1Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: Die Kinder Israel sollen sich lagern,2ein jeder bei seinem Panier und bei den Abzeichen ihrer Vaterhäuser; ringsum, der Stiftshütte gegenüber, sollen sie sich lagern.(4. Mose 1.1)3Gegen Morgen soll sich lagern das Panier des Lagers von Juda, nach seinen Heeren und der Fürst der Kinder Juda, Nahasson, der Sohn Amminadabs;4samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 74600.5Neben ihm soll sich lagern der Stamm Issaschar; ihr Fürst Netaneel der Sohn Zuars,6samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 54400.7Dazu der Stamm Sebulon; ihr Fürst Eliab, der Sohn Helons,8samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 57400.9Alle, die zum Lager Judas gezählt werden, sind 186400, nach ihren Heerscharen geordnet; sie sollen voranziehen.10Gegen Mittag soll liegen das Panier Rubens mit seinem Heer; ihr Fürst Elizur, der Sohn Sedeurs,11samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 46500.12Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Fürst Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais,13samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 59300.14Dazu der Stamm Gad; ihr Fürst Eliphas, der Sohn Reguels,15samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 45650.16Alle, die zum Lager Rubens gezählt werden, sind 151450, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in zweiter Linie ziehen.17Darnach soll die Stiftshütte ziehen mit den Lagern der Leviten, mitten unter den Lagern; wie sie sich lagern, also sollen sie auch ziehen, ein jeglicher auf seiner Seite, bei seinem Panier.18Gegen Abend soll liegen das Panier Ephraims mit seinem Heer; ihr Fürst Elischama, der Sohn Ammihuds,19samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 40500.20Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Fürst Gamliel, der Sohn Pedazurs;21samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 32200.22Dazu der Stamm Benjamin; ihr Fürst Abidan, der Sohn Gideonis,23samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 35400.24Alle, die zum Lager Ephraims gezählt werden, sind 108100, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in dritter Linie ziehen.25Gegen Mitternacht soll liegen das Panier des Lagers von Dan mit seinem Heer; ihr Fürst Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais,26samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 62700.27Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Fürst Pagiel, der Sohn Ochrans,28samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 41500.29Dazu der Stamm Naphtali, ihr Fürst Ahira, der Sohn Enans,30samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 53400.31Alle, die zum Lager Dans gezählt werden, sind 157000. Sie sollen die letzten im Zuge sein mit ihren Panieren.32Das sind die Gemusterten der Kinder Israel, eingeteilt nach ihren Vaterhäusern und ihren Heerlagern, 603550.(4. Mose 1.46)33Aber die Leviten wurden nicht mit den Kindern Israel gemustert, wie der Herr Mose geboten hatte.(4. Mose 1.48-49)34Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR Mose geboten hatte; sie lagerten sich nach ihren Panieren, und zogen aus, ein jeder in seinem Geschlecht, bei seinem Vaterhaus.(4. Mose 2.2)
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15)2Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24)3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15)9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14)11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1)12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."(3. Mose 2.3)14 Jahwe sagte zu Mose: 15"Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.(3. Mose 5.23-24)(3. Mose 22.14)17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden."(Jesaja 53.10)20Jahwe sagte zu Mose: 21"Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15)(2. Mose 21.37)24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16)25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15)26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."