4. Mose - Kapitel 15
Bestimmungen für Opfer im Land Kanaan
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will, 3 und dem HERRN ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem HERRN zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen, 1 4 so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen, 5 ferner Wein zum Trankopfer, auch ein Viertel Hin zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, wenn ein Lamm geopfert wird. 2 6 Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl; 7 und Wein zum Trankopfer, auch ein Drittel Hin; das sollst du dem HERRN opfern zum lieblichen Geruch. 8 Willst du aber einen Farren zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder zum Dankopfer dem HERRN, 9 so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; 10 und sollst Wein darbringen, als Trankopfer, auch ein halbes Hin. Das ist ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch. 11 Also soll man verfahren mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Lamm, oder mit einer Ziege. 12 Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein. 13 Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt, oder wer sonst unter euch sein wird bei euren Nachkommen, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll so tun, wie ihr tut. 15 In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN. 3 16 Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält. 17 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 18 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde, 19 und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben. 4, 5 20 Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie die Abgabe von der Tenne sollt ihr sie erheben. 21 Ihr sollt dem HERRN von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben von Geschlecht zu Geschlecht.Opfer für versehentliche Übertretungen
22 Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, welche der HERR zu Mose geredet hat 6, 7 23 von allem, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, als der HERR anfing zu gebieten, und weiterhin auf alle eure Geschlechter 24 wenn es ohne Vorwissen der Gemeinde geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren zum Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll also der ganzen Gemeinde der Kinder Israel Sühne erwirken, so wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen. Darum haben sie ihre Gaben dargebracht zum Feueropfer dem HERRN, dazu ihr Sündopfer vor den HERRN, für ihr Versehen. 26 So wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt; denn das ganze Volk war im Irrtum. 27 Wenn aber eine einzelne Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine einjährige Ziege zum Sündopfer bringen. 8 28 Und der Priester soll dieser Seele, welche unvorsätzlich, aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken, so wird ihr vergeben werden. 29 Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt. 30 Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut (es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling) so lästert sie den HERRN; solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk; 9, 10 31 denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld bleibe auf ihr!Bestrafung des Sabbatschänders
32 Als die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte. 33 Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzsammeln ertappt hatten, zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde. 34 Und sie taten ihn in Gewahrsam; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte. 11, 12, 13 35 Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann muß unbedingt sterben; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen! 36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR Mose geboten hatte.Gedenkquasten an den Kleidern
37 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 38 Rede mit den Kindern Israel und sage ihnen, daß sie sich Quasten machen an die Zipfel ihrer Kleider, in all ihren Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an die Quaste des Zipfels tun. 14, 15 39 Und die Quaste soll euch dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenket und sie befolget, daß ihr nicht den Trieben eures Herzens nachgehet und euren Augen nachbuhlet; 40 sondern, daß ihr an alle meine Gebote gedenket und sie tut und ihr eurem Gott heilig seid. 41 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ich euer Gott sei, ich, der HERR, euer Gott.Josua - Kapitel 17
1 Ein Teil der Nachkommen von Manasse, dem ältesten Sohn Josefs, hatte Gilead und Baschan erhalten. Das waren die Nachkommen von Manasses ältestem Sohn Machir und dessen Sohn Gilead, einem kampferprobten Mann. 16, 17 2 Auch den anderen Söhnen Manasses und ihren Sippen wurden Gebiete zugewiesen: den Nachkommen von Abiëser, Helek, Asriël, Schechem, Hefer und Schemida. 3 Doch Zelofhad, der Sohn Hefers und Enkel Gileads aus der Sippe von Machir Ben-Manasse, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. Sie hießen Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza. 18, 19 4 Diese Frauen gingen zum Priester Eleasar und zu Josua Ben-Nun und den Stammesoberhäuptern und sagten: "Jahwe hat Mose angewiesen, uns einen Erbbesitz unter unseren Brüdern zu geben." Da gab er ihnen nach der Anweisung Jahwes einen Erbbesitz unter der Sippe ihres Vaters. 5 So kam es, dass der Stamm Manasse außer dem Land Gilead und Baschan auch westlich des Jordan zehn Anteile besaß, 6 denn die Sippen der weiblichen Nachkommen Manasses erhielten dort ebenso einen Anteil wie die der männlichen. Das Land Gilead wurde aber nur unter die männlichen Nachkommen aufgeteilt. 7 Das Gebiet Manasses grenzte im Norden an das des Stammes Ascher. Die Südgrenze verlief von Michmetat gegenüber von Sichem zum Siedlungsgebiet von En-Tappuach. 8 Die Umgebung von Tappuach gehörte Manasse, Tappuach selbst gehörte zu Efraïm. 9 Die Grenze verlief dann südlich vom Kana-Bach bis zum Meer. Nördlich des Baches begann das Gebiet Manasses. Im Westen reichte es bis ans Meer. Die Städte südlich des Baches gehören zu Efraïm, obwohl sie noch im Stammesgebiet von Manasse lagen. 20 10 Das Bachtal bildete also die Grenze zwischen den beiden Stämmen. Das Meer war für beide die Westgrenze. Im Norden stieß das Land Manasses an das Gebiet des Stammes Ascher und im Osten an das von Issachar. 11 Und in den Stammesgebieten von Issachar und Ascher gehörten einige Städte mit den umliegenden Dörfern zu Manasse: Bet-Schean, Jibleam, der ganze Bezirk von Dor, En-Dor, Taanach und Megiddo, das Dreihügelgebiet. 21, 22 12 Die Männer von Manasse konnten diese Städte allerdings nicht erobern. So gelang es den Kanaanitern, in diesem Gebiet wohnen zu bleiben. 23 13 Auch als die Israeliten stärker wurden, vertrieben sie die Kanaaniter nicht, verpflichteten sie aber zu Zwangsarbeiten. 24 14 Da beschwerten sich die Nachkommen Josefs bei Josua: "Warum hast du uns bei der Landverteilung nur den Anteil für einen einzigen Stamm gegeben? Wir sind doch so viele Leute. Jahwe hat uns reich gesegnet und zu einem großen Volk gemacht." 15 Da sagte Josua: "Wenn ihr so viele seid und euch das Gebirge Efraïm nicht ausreicht, dann zieht doch in das Waldgebiet der Perisiter und Refaïter und rodet euch dort Land." 16 Da sagten die Nachkommen Josefs: "Das Gebirge ist zu klein für uns, und die Kanaaniter in der Ebene Jesreel bis nach Bet-Schean haben eiserne Streitwagen." 17 Da erwiderte Josua den Nachkommen Josefs, den Stämmen Efraïm und Manasse: "Ja, ihr seid ein großes und starkes Volk und sollt nicht nur einen Losanteil haben. 18 Ihr bekommt ein bewaldetes Bergland mit seinen Ausläufern dazu. Den Wald könnt ihr roden, und die Kanaaniter werdet ihr vertreiben, auch wenn sie stark sind und eiserne Streitwagen haben."Querverweise
1 3. Mose 7.16: Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf.
2 4. Mose 28.7: Dazu sein Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk ausgießen.
3 2. Mose 12.49: Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt.
4 2. Mose 23.16: Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast.
5 2. Mose 23.19: Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen!
6 3. Mose 4.2: Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift :
7 3. Mose 4.13: Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat;
8 3. Mose 4.27-28: Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet,
9 Apostelgeschichte 13.38: So sei euch nun kund, ihr Männer und Brüder, daß euch durch diesen Vergebung der Sünden verkündigt wird;
10 Hebräer 10.26-27: Denn wenn wir freiwillig sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit empfangen haben, so bleibt für Sünden kein Opfer mehr übrig,
11 2. Mose 31.14: Und zwar sollt ihr den Sabbat beobachten, weil er euch heilig sein soll. Wer ihn entheiligt, der soll des Todes sterben; wer an demselben eine Arbeit verrichtet, dessen Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk!
12 2. Mose 35.2: Sechs Tage soll gearbeitet werden, aber der siebente Tag soll euch heilig sein, zu feiern die Sabbatruhe des HERRN. Wer da Arbeit verrichtet, der soll sterben.
13 3. Mose 24.12: Und sie behielten ihn in Haft, bis ihnen Bescheid würde durch den Mund des HERRN.
14 5. Mose 22.12: Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst.
15 Matthäus 23.5: Alle ihre Werke aber tun sie, um von den Leuten gesehen zu werden. Sie machen ihre Denkzettel breit und die Säume an ihren Kleidern groß
16 4. Mose 26.29: Die Kinder Manasses waren: Machir, daher das Geschlecht der Machiriter; und Machir zeugte den Gilead, daher das Geschlecht der Gileaditer.
17 Josua 13.31: und das halbe Gilead, Astarot, Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan, gab er den Kindern Machirs, des Sohnes Manasses, dem halben Teil der Kinder Machirs, nach ihren Geschlechtern.
18 4. Mose 26.33: Zelophchad aber, Hephers Sohn, hatte keine Söhne, sondern Töchter, die hießen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza.
19 4. Mose 27.1: Und die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza,
20 Josua 16.9: dazu die Städte, welche für die Kinder Ephraim abgesondert sind mitten in dem Erbteil der Kinder Manasse, alle diese Städte samt ihren Dörfern.
21 Richter 1.27: Manasse aber vertrieb die Einwohner von Beth-Sean und seinen Dörfern nicht, auch weder diejenigen von Taenach und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Dor und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Jibleam und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Megiddo und seinen Dörfern; sondern es gelang den Kanaanitern, in demselben Lande zu bleiben.
22 1. Samuel 28.7: Da sprach Saul zu seinen Knechten: Suchet mir ein Weib, das Tote beschwören kann, daß ich zu ihr gehe und sie befrage! Seine Knechte sprachen zu ihm: Siehe, zu Endor ist ein Weib, das Tote beschwören kann!
23 Josua 15.63: Die Kinder Juda aber konnten die Jebusiter, welche zu Jerusalem wohnten, nicht vertreiben. Also wohnten die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag.
24 Josua 16.10: Sie vertrieben aber die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten. Also wohnten die Kanaaniter unter Ephraim bis auf diesen Tag und wurden fronpflichtig.