zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 20

Im vierzigsten Jahr der Wüstenwanderung: Mirjams Tod und Moses Versagen

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Zin, im ersten Monat, und das Volk blieb zu Kadesch. Und Mirjam starb daselbst und ward daselbst begraben. (4. Mose 13.21) 2 Und die Gemeinde hatte kein Wasser; darum versammelten sie sich wider Mose und wider Aaron. (2. Mose 17.1) 3 Und das Volk haderte mit Mose und sprach: Ach, daß wir umgekommen wären, als unsre Brüder vor dem HERRN umkamen! 4 Und warum habt ihr die Gemeinde des HERRN in diese Wüste gebracht, daß wir hier sterben, wir und unser Vieh? 5 Warum habt ihr uns doch aus Ägypten an diesen bösen Ort geführt, da man nicht säen kann, da weder Feigenbäume noch Weinstöcke noch Granatäpfel sind, auch kein Wasser zu trinken? 6 Und Mose und Aaron gingen von der Gemeinde weg zur Tür der Stiftshütte und fielen auf ihr Angesicht. Und die Herrlichkeit des HERRN erschien ihnen. (4. Mose 14.10) 7 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 8 Nimm den Stab und versammle die Gemeinde, du und dein Bruder Aaron, und redet mit dem Felsen vor ihren Augen, der wird sein Wasser geben. So sollst du ihnen Wasser aus dem Felsen verschaffen und die Gemeinde und ihr Vieh tränken. 9 Da holte Mose den Stab vor dem HERRN, wie er ihm gesagt hatte. 10 Und Mose und Aaron versammelten die Gemeinde vor dem Felsen; und er sprach: Höret doch, ihr Widerspenstigen: Aus diesem Felsen sollen wir euch Wasser verschaffen? (Psalm 106.33) 11 Und Mose hob seine Hand auf und schlug den Felsen zweimal mit seinem Stab. Da floß viel Wasser heraus; und die Gemeinde und ihr Vieh tranken. 12 Der HERR aber sprach zu Mose und Aaron: Weil ihr nicht auf mich vertraut habt, um mich vor den Kindern Israel zu heiligen, sollt ihr diese Gemeinde nicht in das Land bringen, das ich ihnen geben werde! (4. Mose 27.14) (5. Mose 1.37) (5. Mose 3.26) (5. Mose 4.21) (5. Mose 32.51) 13 Das ist das Wasser Meriba, wo die Kinder Israel mit dem HERRN haderten, und er sich an ihnen heilig erwies. (Psalm 81.8)

Die Edomiter verweigern den Durchzug Israels

14 Darnach sandte Mose Botschaft aus Kadesch zu dem König der Edomiter: Also läßt dir dein Bruder Israel sagen: Du weißt alle Mühe, die uns begegnet ist; (1. Mose 32.4) (5. Mose 23.8) (Richter 11.17) 15 daß unsre Väter nach Ägypten hinabgezogen sind; daß wir lange Zeit in Ägypten gewohnt und die Ägypter uns und unsre Väter mißhandelt haben; 16 und wir schrieen zum HERRN, und er erhörte unsre Stimme und sandte einen Engel und führte uns aus Ägypten. Und siehe, wir sind zu Kadesch, einer Stadt zuäußerst an deinem Gebiet. (2. Mose 23.20) 17 So laß uns nun durch dein Land ziehen. Wir wollen weder durch Äcker noch durch Weinberge gehen, auch kein Wasser aus den Brunnen trinken. Wir wollen auf der Königsstraße ziehen und weder zur rechten noch zur linken Seite weichen, bis wir durch dein Gebiet gekommen sind. (4. Mose 21.22) 18 Der Edomiter aber sprach zu ihnen: Du sollst nicht durch mein Land ziehen, sonst will ich dir mit dem Schwert entgegentreten! 19 Die Kinder Israel sprachen zu ihm: Wir wollen auf der gebahnten Straße ziehen, und wenn wir von deinem Wasser trinken, wir und unser Vieh, so wollen wir es bezahlen; wir wollen nur zu Fuß hindurchziehen. 20 Er aber sprach: Du sollst nicht hindurchziehen! Und der Edomiter zog ihnen entgegen mit mächtigem Volk und mit starker Hand. 21 Also weigerte sich der Edomiter, Israel zu vergönnen, durch sein Gebiet zu ziehen. Und Israel wich von ihm.

Aarons Tod

22 Da brachen die Kinder Israel auf von Kadesch, und die ganze Gemeinde kam zu dem Berge Hor. 23 Und der HERR redete mit Mose und Aaron an dem Berge Hor, an den Landmarken der Edomiter und sprach: 24 Laß Aaron sich zu seinem Volk versammeln; denn er soll nicht in das Land kommen, das ich den Kindern Israel gegeben habe, weil ihr meinen Worten beim Haderwasser ungehorsam gewesen seid. 25 Nimm aber Aaron und seinen Sohn Eleasar und führe sie auf den Berg Hor, 26 und zieh Aaron seine Kleider aus und lege sie seinem Sohn Eleasar an; und Aaron soll daselbst zu seinem Volk versammelt werden und sterben. (3. Mose 21.10) 27 Da tat Mose, wie der HERR geboten hatte; und sie stiegen auf den Berg Hor vor den Augen der ganzen Gemeinde. 28 Und Mose zog Aaron seine Kleider aus und zog sie seinem Sohn Eleasar an. Und Aaron starb daselbst, oben auf dem Berge. Mose aber und Eleasar stiegen vom Berge hinab. (4. Mose 33.38) (5. Mose 10.6) 29 Und als die ganze Gemeinde sah, daß Aaron gestorben war, beweinte ihn das ganze Haus Israel dreißig Tage lang.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"