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4. Mose - Kapitel 15

Bestimmungen für Opfer im Land Kanaan

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will, 3 und dem HERRN ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem HERRN zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen, (3. Mose 7.16) 4 so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen, 5 ferner Wein zum Trankopfer, auch ein Viertel Hin zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, wenn ein Lamm geopfert wird. (4. Mose 28.7) 6 Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl; 7 und Wein zum Trankopfer, auch ein Drittel Hin; das sollst du dem HERRN opfern zum lieblichen Geruch. 8 Willst du aber einen Farren zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder zum Dankopfer dem HERRN, 9 so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; 10 und sollst Wein darbringen, als Trankopfer, auch ein halbes Hin. Das ist ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch. 11 Also soll man verfahren mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Lamm, oder mit einer Ziege. 12 Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein. 13 Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt, oder wer sonst unter euch sein wird bei euren Nachkommen, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll so tun, wie ihr tut. 15 In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN. (2. Mose 12.49) 16 Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält. 17 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 18 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde, 19 und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben. (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie die Abgabe von der Tenne sollt ihr sie erheben. 21 Ihr sollt dem HERRN von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben von Geschlecht zu Geschlecht.

Opfer für versehentliche Übertretungen

22 Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, welche der HERR zu Mose geredet hat (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 von allem, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, als der HERR anfing zu gebieten, und weiterhin auf alle eure Geschlechter 24 wenn es ohne Vorwissen der Gemeinde geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren zum Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll also der ganzen Gemeinde der Kinder Israel Sühne erwirken, so wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen. Darum haben sie ihre Gaben dargebracht zum Feueropfer dem HERRN, dazu ihr Sündopfer vor den HERRN, für ihr Versehen. 26 So wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt; denn das ganze Volk war im Irrtum. 27 Wenn aber eine einzelne Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine einjährige Ziege zum Sündopfer bringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Und der Priester soll dieser Seele, welche unvorsätzlich, aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken, so wird ihr vergeben werden. 29 Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt. 30 Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut (es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling) so lästert sie den HERRN; solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk; (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld bleibe auf ihr!

Bestrafung des Sabbatschänders

32 Als die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte. 33 Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzsammeln ertappt hatten, zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde. 34 Und sie taten ihn in Gewahrsam; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann muß unbedingt sterben; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen! 36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR Mose geboten hatte.

Gedenkquasten an den Kleidern

37 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 38 Rede mit den Kindern Israel und sage ihnen, daß sie sich Quasten machen an die Zipfel ihrer Kleider, in all ihren Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an die Quaste des Zipfels tun. (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 Und die Quaste soll euch dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenket und sie befolget, daß ihr nicht den Trieben eures Herzens nachgehet und euren Augen nachbuhlet; 40 sondern, daß ihr an alle meine Gebote gedenket und sie tut und ihr eurem Gott heilig seid. 41 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ich euer Gott sei, ich, der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 23

Saras Tod und Begräbnis

1 Und das Leben Saras war 127 Jahre; das waren die Lebensjahre Saras. 2 Und Sara starb zu Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Lande Kanaan. Und Abraham kam, um über Sara zu klagen und sie zu beweinen. 3 Und Abraham erhob sich weg von seiner Toten und redete zu den Kindern Heth und sprach: 4 Ich bin ein Fremdling und Beisasse bei euch; gebet mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote begrabe vor meinem Angesicht hinweg. (1. Mose 17.8) 5 Und die Kinder Heth antworteten dem Abraham und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, mein Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns, begrabe deine Tote in dem auserlesensten unserer Gräber; keiner von uns wird dir sein Grab verwehren, um deine Tote zu begraben. 7 Da stand Abraham auf und verneigte sich vor dem Volke des Landes, vor den Kindern Heth, 8 und redete mit ihnen und sprach: Wenn es euer Wille ist, daß ich meine Tote begrabe vor meinem Angesicht hinweg, so höret mich und leget Fürsprache für mich ein bei Ephron, dem Sohne Zohars, 9 daß er mir die Höhle von Machpela gebe, die ihm gehört, die am Ende seines Feldes ist; um das volle Geld gebe er sie mir zu einem Erbbegräbnis in eurer Mitte. 10 Ephron aber saß inmitten der Kinder Heth; und Ephron, der Hethiter, antwortete dem Abraham vor den Ohren der Kinder Heth, vor allen, die zum Tore seiner Stadt eingingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, höre mich! Das Feld gebe ich dir; und die Höhle, die darin ist, dir gebe ich sie; vor den Augen der Kinder meines Volkes gebe ich sie dir; begrabe deine Tote. 12 Da verneigte sich Abraham vor dem Volke des Landes; 13 und er redete zu Ephron vor den Ohren des Volkes des Landes und sprach: Doch, wenn du nur auf mich hören wolltest! Ich gebe den Preis des Feldes, nimm ihn von mir; und ich will meine Tote daselbst begraben. 14 Und Ephron antwortete dem Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre mich! Ein Land von vierhundert Sekel Silber, was ist das zwischen mir und dir? So begrabe deine Tote. 16 Und Abraham hörte auf Ephron; und Abraham wog dem Ephron das Geld dar, wovon er vor den Ohren der Kinder Heth geredet hatte, vierhundert Sekel Silber, gangbar beim Kaufmann. 17 So wurde das Feld Ephrons, welches bei Machpela, vor Mamre, lag, das Feld und die Höhle, die darin war, und alle Bäume, die auf dem Felde innerhalb seiner ganzen Grenze ringsum standen, 18 dem Abraham zum Besitztum bestätigt vor den Augen der Kinder Heth, vor allen, die zum Tore seiner Stadt eingingen. 19 Und danach begrub Abraham Sara, sein Weib, in der Höhle des Feldes von Machpela, vor Mamre, das ist Hebron, im Lande Kanaan. 20 So wurde das Feld und die Höhle, welche darin war, dem Abraham zum Erbbegräbnis bestätigt von seiten der Kinder Heth. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)