1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Sende Männer aus, daß sie das Land Kanaan auskundschaften, das ich den Kindern Israel geben will. Von jedem Stamm ihrer Väter sollt ihr einen Mann schicken, lauter Fürsten aus ihrer Mitte.3Und Mose sandte sie aus der Wüste Paran nach dem Befehl des HERRN, lauter Männer, die Häupter waren unter den Kindern Israel.4Und das sind ihre Namen: Sammua, der Sohn Sackurs, vom Stamme Ruben.5Saphat, der Sohn Horis, vom Stamme Simeon.6Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamme Juda.(Josua 14.7)7Jigeal, der Sohn Josephs, vom Stamme Issaschar.8Hosea, der Sohn Nuns, vom Stamme Ephraim.(4. Mose 13.16)(1. Chronik 7.27)9Palti, der Sohn Raphus, vom Stamme Benjamin.10Gadiel, der Sohn Sodis, vom Stamme Sebulon.11Gaddi, der Sohn Susis, vom Stamme Josephs, von Manasse.12Ammiel, der Sohn Gemallis, vom Stamme Dan.13Sethur, der Sohn Michaels, vom Stamme Asser.14Nachbi, der Sohn Waphsis, vom Stamme Naphtali.15Geuel, der Sohn Machis, vom Stamme Gad.16Das sind die Namen der Männer, die Mose aussandte, das Land auszukundschaften. Aber Hosea, den Sohn Nuns, nannte Mose Josua.(4. Mose 11.28)17Als nun Mose sie sandte, das Land Kanaan auszukundschaften, sprach er zu ihnen: Ziehet hinauf in die Mittagsgegend und besteiget das Gebirge;18und besehet das Land, wie es sei; und das Volk, das darin wohnt, ob es stark oder schwach, gering oder zahlreich sei;19und was es für ein Land sei, darin sie wohnen, ob es gut oder schlecht sei, und was für Städte es seien, darin sie wohnen, ob es offene Orte oder Festungen seien,20und was es für ein Land sei, ob es fett oder mager sei, und ob Bäume darin seien oder nicht. Seid getrost und nehmet von den Früchten des Landes! Es war aber eben die Zeit, da man frühzeitige Trauben fand.21Sie gingen hinauf und kundschafteten das Land aus von der Wüste Zin bis gen Rechob, da man gen Hamat geht.22Sie gingen auch hinauf in die Mittagsgegend und kamen bis gen Hebron; daselbst waren Achiman, Sesai und Talmai, Kinder Enaks. Hebron aber war sieben Jahre vor Zoan in Ägypten erbaut worden.23Und sie kamen bis in das Tal Eskol und schnitten daselbst eine Weinrebe ab mit einer Weintraube und ließen sie zu zweien an einer Stange tragen, dazu auch Granatäpfel und Feigen.24Den Ort hieß man das Tal Eskol, um der Weintraube willen, welche die Kinder Israel daselbst abgeschnitten haben.25Und nachdem sie das Land ausgekundschaftet hatten vierzig Tage lang,26kehrten sie zurück und gingen hin und kamen zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, in die Wüste Paran, gen Kadesch; und sie brachten ihnen und der ganzen Gemeinde Bericht und ließen sie die Früchte des Landes sehen und erzählten ihm und sprachen:27Wir sind in das Land gekommen, dahin du uns sandtest, das wirklich von Milch und Honig fließt, und dieses ist seine Frucht.(2. Mose 3.8)(2. Mose 3.17)28Aber das Volk, welches im Lande wohnt, ist stark, und die Städte sind sehr fest und groß. Und wir sahen auch Enakskinder daselbst.29Die Amalekiter wohnen im Süden; die Hetiter, Jebusiter und Amoriter aber wohnen auf dem Gebirge, und die Kanaaniter am Meer und um den Jordan.30Kaleb aber beschwichtigte das Volk gegen Mose und sprach: Lasset uns hinaufziehen und das Land einnehmen, denn wir können es überwältigen!(4. Mose 13.6)31Aber die Männer, die mit hinaufgezogen waren, sprachen: Wir können nicht hinaufziehen gegen das Volk, denn es ist uns zu stark!32Und sie brachten das Land, das sie erkundigt hatten, in Verruf bei den Kindern Israel und sprachen: Das Land, das wir durchzogen haben, um es auszukundschaften, frißt seine Einwohner, und alles Volk, das wir darin sahen, sind Leute von hohem Wuchs.33Wir sahen auch Riesen daselbst, Enakskinder aus dem Riesengeschlecht, und wir waren in unsern Augen wie Heuschrecken, und also waren wir auch in ihren Augen!(5. Mose 9.2)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)