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4. Mose - Kapitel 13

Die Kundschafter Israels in Kanaan

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sende Männer aus, daß sie das Land Kanaan auskundschaften, das ich den Kindern Israel geben will. Von jedem Stamm ihrer Väter sollt ihr einen Mann schicken, lauter Fürsten aus ihrer Mitte. 3 Und Mose sandte sie aus der Wüste Paran nach dem Befehl des HERRN, lauter Männer, die Häupter waren unter den Kindern Israel. 4 Und das sind ihre Namen: Sammua, der Sohn Sackurs, vom Stamme Ruben. 5 Saphat, der Sohn Horis, vom Stamme Simeon. 6 Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamme Juda. (Josua 14.7) 7 Jigeal, der Sohn Josephs, vom Stamme Issaschar. 8 Hosea, der Sohn Nuns, vom Stamme Ephraim. (4. Mose 13.16) (1. Chronik 7.27) 9 Palti, der Sohn Raphus, vom Stamme Benjamin. 10 Gadiel, der Sohn Sodis, vom Stamme Sebulon. 11 Gaddi, der Sohn Susis, vom Stamme Josephs, von Manasse. 12 Ammiel, der Sohn Gemallis, vom Stamme Dan. 13 Sethur, der Sohn Michaels, vom Stamme Asser. 14 Nachbi, der Sohn Waphsis, vom Stamme Naphtali. 15 Geuel, der Sohn Machis, vom Stamme Gad. 16 Das sind die Namen der Männer, die Mose aussandte, das Land auszukundschaften. Aber Hosea, den Sohn Nuns, nannte Mose Josua. (4. Mose 11.28) 17 Als nun Mose sie sandte, das Land Kanaan auszukundschaften, sprach er zu ihnen: Ziehet hinauf in die Mittagsgegend und besteiget das Gebirge; 18 und besehet das Land, wie es sei; und das Volk, das darin wohnt, ob es stark oder schwach, gering oder zahlreich sei; 19 und was es für ein Land sei, darin sie wohnen, ob es gut oder schlecht sei, und was für Städte es seien, darin sie wohnen, ob es offene Orte oder Festungen seien, 20 und was es für ein Land sei, ob es fett oder mager sei, und ob Bäume darin seien oder nicht. Seid getrost und nehmet von den Früchten des Landes! Es war aber eben die Zeit, da man frühzeitige Trauben fand. 21 Sie gingen hinauf und kundschafteten das Land aus von der Wüste Zin bis gen Rechob, da man gen Hamat geht. 22 Sie gingen auch hinauf in die Mittagsgegend und kamen bis gen Hebron; daselbst waren Achiman, Sesai und Talmai, Kinder Enaks. Hebron aber war sieben Jahre vor Zoan in Ägypten erbaut worden. 23 Und sie kamen bis in das Tal Eskol und schnitten daselbst eine Weinrebe ab mit einer Weintraube und ließen sie zu zweien an einer Stange tragen, dazu auch Granatäpfel und Feigen. 24 Den Ort hieß man das Tal Eskol, um der Weintraube willen, welche die Kinder Israel daselbst abgeschnitten haben. 25 Und nachdem sie das Land ausgekundschaftet hatten vierzig Tage lang, 26 kehrten sie zurück und gingen hin und kamen zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, in die Wüste Paran, gen Kadesch; und sie brachten ihnen und der ganzen Gemeinde Bericht und ließen sie die Früchte des Landes sehen und erzählten ihm und sprachen: 27 Wir sind in das Land gekommen, dahin du uns sandtest, das wirklich von Milch und Honig fließt, und dieses ist seine Frucht. (2. Mose 3.8) (2. Mose 3.17) 28 Aber das Volk, welches im Lande wohnt, ist stark, und die Städte sind sehr fest und groß. Und wir sahen auch Enakskinder daselbst. 29 Die Amalekiter wohnen im Süden; die Hetiter, Jebusiter und Amoriter aber wohnen auf dem Gebirge, und die Kanaaniter am Meer und um den Jordan. 30 Kaleb aber beschwichtigte das Volk gegen Mose und sprach: Lasset uns hinaufziehen und das Land einnehmen, denn wir können es überwältigen! (4. Mose 13.6) 31 Aber die Männer, die mit hinaufgezogen waren, sprachen: Wir können nicht hinaufziehen gegen das Volk, denn es ist uns zu stark! 32 Und sie brachten das Land, das sie erkundigt hatten, in Verruf bei den Kindern Israel und sprachen: Das Land, das wir durchzogen haben, um es auszukundschaften, frißt seine Einwohner, und alles Volk, das wir darin sahen, sind Leute von hohem Wuchs. 33 Wir sahen auch Riesen daselbst, Enakskinder aus dem Riesengeschlecht, und wir waren in unsern Augen wie Heuschrecken, und also waren wir auch in ihren Augen! (5. Mose 9.2)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)