4. Mose - Kapitel 15
Bestimmungen für Opfer im Land Kanaan
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will, 3 und dem HERRN ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem HERRN zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen, 1 4 so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen, 5 ferner Wein zum Trankopfer, auch ein Viertel Hin zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, wenn ein Lamm geopfert wird. 2 6 Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl; 7 und Wein zum Trankopfer, auch ein Drittel Hin; das sollst du dem HERRN opfern zum lieblichen Geruch. 8 Willst du aber einen Farren zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder zum Dankopfer dem HERRN, 9 so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; 10 und sollst Wein darbringen, als Trankopfer, auch ein halbes Hin. Das ist ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch. 11 Also soll man verfahren mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Lamm, oder mit einer Ziege. 12 Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein. 13 Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt, oder wer sonst unter euch sein wird bei euren Nachkommen, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll so tun, wie ihr tut. 15 In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN. 3 16 Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält. 17 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 18 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde, 19 und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben. 4, 5 20 Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie die Abgabe von der Tenne sollt ihr sie erheben. 21 Ihr sollt dem HERRN von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben von Geschlecht zu Geschlecht.Opfer für versehentliche Übertretungen
22 Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, welche der HERR zu Mose geredet hat 6, 7 23 von allem, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, als der HERR anfing zu gebieten, und weiterhin auf alle eure Geschlechter 24 wenn es ohne Vorwissen der Gemeinde geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren zum Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll also der ganzen Gemeinde der Kinder Israel Sühne erwirken, so wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen. Darum haben sie ihre Gaben dargebracht zum Feueropfer dem HERRN, dazu ihr Sündopfer vor den HERRN, für ihr Versehen. 26 So wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt; denn das ganze Volk war im Irrtum. 27 Wenn aber eine einzelne Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine einjährige Ziege zum Sündopfer bringen. 8 28 Und der Priester soll dieser Seele, welche unvorsätzlich, aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken, so wird ihr vergeben werden. 29 Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt. 30 Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut (es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling) so lästert sie den HERRN; solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk; 9, 10 31 denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld bleibe auf ihr!Bestrafung des Sabbatschänders
32 Als die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte. 33 Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzsammeln ertappt hatten, zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde. 34 Und sie taten ihn in Gewahrsam; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte. 11, 12, 13 35 Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann muß unbedingt sterben; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen! 36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR Mose geboten hatte.Gedenkquasten an den Kleidern
37 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 38 Rede mit den Kindern Israel und sage ihnen, daß sie sich Quasten machen an die Zipfel ihrer Kleider, in all ihren Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an die Quaste des Zipfels tun. 14, 15 39 Und die Quaste soll euch dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenket und sie befolget, daß ihr nicht den Trieben eures Herzens nachgehet und euren Augen nachbuhlet; 40 sondern, daß ihr an alle meine Gebote gedenket und sie tut und ihr eurem Gott heilig seid. 41 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ich euer Gott sei, ich, der HERR, euer Gott.2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. 16 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. 1716 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. 18, 19, 20, 2118 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. 22, 23
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. 24, 25
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. 26, 27, 28, 29, 3021 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. 31
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. 32, 33, 34
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; 35
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. 36, 37, 3828 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 39, 40, 41
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. 42 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. 43, 44, 45, 46, 47, 48
Querverweise
1 3. Mose 7.16: Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf.
2 4. Mose 28.7: Dazu sein Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk ausgießen.
3 2. Mose 12.49: Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt.
4 2. Mose 23.16: Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast.
5 2. Mose 23.19: Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen!
6 3. Mose 4.2: Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift :
7 3. Mose 4.13: Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat;
8 3. Mose 4.27-28: Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet,
9 Apostelgeschichte 13.38: So sei euch nun kund, ihr Männer und Brüder, daß euch durch diesen Vergebung der Sünden verkündigt wird;
10 Hebräer 10.26-27: Denn wenn wir freiwillig sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit empfangen haben, so bleibt für Sünden kein Opfer mehr übrig,
11 2. Mose 31.14: Und zwar sollt ihr den Sabbat beobachten, weil er euch heilig sein soll. Wer ihn entheiligt, der soll des Todes sterben; wer an demselben eine Arbeit verrichtet, dessen Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk!
12 2. Mose 35.2: Sechs Tage soll gearbeitet werden, aber der siebente Tag soll euch heilig sein, zu feiern die Sabbatruhe des HERRN. Wer da Arbeit verrichtet, der soll sterben.
13 3. Mose 24.12: Und sie behielten ihn in Haft, bis ihnen Bescheid würde durch den Mund des HERRN.
14 5. Mose 22.12: Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst.
15 Matthäus 23.5: Alle ihre Werke aber tun sie, um von den Leuten gesehen zu werden. Sie machen ihre Denkzettel breit und die Säume an ihren Kleidern groß
16 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.
17 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,
18 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
19 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!
20 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,
21 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?
22 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!
23 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
24 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern
25 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,
26 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.
27 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.
28 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.
29 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
30 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
31 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!
32 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.
33 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
34 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
35 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
36 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
37 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.
38 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»
39 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
40 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.
41 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.
42 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.
43 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
44 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
45 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.
46 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!
47 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
48 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!