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4. Mose - Kapitel 13

Die Kundschafter Israels in Kanaan

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sende Männer aus, daß sie das Land Kanaan auskundschaften, das ich den Kindern Israel geben will. Von jedem Stamm ihrer Väter sollt ihr einen Mann schicken, lauter Fürsten aus ihrer Mitte. 3 Und Mose sandte sie aus der Wüste Paran nach dem Befehl des HERRN, lauter Männer, die Häupter waren unter den Kindern Israel. 4 Und das sind ihre Namen: Sammua, der Sohn Sackurs, vom Stamme Ruben. 5 Saphat, der Sohn Horis, vom Stamme Simeon. 6 Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamme Juda. (Josua 14.7) 7 Jigeal, der Sohn Josephs, vom Stamme Issaschar. 8 Hosea, der Sohn Nuns, vom Stamme Ephraim. (4. Mose 13.16) (1. Chronik 7.27) 9 Palti, der Sohn Raphus, vom Stamme Benjamin. 10 Gadiel, der Sohn Sodis, vom Stamme Sebulon. 11 Gaddi, der Sohn Susis, vom Stamme Josephs, von Manasse. 12 Ammiel, der Sohn Gemallis, vom Stamme Dan. 13 Sethur, der Sohn Michaels, vom Stamme Asser. 14 Nachbi, der Sohn Waphsis, vom Stamme Naphtali. 15 Geuel, der Sohn Machis, vom Stamme Gad. 16 Das sind die Namen der Männer, die Mose aussandte, das Land auszukundschaften. Aber Hosea, den Sohn Nuns, nannte Mose Josua. (4. Mose 11.28) 17 Als nun Mose sie sandte, das Land Kanaan auszukundschaften, sprach er zu ihnen: Ziehet hinauf in die Mittagsgegend und besteiget das Gebirge; 18 und besehet das Land, wie es sei; und das Volk, das darin wohnt, ob es stark oder schwach, gering oder zahlreich sei; 19 und was es für ein Land sei, darin sie wohnen, ob es gut oder schlecht sei, und was für Städte es seien, darin sie wohnen, ob es offene Orte oder Festungen seien, 20 und was es für ein Land sei, ob es fett oder mager sei, und ob Bäume darin seien oder nicht. Seid getrost und nehmet von den Früchten des Landes! Es war aber eben die Zeit, da man frühzeitige Trauben fand. 21 Sie gingen hinauf und kundschafteten das Land aus von der Wüste Zin bis gen Rechob, da man gen Hamat geht. 22 Sie gingen auch hinauf in die Mittagsgegend und kamen bis gen Hebron; daselbst waren Achiman, Sesai und Talmai, Kinder Enaks. Hebron aber war sieben Jahre vor Zoan in Ägypten erbaut worden. 23 Und sie kamen bis in das Tal Eskol und schnitten daselbst eine Weinrebe ab mit einer Weintraube und ließen sie zu zweien an einer Stange tragen, dazu auch Granatäpfel und Feigen. 24 Den Ort hieß man das Tal Eskol, um der Weintraube willen, welche die Kinder Israel daselbst abgeschnitten haben. 25 Und nachdem sie das Land ausgekundschaftet hatten vierzig Tage lang, 26 kehrten sie zurück und gingen hin und kamen zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, in die Wüste Paran, gen Kadesch; und sie brachten ihnen und der ganzen Gemeinde Bericht und ließen sie die Früchte des Landes sehen und erzählten ihm und sprachen: 27 Wir sind in das Land gekommen, dahin du uns sandtest, das wirklich von Milch und Honig fließt, und dieses ist seine Frucht. (2. Mose 3.8) (2. Mose 3.17) 28 Aber das Volk, welches im Lande wohnt, ist stark, und die Städte sind sehr fest und groß. Und wir sahen auch Enakskinder daselbst. 29 Die Amalekiter wohnen im Süden; die Hetiter, Jebusiter und Amoriter aber wohnen auf dem Gebirge, und die Kanaaniter am Meer und um den Jordan. 30 Kaleb aber beschwichtigte das Volk gegen Mose und sprach: Lasset uns hinaufziehen und das Land einnehmen, denn wir können es überwältigen! (4. Mose 13.6) 31 Aber die Männer, die mit hinaufgezogen waren, sprachen: Wir können nicht hinaufziehen gegen das Volk, denn es ist uns zu stark! 32 Und sie brachten das Land, das sie erkundigt hatten, in Verruf bei den Kindern Israel und sprachen: Das Land, das wir durchzogen haben, um es auszukundschaften, frißt seine Einwohner, und alles Volk, das wir darin sahen, sind Leute von hohem Wuchs. 33 Wir sahen auch Riesen daselbst, Enakskinder aus dem Riesengeschlecht, und wir waren in unsern Augen wie Heuschrecken, und also waren wir auch in ihren Augen! (5. Mose 9.2)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.