1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:2Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,3und dem HERRN ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem HERRN zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen,(3. Mose 7.16)4so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen,5ferner Wein zum Trankopfer, auch ein Viertel Hin zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, wenn ein Lamm geopfert wird.(4. Mose 28.7)6Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl;7und Wein zum Trankopfer, auch ein Drittel Hin; das sollst du dem HERRN opfern zum lieblichen Geruch.8Willst du aber einen Farren zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder zum Dankopfer dem HERRN,9so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;10und sollst Wein darbringen, als Trankopfer, auch ein halbes Hin. Das ist ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch.11Also soll man verfahren mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Lamm, oder mit einer Ziege.12Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.13Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen.14Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt, oder wer sonst unter euch sein wird bei euren Nachkommen, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll so tun, wie ihr tut.15In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN.(2. Mose 12.49)16Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält.17Und der HERR redete zu Mose und sprach:18Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde,19und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben.(2. Mose 23.16)(2. Mose 23.19)20Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie die Abgabe von der Tenne sollt ihr sie erheben.21Ihr sollt dem HERRN von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben von Geschlecht zu Geschlecht.
Opfer für versehentliche Übertretungen
22Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, welche der HERR zu Mose geredet hat(3. Mose 4.2)(3. Mose 4.13)23von allem, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, als der HERR anfing zu gebieten, und weiterhin auf alle eure Geschlechter24wenn es ohne Vorwissen der Gemeinde geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren zum Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.25Und der Priester soll also der ganzen Gemeinde der Kinder Israel Sühne erwirken, so wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen. Darum haben sie ihre Gaben dargebracht zum Feueropfer dem HERRN, dazu ihr Sündopfer vor den HERRN, für ihr Versehen.26So wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt; denn das ganze Volk war im Irrtum.27Wenn aber eine einzelne Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine einjährige Ziege zum Sündopfer bringen.(3. Mose 4.27-28)28Und der Priester soll dieser Seele, welche unvorsätzlich, aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken, so wird ihr vergeben werden.29Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt.30Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut (es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling) so lästert sie den HERRN; solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk;(Apostelgeschichte 13.38)(Hebräer 10.26-27)31denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld bleibe auf ihr!
Bestrafung des Sabbatschänders
32Als die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte.33Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzsammeln ertappt hatten, zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde.34Und sie taten ihn in Gewahrsam; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte.(2. Mose 31.14)(2. Mose 35.2)(3. Mose 24.12)35Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann muß unbedingt sterben; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!36Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR Mose geboten hatte.
Gedenkquasten an den Kleidern
37Und der HERR redete zu Mose und sprach:38Rede mit den Kindern Israel und sage ihnen, daß sie sich Quasten machen an die Zipfel ihrer Kleider, in all ihren Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an die Quaste des Zipfels tun.(5. Mose 22.12)(Matthäus 23.5)39Und die Quaste soll euch dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenket und sie befolget, daß ihr nicht den Trieben eures Herzens nachgehet und euren Augen nachbuhlet;40sondern, daß ihr an alle meine Gebote gedenket und sie tut und ihr eurem Gott heilig seid.41Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ich euer Gott sei, ich, der HERR, euer Gott.
1Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:(5. Mose 24.8)2Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.3Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.(3. Mose 14.37)4Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen.5Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen.6Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.7Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen;8und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz.9Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden.10Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung,11so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.12Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken;13und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.14An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.15Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.16Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen;17und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein.18Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt,19und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;20und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.21Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.22Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel.23Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.(3. Mose 13.28)24Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken,25und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.26Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.27Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.28Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.(3. Mose 13.23)29Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt,30und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.31Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.32Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut,33so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein.34Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.35Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift,36und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein.37Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.38Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken,39und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein.40Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein;41und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein.42Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.43Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,44so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte.45Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!46Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.(4. Mose 5.3)
Gesetz vom Aussatz an Kleidern
47Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen;48oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk;49und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.50Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein.51Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein.52Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden.53Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell,54so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen.55Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite.56Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag.57Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.58Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein.59Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.