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4. Mose - Kapitel 17

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und nimm von ihnen je einen Stab für ein Vaterhaus, 2 von allen Fürsten ihrer Stammhäuser zwölf Stäbe, und schreibe eines jeden Namen auf seinen Stab. 3 Aber Aarons Namen sollst du auf den Stab Levis schreiben. Denn für jedes Oberhaupt ihrer Vaterhäuser soll ein Stab sein. 4 Und lege sie in die Stiftshütte vor das Zeugnis, wo ich mit euch zusammenzukommen pflege. 5 Und der Mann, welchen ich erwählen werde, dessen Stab wird grünen; so werde ich das Murren der Kinder Israel, womit sie wider euch gemurrt haben, vor mir zum Schweigen bringen. 1 

Gericht über das murrende Volk

6 Und Mose sagte solches den Kindern Israel; da gaben ihm alle ihre Fürsten zwölf Stäbe, jeder Fürst einen Stab, nach ihren Vaterhäusern; auch Aarons Stab war unter ihren Stäben. 7 Und Mose legte die Stäbe vor den HERRN, in die Hütte des Zeugnisses. 2 8 Am Morgen aber, als Mose in die Hütte des Zeugnisses trat, siehe, da grünte der Stab Aarons, des Hauses Levis; er hatte ausgeschlagen und Blüten getrieben und trug reife Mandeln. 9 Und Mose trug alle Stäbe heraus von dem HERRN zu allen Kindern Israel; und sie sahen sie, und ein jeder nahm seinen Stab. 10 Der HERR aber sprach zu Mose: Trage den Stab Aarons wieder vor das Zeugnis, daß er verwahrt werde zum Zeichen für die widerspenstigen Kinder, daß ihr Murren vor mir aufhöre, daß sie nicht sterben! 3, 4 11 Und Mose tat solches; wie der HERR ihm geboten hatte, so tat er. 5, 6 12 Und die Kinder Israel sprachen zu Mose: Siehe, wir sterben dahin, wir kommen um, wir kommen alle um! 13 Wer sich der Wohnung des HERRN naht, der stirbt! Oder sind wir alle zum Sterben bestimmt?

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3. Mose - Kapitel 20

Strafbestimmungen für schwere Sünden

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Welcher unter den Kindern Israel oder ein Fremdling, der in Israel wohnt, eines seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk im Lande soll ihn steinigen. 3 Und ich will mein Antlitz setzen wider solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk ausrotten, daß er dem Moloch eines seiner Kinder gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat. 4 Und wo das Volk im Lande durch die Finger sehen würde dem Menschen, der eines seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötet, 5 so will doch ich mein Antlitz wider denselben Menschen setzen und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die mit ihm mit dem Moloch Abgötterei getrieben haben, aus ihrem Volke ausrotten. 6 Wenn eine Seele sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachfolgt, so will ich mein Antlitz wider dieselbe Seele setzen und will sie aus ihrem Volk ausrotten. 7 
7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer Gott. 8 8 Und haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich bin der HERR, der euch heiligt. 9 9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat. 10 
10 Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat. 11, 12 11 Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vater Blöße aufgedeckt hat, die sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
12 Wenn jemand bei seiner Schwiegertochter schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen. 13 Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen. 14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat einen Frevel verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen und sie beide auch, daß kein Frevel sei unter euch. 15 Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen.
16 Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben; ihr Blut sei auf ihnen. 17 Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Blöße schaut und sie wieder seine Blöße, das ist Blutschande. Die sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks; denn er hat seiner Schwester Blöße aufgedeckt; er soll seine Missetat tragen.
18 Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und entblößt ihre Scham und deckt ihren Brunnen auf, und entblößt den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden.
19 Deiner Mutter Schwester Blöße und deines Vater Schwester Blöße sollst du nicht aufdecken; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedeckt, und sie sollen ihre Missetat tragen.
20 Wenn jemand bei seines Vaters Bruders Weibe schläft, der hat seines Oheims Blöße aufgedeckt. Sie sollen ihre Sünde tragen; ohne Kinder sollen sie sterben. 21 Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche Tat; sie sollen ohne Kinder sein, darum daß er seines Bruders Blöße aufgedeckt hat. 22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut darnach, auf daß euch das Land nicht ausspeie, darein ich euch führe, daß ihr darin wohnt.
23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her werde ausstoßen. Denn solches alles haben sie getan, und ich habe einen Greuel an ihnen gehabt. 24 Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fließt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von allen Völkern abgesondert hat, 25 daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und unreine Vögel von den reinen, und eure Seelen nicht verunreinigt am Vieh, an Vögeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich euch abgesondert habe, daß es euch unrein sei. 13 26 Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein wäret. 27 Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr Blut sei auf ihnen. 14 

Querverweise

1 4. Mose 1.51: Und wenn die Wohnung aufbricht, so sollen die Leviten sie abbrechen; wenn aber die Wohnung sich lagern soll, so sollen sie dieselbe aufschlagen; kommt ihr aber ein Fremder zu nahe, so muß er sterben.

2 4. Mose 14.10: Da sprach die ganze Gemeinde, man sollte sie steinigen. Aber die Herrlichkeit des HERRN erschien bei der Stiftshütte allen Kindern Israel.

3 4. Mose 16.4: Als Mose solches hörte, warf er sich auf sein Angesicht und sprach zu Korah und zu seiner ganzen Rotte also:

4 4. Mose 16.22: Sie fielen aber auf ihr Angesicht und sprachen: O Gott, du Gott der Geister alles Fleisches, ein Mann hat gesündigt, und du willst über die ganze Gemeinde zürnen?

5 2. Mose 28.38: und es soll auf Aarons Stirne sein, damit Aaron die Verschuldung trage in betreff der heiligen Gaben, welche die Kinder Israel weihen, welcherlei heilige Opfergaben sie auch darbringen mögen. Und es soll allezeit auf seiner Stirne sein, um sie wohlgefällig zu machen vor dem HERRN.

6 3. Mose 16.13: und er tue das Räucherwerk auf das Feuer vor dem HERRN, damit die Wolke vom Räucherwerk den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, verhülle, damit er nicht sterbe.

7 3. Mose 19.31: Ihr sollt euch nicht an die Totenbeschwörer wenden, noch an die Zeichendeuter; ihr sollt sie nicht fragen, auf daß ihr durch sie nicht verunreinigt werdet; denn ich, der HERR, bin euer Gott.

8 3. Mose 19.2: Rede mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn Ich bin heilig, der HERR, euer Gott!

9 3. Mose 19.37: darum sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und tun; ich bin der HERR.

10 2. Mose 21.17: Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.

11 2. Mose 20.14: Du sollst nicht ehebrechen!

12 Johannes 8.5: Im Gesetz aber hat uns Mose geboten, solche zu steinigen. Was sagst nun du?

13 3. Mose 11.1: Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

14 2. Mose 22.17: Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt.