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4. Mose - Kapitel 2

Die Ordnung des Lagers Israels

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: Die Kinder Israel sollen sich lagern, 2 ein jeder bei seinem Panier und bei den Abzeichen ihrer Vaterhäuser; ringsum, der Stiftshütte gegenüber, sollen sie sich lagern. (4. Mose 1.1) 3 Gegen Morgen soll sich lagern das Panier des Lagers von Juda, nach seinen Heeren und der Fürst der Kinder Juda, Nahasson, der Sohn Amminadabs; 4 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 74600. 5 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Issaschar; ihr Fürst Netaneel der Sohn Zuars, 6 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 54400. 7 Dazu der Stamm Sebulon; ihr Fürst Eliab, der Sohn Helons, 8 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 57400. 9 Alle, die zum Lager Judas gezählt werden, sind 186400, nach ihren Heerscharen geordnet; sie sollen voranziehen. 10 Gegen Mittag soll liegen das Panier Rubens mit seinem Heer; ihr Fürst Elizur, der Sohn Sedeurs, 11 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 46500. 12 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Fürst Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais, 13 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 59300. 14 Dazu der Stamm Gad; ihr Fürst Eliphas, der Sohn Reguels, 15 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 45650. 16 Alle, die zum Lager Rubens gezählt werden, sind 151450, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in zweiter Linie ziehen. 17 Darnach soll die Stiftshütte ziehen mit den Lagern der Leviten, mitten unter den Lagern; wie sie sich lagern, also sollen sie auch ziehen, ein jeglicher auf seiner Seite, bei seinem Panier. 18 Gegen Abend soll liegen das Panier Ephraims mit seinem Heer; ihr Fürst Elischama, der Sohn Ammihuds, 19 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 40500. 20 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Fürst Gamliel, der Sohn Pedazurs; 21 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 32200. 22 Dazu der Stamm Benjamin; ihr Fürst Abidan, der Sohn Gideonis, 23 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 35400. 24 Alle, die zum Lager Ephraims gezählt werden, sind 108100, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in dritter Linie ziehen. 25 Gegen Mitternacht soll liegen das Panier des Lagers von Dan mit seinem Heer; ihr Fürst Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais, 26 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 62700. 27 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Fürst Pagiel, der Sohn Ochrans, 28 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 41500. 29 Dazu der Stamm Naphtali, ihr Fürst Ahira, der Sohn Enans, 30 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 53400. 31 Alle, die zum Lager Dans gezählt werden, sind 157000. Sie sollen die letzten im Zuge sein mit ihren Panieren. 32 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel, eingeteilt nach ihren Vaterhäusern und ihren Heerlagern, 603550. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leviten wurden nicht mit den Kindern Israel gemustert, wie der Herr Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR Mose geboten hatte; sie lagerten sich nach ihren Panieren, und zogen aus, ein jeder in seinem Geschlecht, bei seinem Vaterhaus. (4. Mose 2.2)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."