen Sohn Eleasar und führe sie auf den Berg Hor, 26 und zieh Aaron seine Kleider aus und lege sie seinem Sohn Eleasar an; und Aaron soll daselbst zu seinem Volk versammelt werden und sterben. (3. Mose 21.10) 27 Da tat Mose, wie der HERR geboten hatte; und sie stiegen auf den Berg Hor vor den Augen der ganzen Gemeinde. 28 Und Mose zog Aaron seine Kleider aus und zog sie seinem Sohn Eleasar an. Und Aaron starb daselbst, oben auf dem Berge. Mose aber und Eleasar stiegen vom Berge hinab. (4. Mose 33.38) (5. Mose 10.6) 29 Und als die ganze Gemeinde sah, daß Aaron gestorben war, beweinte ihn das ganze Haus Israel dreißig Tage lang.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)