zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 14

1 Ihr seid Kinder Jahwes, eures Gottes. Ihr dürft euch also wegen eines Toten keine Schnittwunden beibringen und euch auch nicht über der Stirn kahl scheren. (3. Mose 19.27-28) 2 Denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Dich hat Jahwe aus allen Völkern der Erde für sich als sein eigenes Volk erwählt. 3 Du sollst nichts Abscheuliches essen. 4 Folgende Tiere dürft ihr essen: Rind, Schaf, Ziege, 5 Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Wildziege und alle Arten von Antilopen. 6 Alle Tiere, die deutlich gespaltene Hufe haben und ihre Nahrung wiederkäuen, dürft ihr essen. 7 Doch folgende, die bloß wiederkäuen oder bloß gespaltene Hufe haben, sollt ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs, denn sie käuen zwar wieder, haben aber keine deutlich gespaltenen Hufe. Sie sollen euch als unrein gelten. 8 Auch das Schwein soll euch als unrein gelten, denn es hat zwar gespaltene Hufe, ist aber kein Wiederkäuer. Ihr dürft nichts vom Fleisch solcher Tiere essen und sie auch nicht berühren, wenn sie verendet sind. 9 Von den Wassertieren dürft ihr alles essen, was Flossen und Schuppen hat. 10 Aber alles, was keine Flossen oder Schuppen hat, soll euch als unrein gelten. 11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen. 12 Doch folgende sollt ihr nicht essen: den Gänsegeier, den Lämmergeier und den Mönchsgeier, 13 den Milan, den Habicht und alle Arten von Raubvögeln, 14 alle Arten von Raben, 15 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken, 16 das Käuzchen, den Uhu und die Schleiereule, 17 die Ohreule, den Aasgeier und die Fischeule, 18 den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Alles geflügelte Kleingetier soll euch als unrein gelten. Es darf nicht gegessen werden. 20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. 21 Verendete Tiere dürft ihr nicht essen. Du kannst sie dem Fremden an deinem Ort zum Essen überlassen oder sie einem Ausländer verkaufen, denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2. Mose 22.30) (2. Mose 23.19) 22 Vom ganzen Ertrag deiner Saat sollst du den Zehnten geben, von dem, was Jahr für Jahr auf dem Feld wächst. (3. Mose 27.30) 23 Bring ihn an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dort, vor ihm, sollst du von deinem Zehnten essen, von Getreide, Most und Öl, von den Erstgeborenen deiner Rinder, Schafe und Ziegen, damit du es lernst, zu aller Zeit Ehrfurcht vor Jahwe, deinem Gott, zu haben. (5. Mose 12.18) 24 Es ist möglich, dass der Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, zu weit für dich ist, sodass du deinen Zehnten nicht hinbringen kannst. 25 Dann mach den zehnten Teil von dem, womit Jahwe dich gesegnet hat zu Geld. Nimm es mit und geh an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird. 26 Kauf dort für das Geld alles, worauf du Lust hast: Rinder, Schafe, Wein, Bier und was du sonst noch magst. Genieße alles dort, in der Gegenwart Jahwes, und freue dich. 27 Vergiss aber den Leviten nicht, der an deinem Ort wohnt, denn er hat keinen Erbbesitz neben dir. (5. Mose 12.19) 28 Am Ende jedes dritten Jahres sollst du den Zehnten deines Einkommens von jenem Jahr in deinem Ort niederlegen. (5. Mose 26.12-15) 29 Er ist für den Leviten bestimmt, der kein eigenes Land besitzt, und für den Fremden, die Waise und die Witwe, die in deinem Ort leben. Sie sollen sich davon satt essen, damit Jahwe, dein Gott, die Arbeit deiner Hände segnet.