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4. Mose - Kapitel 2

Die Ordnung des Lagers Israels

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: Die Kinder Israel sollen sich lagern, 2 ein jeder bei seinem Panier und bei den Abzeichen ihrer Vaterhäuser; ringsum, der Stiftshütte gegenüber, sollen sie sich lagern. (4. Mose 1.1) 3 Gegen Morgen soll sich lagern das Panier des Lagers von Juda, nach seinen Heeren und der Fürst der Kinder Juda, Nahasson, der Sohn Amminadabs; 4 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 74600. 5 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Issaschar; ihr Fürst Netaneel der Sohn Zuars, 6 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 54400. 7 Dazu der Stamm Sebulon; ihr Fürst Eliab, der Sohn Helons, 8 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 57400. 9 Alle, die zum Lager Judas gezählt werden, sind 186400, nach ihren Heerscharen geordnet; sie sollen voranziehen. 10 Gegen Mittag soll liegen das Panier Rubens mit seinem Heer; ihr Fürst Elizur, der Sohn Sedeurs, 11 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 46500. 12 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Fürst Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais, 13 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 59300. 14 Dazu der Stamm Gad; ihr Fürst Eliphas, der Sohn Reguels, 15 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 45650. 16 Alle, die zum Lager Rubens gezählt werden, sind 151450, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in zweiter Linie ziehen. 17 Darnach soll die Stiftshütte ziehen mit den Lagern der Leviten, mitten unter den Lagern; wie sie sich lagern, also sollen sie auch ziehen, ein jeglicher auf seiner Seite, bei seinem Panier. 18 Gegen Abend soll liegen das Panier Ephraims mit seinem Heer; ihr Fürst Elischama, der Sohn Ammihuds, 19 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 40500. 20 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Fürst Gamliel, der Sohn Pedazurs; 21 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 32200. 22 Dazu der Stamm Benjamin; ihr Fürst Abidan, der Sohn Gideonis, 23 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 35400. 24 Alle, die zum Lager Ephraims gezählt werden, sind 108100, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in dritter Linie ziehen. 25 Gegen Mitternacht soll liegen das Panier des Lagers von Dan mit seinem Heer; ihr Fürst Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais, 26 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 62700. 27 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Fürst Pagiel, der Sohn Ochrans, 28 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 41500. 29 Dazu der Stamm Naphtali, ihr Fürst Ahira, der Sohn Enans, 30 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 53400. 31 Alle, die zum Lager Dans gezählt werden, sind 157000. Sie sollen die letzten im Zuge sein mit ihren Panieren. 32 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel, eingeteilt nach ihren Vaterhäusern und ihren Heerlagern, 603550. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leviten wurden nicht mit den Kindern Israel gemustert, wie der Herr Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR Mose geboten hatte; sie lagerten sich nach ihren Panieren, und zogen aus, ein jeder in seinem Geschlecht, bei seinem Vaterhaus. (4. Mose 2.2)

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3. Mose - Kapitel 4

Sündopfer für unwissend begangene Sünden

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgend eines der Verbote Jehovas, die nicht getan werden sollen, und irgend eines derselben tut, - 3 wenn der gesalbte Priester sündigt nach einem Vergehen des Volkes, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen Farren ohne Fehl dem Jehova darbringen zum Sündopfer. 4 Und er soll den Farren an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova bringen und seine Hand auf den Kopf des Farren legen und den Farren schlachten vor Jehova. 5 Und der gesalbte Priester nehme von dem Blute des Farren und bringe es in das Zelt der Zusammenkunft; 6 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blute siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang des Heiligtums hin. (3. Mose 8.11) (3. Mose 14.7) 7 Und der Priester tue von dem Blute an die Hörner des Altars des wohlriechenden Räucherwerks, der im Zelte der Zusammenkunft ist, vor Jehova; und alles Blut des Farren soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist. (2. Mose 30.1) (2. Mose 30.6) (2. Mose 40.6) 8 Und alles Fett von dem Farren des Sündopfers soll er von ihm abheben: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist, 9 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen, 10 so wie es abgehoben wird von dem Rinde des Friedensopfers; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar räuchern. 11 Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist: (3. Mose 8.17) 12 den ganzen Farren soll er hinausbringen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn auf Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll er verbrannt werden. (3. Mose 6.4) (Hebräer 13.11) 13 Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von allen Verboten Jehovas, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich, (4. Mose 15.24) 14 und die Sünde wird bekannt, die sie wider dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen. (Römer 8.3) 15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen vor Jehova, und man soll den Farren vor Jehova schlachten. 16 Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Zelt der Zusammenkunft, 17 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang hin. 18 Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jehova, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist. 19 Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar räuchern. 20 Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden. 21 Und er soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers und ihn verbrennen, so wie er den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein Sündopfer der Versammlung. (3. Mose 4.11-12) 22 Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jehovas, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich, 23 und seine Sünde wird ihm kundgetan, worin er gesündigt hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne Fehl. 24 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jehova schlachtet: es ist ein Sündopfer. 25 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden. 27 Und wenn jemand vom Volke des Landes aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet 28 und seine Sünde wird ihm kundgetan, die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine Sünde, die er begangen hat. 29 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers. 30 Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen. 31 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und es wird ihm vergeben werden. - (3. Mose 3.14-15) 32 Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt. 33 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet. 34 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen. 35 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern, auf den Feueropfern Jehovas. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.