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4. Mose - Kapitel 15

Bestimmungen für Opfer im Land Kanaan

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will, 3 und dem HERRN ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem HERRN zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen, (3. Mose 7.16) 4 so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen, 5 ferner Wein zum Trankopfer, auch ein Viertel Hin zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, wenn ein Lamm geopfert wird. (4. Mose 28.7) 6 Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl; 7 und Wein zum Trankopfer, auch ein Drittel Hin; das sollst du dem HERRN opfern zum lieblichen Geruch. 8 Willst du aber einen Farren zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder zum Dankopfer dem HERRN, 9 so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; 10 und sollst Wein darbringen, als Trankopfer, auch ein halbes Hin. Das ist ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch. 11 Also soll man verfahren mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Lamm, oder mit einer Ziege. 12 Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein. 13 Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt, oder wer sonst unter euch sein wird bei euren Nachkommen, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll so tun, wie ihr tut. 15 In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN. (2. Mose 12.49) 16 Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält. 17 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 18 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde, 19 und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben. (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie die Abgabe von der Tenne sollt ihr sie erheben. 21 Ihr sollt dem HERRN von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben von Geschlecht zu Geschlecht.

Opfer für versehentliche Übertretungen

22 Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, welche der HERR zu Mose geredet hat (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 von allem, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, als der HERR anfing zu gebieten, und weiterhin auf alle eure Geschlechter 24 wenn es ohne Vorwissen der Gemeinde geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren zum Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll also der ganzen Gemeinde der Kinder Israel Sühne erwirken, so wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen. Darum haben sie ihre Gaben dargebracht zum Feueropfer dem HERRN, dazu ihr Sündopfer vor den HERRN, für ihr Versehen. 26 So wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt; denn das ganze Volk war im Irrtum. 27 Wenn aber eine einzelne Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine einjährige Ziege zum Sündopfer bringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Und der Priester soll dieser Seele, welche unvorsätzlich, aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken, so wird ihr vergeben werden. 29 Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt. 30 Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut (es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling) so lästert sie den HERRN; solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk; (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld bleibe auf ihr!

Bestrafung des Sabbatschänders

32 Als die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte. 33 Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzsammeln ertappt hatten, zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde. 34 Und sie taten ihn in Gewahrsam; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann muß unbedingt sterben; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen! 36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR Mose geboten hatte.

Gedenkquasten an den Kleidern

37 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 38 Rede mit den Kindern Israel und sage ihnen, daß sie sich Quasten machen an die Zipfel ihrer Kleider, in all ihren Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an die Quaste des Zipfels tun. (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 Und die Quaste soll euch dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenket und sie befolget, daß ihr nicht den Trieben eures Herzens nachgehet und euren Augen nachbuhlet; 40 sondern, daß ihr an alle meine Gebote gedenket und sie tut und ihr eurem Gott heilig seid. 41 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ich euer Gott sei, ich, der HERR, euer Gott.

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3. Mose - Kapitel 2

1 Wenn jemand Jahwe ein Speisopfer bringen möchte, dann soll es aus Feinmehl bestehen, auf das er Öl gießen und Weihrauch legen muss. 2 Er soll es zu den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons bringen. Dann nehme er eine Handvoll von dem mit Öl durchtränkten Mehl und dem Weihrauch und der Priester verbrenne diesen Teil der Gabe auf dem Altar. Es ist ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 3 Der Rest der Gabe fällt den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons zu. Es ist etwas Höchstheiliges, weil es von den Feueropfern Jahwes stammt. 4 Wenn du ein Ofengebäck als Speisopfer bringen willst, dann soll es aus Feinmehl sein und ohne Sauerteig zubereitet werden, entweder ein Lochbrot mit Öl angefeuchtet oder ein Fladenbrot, das mit Öl bestrichen ist. 5 Wenn deine Opfergabe auf einer Eisenplatte gebacken wurde, soll sie ohne Sauerteig aus Feinmehl und mit Öl vermengt zubereitet sein. 6 Du sollst sie in Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen. Es ist ein Speisopfer. 7 Wenn du etwas in der Pfanne Gebackenes als Speisopfer bringen willst, soll es aus Feinmehl zubereitet und in Öl gebacken sein. 8 Du sollst die so zubereitete Gabe Jahwe bringen und dem Priester überreichen. Der soll es zum Altar tragen. 9 Dann hebe er den zum Verbrennen bestimmten Teil davon ab und lasse ihn auf dem Altar in Rauch aufgehen. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 10 Der Rest der Gabe fällt den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons zu. Es ist etwas Höchstheiliges, weil es von den Feueropfern Jahwes stammt. 11 Kein Speisopfer, das ihr Jahwe bringt, darf mit Sauerteig zubereitet sein. Denn weder vom Sauerteig noch vom Honig darf etwas als Feueropfer in Rauch aufgehen. (3. Mose 6.10) 12 Nur als Erstlingsgabe dürft ihr sie Jahwe bringen. Auf den Altar aber dürfen sie nicht zum befriedigenden Geruch beitragen. (4. Mose 18.12) 13 Alle Speisopfer und überhaupt alle Opfergaben müssen gesalzen werden. Denn das Salz ist das Zeichen des Gottesbundes. (Markus 9.49) 14 Wenn du Jahwe eine Gabe von den ersten reifen Früchten bringen willst, dann sollen es frische Körner sein, die geröstet zerstoßen werden. (5. Mose 26.2-3) 15 Gieß Öl darüber und leg Weihrauch darauf. Es ist ein Speisopfer. 16 Der Priester verbrennt einen Teil davon samt dem Weihrauch. Es ist ein Feueropfer für Jahwe.