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4. Mose - Kapitel 15

Bestimmungen für Opfer im Land Kanaan

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will, 3 und dem HERRN ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem HERRN zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen, (3. Mose 7.16) 4 so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen, 5 ferner Wein zum Trankopfer, auch ein Viertel Hin zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, wenn ein Lamm geopfert wird. (4. Mose 28.7) 6 Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl; 7 und Wein zum Trankopfer, auch ein Drittel Hin; das sollst du dem HERRN opfern zum lieblichen Geruch. 8 Willst du aber einen Farren zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder zum Dankopfer dem HERRN, 9 so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; 10 und sollst Wein darbringen, als Trankopfer, auch ein halbes Hin. Das ist ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch. 11 Also soll man verfahren mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Lamm, oder mit einer Ziege. 12 Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein. 13 Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt, oder wer sonst unter euch sein wird bei euren Nachkommen, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll so tun, wie ihr tut. 15 In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN. (2. Mose 12.49) 16 Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält. 17 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 18 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde, 19 und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben. (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie die Abgabe von der Tenne sollt ihr sie erheben. 21 Ihr sollt dem HERRN von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben von Geschlecht zu Geschlecht.

Opfer für versehentliche Übertretungen

22 Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, welche der HERR zu Mose geredet hat (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 von allem, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, als der HERR anfing zu gebieten, und weiterhin auf alle eure Geschlechter 24 wenn es ohne Vorwissen der Gemeinde geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren zum Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll also der ganzen Gemeinde der Kinder Israel Sühne erwirken, so wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen. Darum haben sie ihre Gaben dargebracht zum Feueropfer dem HERRN, dazu ihr Sündopfer vor den HERRN, für ihr Versehen. 26 So wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt; denn das ganze Volk war im Irrtum. 27 Wenn aber eine einzelne Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine einjährige Ziege zum Sündopfer bringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Und der Priester soll dieser Seele, welche unvorsätzlich, aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken, so wird ihr vergeben werden. 29 Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt. 30 Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut (es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling) so lästert sie den HERRN; solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk; (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld bleibe auf ihr!

Bestrafung des Sabbatschänders

32 Als die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte. 33 Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzsammeln ertappt hatten, zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde. 34 Und sie taten ihn in Gewahrsam; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann muß unbedingt sterben; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen! 36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR Mose geboten hatte.

Gedenkquasten an den Kleidern

37 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 38 Rede mit den Kindern Israel und sage ihnen, daß sie sich Quasten machen an die Zipfel ihrer Kleider, in all ihren Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an die Quaste des Zipfels tun. (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 Und die Quaste soll euch dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenket und sie befolget, daß ihr nicht den Trieben eures Herzens nachgehet und euren Augen nachbuhlet; 40 sondern, daß ihr an alle meine Gebote gedenket und sie tut und ihr eurem Gott heilig seid. 41 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ich euer Gott sei, ich, der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 3

1 Dann zogen wir den Weg nach Baschan hinauf. König Og von Baschan zog uns mit seinem ganzen Heer nach Edreï zum Kampf entgegen. (4. Mose 21.33-35) 2 Jahwe sagte zu mir: "Hab keine Angst vor ihm, denn ich habe ihn, sein ganzes Volk und sein Land in deine Hand gegeben. Du kannst mit ihm tun, was du mit dem Amoriterkönig Sihon getan hast, der in Heschbon regierte." 3 So gab Jahwe, unser Gott, auch Og, den König von Baschan, und sein ganzes Volk in unsere Gewalt. Wir erschlugen ihn und ließen keinen von seinem Volk lebend entkommen. 4 Damals nahmen wir alle seine Städte ein, insgesamt 60. Wir eroberten das ganze Gebiet von Argob, also das Königreich Ogs im Baschan. 5 Alle Städte waren befestigt und mit hohen Mauern, mit Toren und Riegeln versehen. Dazu kamen noch viele Ortschaften auf dem Land. 6 Wir vollstreckten den Bann an ihnen, wie wir es bei König Sihon von Heschbon gemacht hatten, und töteten alle Männer, Frauen und Kinder. 7 Nur das Vieh behielten wir für uns als Beute und das Raubgut aus den Städten. (5. Mose 20.14) 8 So nahmen wir damals den beiden Königen der Amoriter das Land östlich des Jordan ab, vom Flusstal des Arnon bis an den Berg Hermon. 9 - Von den Sidoniern wird der Hermon übrigens Sirjon und von den Amoritern Senir genannt. - (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 Wir eroberten alle Städte in der Ebene, das ganze Gilead, ganz Baschan bis nach Salcha und Edreï und alle Städte im Reich des Königs Og von Baschan. 11 König Og war der letzte vom Geschlecht der Refaïter. Sein eisernes Bett steht ja noch in Rabba, der Hauptstadt von Ammon. Es ist viereinhalb Meter lang und zwei Meter breit. 12 Dieses Land haben wir damals in Besitz genommen. Ich gab das Gebiet von Aroer im Flusstal des Arnon und die Hälfte des Gebirges Gilead mit seinen Städten den Rubeniten und Gaditen. (4. Mose 32.33) 13 Den Rest von Gilead und das ganze Baschan, das Reich des Königs Og, gab ich dem halben Stamm Manasse, also die ganze Landschaft Argob. Das ganze Baschan heißt Land der Refaïter. 14 Jaïr Ben-Manasse nahm die ganze Landschaft Argob bis zum Gebiet der Geschuriter und Maachiter ein und nannte sie nach seinem Namen: Zeltdörfer Jaïrs. - So heißen sie bis heute. - 15 Dem Machir gab ich Gilead, 16 den Rubeniten und Gaditen gab ich das Gebiet von Gilead bis zum Arnontal - die Mitte des Flusstals war die Grenze - und bis zum Flusstal des Jabbok, das die Grenze zu den Ammonitern bildet, 17 und die Araba mit dem Jordan als Grenze, von Kinneret an bis zum Meer der Araba, dem Salzmeer, unterhalb der Berghänge des Pisga Richtung Osten. 18 Damals wies ich euch an: "Jahwe, euer Gott, hat euch dieses Land gegeben. Ihr sollt es in Besitz nehmen. Alle Kampftüchtigen von euch sollen gerüstet vor euren israelitischen Brüdern hinüberziehen. 19 Nur eure Frauen, eure Kinder und euer Vieh - ich weiß, dass ihr viele Herden habt - sollen in den Städten bleiben, die ich euch gegeben habe. 20 Erst wenn Jahwe auch euren Brüdern Ruhe verschafft hat und sie das Land auf der anderen Seite des Jordan in Besitz genommen haben, das Jahwe, euer Gott, ihnen gibt, dürft ihr wieder zu eurem Erbbesitz zurückkehren, den ich jedem von euch zuteilte." 21 Und Josua befahl ich damals: "Du hast alles gesehen, was Jahwe, euer Gott, an diesen beiden Königen getan hat. Genau das wird Jahwe allen Königreichen antun, gegen die du ziehst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Hab keine Angst vor ihnen! Jahwe, euer Gott, wird selbst für euch kämpfen." (5. Mose 1.30) 23 Damals flehte ich Jahwe um sein Erbarmen an. 24 "Jahwe, mein Herr", sagte ich, "du hast begonnen, deinem Diener deine Größe und Macht zu zeigen. Welcher Gott im Himmel und auf der Erde könnte es deinen Werken und gewaltigen Taten gleichtun? 25 Lass mich doch auch hinübergehen und das gute Land auf der anderen Seite des Jordan sehen, das gute Bergland und den Libanon!" 26 Doch wegen euch war Jahwe zornig über mich und hörte nicht auf mich. Er sagte: "Genug! Kein Wort mehr davon! (4. Mose 20.12) 27 Steig auf den Gipfel des Pisga und sieh nach Westen, Norden, Süden und Osten, und schau mit deinen Augen, denn du wirst diesen Jordan nicht überschreiten! 28 Beauftrage Josua, stärke und ermutige ihn! Er soll vor dem Volk hinübergehen und ihnen das Land als Erbbesitz austeilen, das du sehen darfst." (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 So blieben wir im Tal gegenüber von Bet-Peor.