4. Mose - Kapitel 17
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und nimm von ihnen je einen Stab für ein Vaterhaus, 2 von allen Fürsten ihrer Stammhäuser zwölf Stäbe, und schreibe eines jeden Namen auf seinen Stab. 3 Aber Aarons Namen sollst du auf den Stab Levis schreiben. Denn für jedes Oberhaupt ihrer Vaterhäuser soll ein Stab sein. 4 Und lege sie in die Stiftshütte vor das Zeugnis, wo ich mit euch zusammenzukommen pflege. 5 Und der Mann, welchen ich erwählen werde, dessen Stab wird grünen; so werde ich das Murren der Kinder Israel, womit sie wider euch gemurrt haben, vor mir zum Schweigen bringen. 1Gericht über das murrende Volk
6 Und Mose sagte solches den Kindern Israel; da gaben ihm alle ihre Fürsten zwölf Stäbe, jeder Fürst einen Stab, nach ihren Vaterhäusern; auch Aarons Stab war unter ihren Stäben. 7 Und Mose legte die Stäbe vor den HERRN, in die Hütte des Zeugnisses. 2 8 Am Morgen aber, als Mose in die Hütte des Zeugnisses trat, siehe, da grünte der Stab Aarons, des Hauses Levis; er hatte ausgeschlagen und Blüten getrieben und trug reife Mandeln. 9 Und Mose trug alle Stäbe heraus von dem HERRN zu allen Kindern Israel; und sie sahen sie, und ein jeder nahm seinen Stab. 10 Der HERR aber sprach zu Mose: Trage den Stab Aarons wieder vor das Zeugnis, daß er verwahrt werde zum Zeichen für die widerspenstigen Kinder, daß ihr Murren vor mir aufhöre, daß sie nicht sterben! 3, 4 11 Und Mose tat solches; wie der HERR ihm geboten hatte, so tat er. 5, 6 12 Und die Kinder Israel sprachen zu Mose: Siehe, wir sterben dahin, wir kommen um, wir kommen alle um! 13 Wer sich der Wohnung des HERRN naht, der stirbt! Oder sind wir alle zum Sterben bestimmt?3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, 7 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. 8 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. 9
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. 10, 11
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. 12, 13 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 14
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. 15
Querverweise
1 4. Mose 1.51: Und wenn die Wohnung aufbricht, so sollen die Leviten sie abbrechen; wenn aber die Wohnung sich lagern soll, so sollen sie dieselbe aufschlagen; kommt ihr aber ein Fremder zu nahe, so muß er sterben.
2 4. Mose 14.10: Da sprach die ganze Gemeinde, man sollte sie steinigen. Aber die Herrlichkeit des HERRN erschien bei der Stiftshütte allen Kindern Israel.
3 4. Mose 16.4: Als Mose solches hörte, warf er sich auf sein Angesicht und sprach zu Korah und zu seiner ganzen Rotte also:
4 4. Mose 16.22: Sie fielen aber auf ihr Angesicht und sprachen: O Gott, du Gott der Geister alles Fleisches, ein Mann hat gesündigt, und du willst über die ganze Gemeinde zürnen?
5 2. Mose 28.38: und es soll auf Aarons Stirne sein, damit Aaron die Verschuldung trage in betreff der heiligen Gaben, welche die Kinder Israel weihen, welcherlei heilige Opfergaben sie auch darbringen mögen. Und es soll allezeit auf seiner Stirne sein, um sie wohlgefällig zu machen vor dem HERRN.
6 3. Mose 16.13: und er tue das Räucherwerk auf das Feuer vor dem HERRN, damit die Wolke vom Räucherwerk den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, verhülle, damit er nicht sterbe.
7 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
8 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
9 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
10 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.
11 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
12 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
13 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.
14 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
15 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.