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4. Mose - Kapitel 15

Bestimmungen für Opfer im Land Kanaan

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will, 3 und dem HERRN ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem HERRN zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen, (3. Mose 7.16) 4 so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen, 5 ferner Wein zum Trankopfer, auch ein Viertel Hin zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, wenn ein Lamm geopfert wird. (4. Mose 28.7) 6 Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl; 7 und Wein zum Trankopfer, auch ein Drittel Hin; das sollst du dem HERRN opfern zum lieblichen Geruch. 8 Willst du aber einen Farren zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder zum Dankopfer dem HERRN, 9 so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; 10 und sollst Wein darbringen, als Trankopfer, auch ein halbes Hin. Das ist ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch. 11 Also soll man verfahren mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Lamm, oder mit einer Ziege. 12 Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein. 13 Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt, oder wer sonst unter euch sein wird bei euren Nachkommen, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll so tun, wie ihr tut. 15 In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN. (2. Mose 12.49) 16 Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält. 17 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 18 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde, 19 und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben. (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie die Abgabe von der Tenne sollt ihr sie erheben. 21 Ihr sollt dem HERRN von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben von Geschlecht zu Geschlecht.

Opfer für versehentliche Übertretungen

22 Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, welche der HERR zu Mose geredet hat (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 von allem, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, als der HERR anfing zu gebieten, und weiterhin auf alle eure Geschlechter 24 wenn es ohne Vorwissen der Gemeinde geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren zum Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll also der ganzen Gemeinde der Kinder Israel Sühne erwirken, so wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen. Darum haben sie ihre Gaben dargebracht zum Feueropfer dem HERRN, dazu ihr Sündopfer vor den HERRN, für ihr Versehen. 26 So wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt; denn das ganze Volk war im Irrtum. 27 Wenn aber eine einzelne Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine einjährige Ziege zum Sündopfer bringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Und der Priester soll dieser Seele, welche unvorsätzlich, aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken, so wird ihr vergeben werden. 29 Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt. 30 Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut (es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling) so lästert sie den HERRN; solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk; (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld bleibe auf ihr!

Bestrafung des Sabbatschänders

32 Als die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte. 33 Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzsammeln ertappt hatten, zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde. 34 Und sie taten ihn in Gewahrsam; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann muß unbedingt sterben; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen! 36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR Mose geboten hatte.

Gedenkquasten an den Kleidern

37 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 38 Rede mit den Kindern Israel und sage ihnen, daß sie sich Quasten machen an die Zipfel ihrer Kleider, in all ihren Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an die Quaste des Zipfels tun. (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 Und die Quaste soll euch dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenket und sie befolget, daß ihr nicht den Trieben eures Herzens nachgehet und euren Augen nachbuhlet; 40 sondern, daß ihr an alle meine Gebote gedenket und sie tut und ihr eurem Gott heilig seid. 41 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ich euer Gott sei, ich, der HERR, euer Gott.

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3. Mose - Kapitel 21

1 Jahwe sagte zu Mose: Gib den Priestern, den Nachkommen Aarons, Folgendes weiter: "Kein Priester darf sich verunreinigen, indem er einen Toten aus seinem Volk berührt. (Hesekiel 44.20) 2 Ausgenommen davon sind nur seine Mutter und sein Vater, sein Sohn und seine Tochter, sein Bruder 3 und seine unverheiratete Schwester, wenn sie in seinem Haushalt lebt. 4 Als Herr unter seinen Volksleuten darf er sich nicht unrein machen. Er würde dadurch entweiht. 5 Priester dürfen sich weder den Kopf kahl scheren noch den Bart stutzen oder Einschnitte am Körper machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott geheiligt sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen. Denn sie bringen die Feueropfer Jahwes dar, die Speise ihres Gottes, und müssen deshalb heilig sein. 7 Sie dürfen keine Prostituierte oder Vergewaltigte heiraten, auch keine von ihrem Mann verstoßene Frau, denn ein Priester ist seinem Gott geweiht. 8 Du sollst ihn als Gott geweiht ansehen, denn er bringt die Opferspeise deines Gottes dar. Er soll heilig für dich sein, denn ich bin heilig, ich bin Jahwe, der euch für sich geheiligt hat. 9 Wenn die Tochter eines Priesters sich durch sexuelle Unmoral entweiht, so entweiht sie ihren Vater. Sie soll im Feuer verbrannt werden. 10 Der Hohe Priester, auf dessen Kopf das Salböl gegossen wurde und den man bei seiner Einsetzung mit den entsprechenden Gewändern bekleidet hat, darf auch bei einem Trauerfall sein Haupthaar nicht ungepflegt herunterhängen lassen und seine Kleidung zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Er darf zu keinem Leichnam gehen, auch wenn es sein Vater oder seine Mutter ist, damit er sich nicht verunreinigt. 12 In diesem Fall soll er das Heiligtum nicht verlassen, denn sonst würde er das Heiligtum seines Gottes entweihen. Die Weihe des Salböls Gottes ist ja auf ihm. Ich bin Jahwe! 13 Er darf nur eine Frau heiraten, die noch unberührt ist. 14 Eine Witwe, eine Verstoßene, eine Vergewaltigte oder eine Prostituierte darf er nicht zur Frau nehmen. Es muss eine unberührte junge Frau aus seinem eigenen Volk sein. 15 Sonst würde er seine Nachkommen unter seinem Volk entweihen. Denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt!" 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Gib Aaron Folgendes weiter: Sollte einer deiner künftigen Nachkommen mit einem Gebrechen behaftet sein, darf er nicht zum Altar kommen, um die Speise seines Gottes zu opfern. 18 Denn keiner, der ein Gebrechen hat, darf in meine Nähe kommen: kein Blinder oder Lahmer, keiner, der eine Scharte hat oder missgebildet ist, 19 keiner, der Arm oder Bein gebrochen hat, 20 kein Buckliger oder Kleinwüchsiger, keiner, der eine Augen- oder Hautkrankheit hat, auch keiner mit zerquetschten Hoden. 21 Von den Nachkommen des Priesters Aaron darf keiner, der ein Gebrechen hat, herantreten, um die Feueropfer Jahwes darzubringen. Er hat ein Gebrechen und soll nicht herantreten, um die Speise seines Gottes zu opfern. 22 Doch von den Opfern, die seinem Gott gebracht werden, darf er essen, sowohl vom Heiligen, als auch dem Höchstheiligen. 23 Aber weil er ein Gebrechen hat, darf er nicht zum Vorhang kommen und sich auch dem Altar nicht nähern, damit er meine heiligen Dinge nicht entweiht. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" 24 Mose sagte dies Aaron und allen Israeliten.