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4. Mose - Kapitel 18

Der Dienst der Leviten

1 Und der HERR sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und deines Vaters Haus mit dir sollen die Versündigung am Heiligtum tragen, und du und deine Söhne mit dir sollen die Sünde eures Priestertums tragen. 1, 2 2 Laß auch deine Brüder vom Stamme Levi, von deinem väterlichen Stamm, sich mit dir nahen, daß sie sich dir anschließen und dir dienen. Du aber und deine Söhne mit dir sollen vor der Hütte des Zeugnisses dienen und sollen deine Anordnungen und die Ordnungen der ganzen Hütte besorgen; 3 3 doch zu den Geräten des Heiligtums und zum Altar sollen sie sich nicht nahen, daß sie nicht sterben, sie und ihr dazu; 4 sondern sie sollen dir beigeordnet sein, daß sie die Ordnung der Stiftshütte besorgen, den Dienst an der Hütte; aber kein Fremder soll sich zu euch nahen. 5 So beobachtet denn die Ordnungen des Heiligtums und die Ordnung des Altars, daß hinfort kein Zorngericht über die Kinder Israel komme! 4 6 Und siehe, ich habe die Leviten, eure Brüder, aus den Kindern Israel herausgenommen, euch zur Gabe, als dem HERRN Geweihte, daß sie den Dienst der Stiftshütte besorgen. 5, 6 7 Du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt eures Priestertums warten, daß ihr dienet in allen Geschäften des Altars und inwendig hinter dem Vorhang; denn zum Geschenk gebe ich euch das Amt eures Priestertums. Wenn ein Fremder herzunaht, so muß er sterben. 7 

Opfer- und Erstlingsanteile der Priester

8 Und der HERR sprach zu Aaron: Siehe, ich habe dir meine Hebopfer zu verwahren gegeben; von allem, was die Kinder Israel heiligen, habe ich sie dir zum Salbungsgeschenk und deinen Söhnen zum ewigen Recht verliehen. 8, 9, 10, 11, 12 9 Das sollst du haben vom Hochheiligen, vom Feuer des Altars; alle ihre Opfer samt allen ihren Speisopfern und Sündopfern und Schuldopfern, die sie mir bringen, sollen dir und deinen Söhnen hochheilig sein. 10 An einem hochheiligen Ort sollst du es essen; was männlich ist, mag davon essen; denn es soll dir heilig sein. 11 Du sollst auch das Hebopfer ihrer Gaben haben, alle Webopfer der Kinder Israel; Ich habe sie dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir zum ewigen Rechte gegeben. Wer in deinem Hause rein ist, der soll davon essen: 13 12 Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Korn, ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben. 13 Die ersten Früchte alles dessen, was in ihrem Lande wächst , die sie dem HERRN bringen, sollen dein sein. Wer in deinem Hause rein ist, soll davon essen. 14, 15 14 Alles Gebannte in Israel soll dein sein. 16 15 Alle Erstgeburt unter allem Fleisch, die sie dem HERRN bringen, es sei ein Mensch oder ein Vieh, soll dein sein; doch sollst du die Erstgeburt von Menschen lösen lassen, auch die Erstgeburt eines unreinen Viehes sollst du lösen lassen. 17, 18 16 Und was den Lösepreis betrifft, sollst du, wenn sie einen Monat alt sind, sie lösen nach deiner Schatzung um fünf Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, welcher zwanzig Gera gilt. 17 Aber die Erstgeburt eines Ochsen, oder die Erstgeburt eines Lammes, oder die Erstgeburt einer Ziege sollst du nicht lösen lassen; denn sie sind heilig. Ihr Blut sollst du auf den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du verbrennen zum Feueropfer, zum lieblichen Geruch dem HERRN. 18 Ihr Fleisch aber soll dein sein; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören. 19 Alle Hebopfer von den heiligen Gaben, welche die Kinder Israel dem HERRN erheben, habe ich dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir gegeben, als ewiges Recht. Das soll ein ewiger Salzbund sein vor dem HERRN, für dich und deinen Samen mit dir. 20 Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel! 19, 20, 21, 22, 23 21 Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte. 24 22 Darum sollen hinfort die Kinder Israel nicht zur Stiftshütte nahen, daß sie nicht Sünde auf sich laden und sterben; 23 sondern die Leviten sollen den Dienst an der Stiftshütte besorgen und sie sollen ihre Missetat tragen; das sei ein ewiges Recht bei euren Nachkommen; aber sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen. 24 Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer entrichten, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.

Vom Zehnten

25 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 26 Sage auch den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen zum Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon dem HERRN ein Hebopfer abheben, den Zehnten vom Zehnten. 27 Dieses euer Hebopfer soll euch angerechnet werden, als gäbet ihr Korn von der Tenne und Most aus der Kelter. 28 Also sollt auch ihr dem HERRN das Hebopfer geben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und sollt dieses Hebopfer des HERRN dem Priester Aaron geben. 29 Von allem, was euch geschenkt wird, sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, von allem Besten den geheiligten Teil. 30 Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Allerbeste davon abhebet, so soll es den Leviten angerechnet werden wie ein Ertrag der Tenne und wie ein Ertrag der Kelter. 31 Und ihr möget es essen an allen Orten, ihr und euer Haus; denn es ist euer Lohn für euren Dienst an der Stiftshütte. 25 32 Und ihr werdet darob keine Sünde auf euch laden, wenn ihr nur das Beste davon abhebet und das Geheiligte der Kinder Israel nicht entweihet, auf daß ihr nicht sterbet.

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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. 26 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. 27, 28 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. 29 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. 30 
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. 31, 32 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. 33 
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. 34 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. 35, 36 
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. 37 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. 38 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. 39 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. 40 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. 41 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, 42 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

Querverweise

1 2. Mose 28.38: und es soll auf Aarons Stirne sein, damit Aaron die Verschuldung trage in betreff der heiligen Gaben, welche die Kinder Israel weihen, welcherlei heilige Opfergaben sie auch darbringen mögen. Und es soll allezeit auf seiner Stirne sein, um sie wohlgefällig zu machen vor dem HERRN.

2 3. Mose 16.32-33: Diese Sühne soll ein Priester vollziehen, den man gesalbt und dessen Hand man gefüllt hat, daß er an seines Vaters Statt Priester sei; und er soll die leinenen Kleider anziehen, die heiligen Kleider,

3 4. Mose 3.6-10: Bring den Stamm Levi herzu, und stelle sie vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen und besorgen,

4 4. Mose 17.11: Und Mose tat solches; wie der HERR ihm geboten hatte, so tat er.

5 4. Mose 3.12: Siehe, ich habe die Leviten unter den Kindern Israel genommen an Stelle aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, also daß die Leviten mein sind.

6 4. Mose 3.45: Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein seien, mir, dem HERRN.

7 4. Mose 1.51: Und wenn die Wohnung aufbricht, so sollen die Leviten sie abbrechen; wenn aber die Wohnung sich lagern soll, so sollen sie dieselbe aufschlagen; kommt ihr aber ein Fremder zu nahe, so muß er sterben.

8 3. Mose 2.3: Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als ein hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN.

9 3. Mose 2.10: Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN.

10 3. Mose 6.9-11: Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde.

11 3. Mose 6.19-22: Und der HERR redete zu Mose und sprach:

12 3. Mose 7.6-10: Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist.

13 3. Mose 10.14: Desgleichen die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir an reiner Stätte essen. Denn solches ist dir und deinen Kindern bestimmt von den Dankopfern der Kinder Israel.

14 2. Mose 23.19: Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen!

15 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.

16 3. Mose 27.28: Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!

17 2. Mose 13.12-13: so sollst du dem HERRN alle Erstgeburt aussondern, auch jeden ersten Wurf vom Vieh, den du bekommst; alles, was männlich ist, soll dem HERRN gehören.

18 2. Mose 34.19-20: Alle Erstgeburt ist mein, auch alle männliche Erstgeburt unter deinem Vieh, es sei ein Ochs oder ein Schaf.

19 4. Mose 35.5: So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.

20 5. Mose 10.9: Darum haben die Leviten kein Teil noch Erbe mit ihren Brüdern; denn der HERR ist ihr Erbteil, wie der HERR, dein Gott, ihnen versprochen hat.

21 5. Mose 12.12: und ihr sollt fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter, eure Knechte und Mägde, auch die Leviten, die in euren Toren sind; denn sie haben keinen Teil noch Erbe mit euch.

22 Josua 13.14: Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; denn die Feueropfer des HERRN, des Gottes Israels, sind ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat.

23 Josua 13.33: Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat.

24 3. Mose 27.30: Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

25 Matthäus 10.10: keine Tasche auf den Weg, auch nicht zwei Röcke, weder Schuhe noch Stab; denn der Arbeiter ist seiner Nahrung wert.

26 3. Mose 5.14: Und der HERR redete zu Mose und sprach:

27 3. Mose 1.3: Ist seine Gabe ein Brandopfer von Rindern, so soll er ein tadelloses männliches Tier darbringen; zur Tür der Stiftshütte soll er es bringen, daß es ihn angenehm mache vor dem HERRN;

28 3. Mose 1.5: Dann soll er den jungen Ochsen schächten vor dem HERRN; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen und es ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte steht.

29 3. Mose 3.9-10: Darnach bringe er von dem Dankopfer das Fett dem HERRN zur Verbrennung dar, dazu das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, samt allem Fett an den Eingeweiden;

30 3. Mose 1.6: Er aber soll dem Brandopfer die Haut abziehen und es in Stücke zerlegen;

31 3. Mose 2.4-5: Willst du aber ein Speisopfer darbringen von dem, was im Ofen gebacken wird, so nimm ungesäuerte Semmelkuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt.

32 3. Mose 2.7: Willst du aber ein gekochtes Speisopfer darbringen, so bereite man es von Semmelmehl mit Öl;

33 3. Mose 3.1: Ist aber seine Gabe ein Dankopfer, und bringt er es von den Rindern dar, es sei ein Ochs oder eine Kuh, so soll er ein tadelloses Tier herbringen vor den HERRN.

34 3. Mose 22.29: Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung.

35 3. Mose 19.6: Es soll aber gegessen werden an dem Tage, da ihr es opfert, und am folgenden Tag; was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.

36 3. Mose 22.30: Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR.

37 3. Mose 3.7: Bringt er ein Lamm zum Opfer dar, so bringe er es vor den HERRN

38 2. Mose 22.30: Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!

39 3. Mose 3.17: Das ist eine ewige Satzung für eure Geschlechter an allen euren Wohnorten, daß ihr weder Fett noch Blut essen sollt.

40 2. Mose 29.24: und lege alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webe es zum Webopfer vor dem HERRN.

41 3. Mose 9.21: Aber die Brust und die rechte Schulter webte Aaron zum Webopfer vor dem HERRN, wie Mose geboten hatte.

42 3. Mose 6.13: Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen!