1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Sende Männer aus, daß sie das Land Kanaan auskundschaften, das ich den Kindern Israel geben will. Von jedem Stamm ihrer Väter sollt ihr einen Mann schicken, lauter Fürsten aus ihrer Mitte.3Und Mose sandte sie aus der Wüste Paran nach dem Befehl des HERRN, lauter Männer, die Häupter waren unter den Kindern Israel.4Und das sind ihre Namen: Sammua, der Sohn Sackurs, vom Stamme Ruben.5Saphat, der Sohn Horis, vom Stamme Simeon.6Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamme Juda.(Josua 14.7)7Jigeal, der Sohn Josephs, vom Stamme Issaschar.8Hosea, der Sohn Nuns, vom Stamme Ephraim.(4. Mose 13.16)(1. Chronik 7.27)9Palti, der Sohn Raphus, vom Stamme Benjamin.10Gadiel, der Sohn Sodis, vom Stamme Sebulon.11Gaddi, der Sohn Susis, vom Stamme Josephs, von Manasse.12Ammiel, der Sohn Gemallis, vom Stamme Dan.13Sethur, der Sohn Michaels, vom Stamme Asser.14Nachbi, der Sohn Waphsis, vom Stamme Naphtali.15Geuel, der Sohn Machis, vom Stamme Gad.16Das sind die Namen der Männer, die Mose aussandte, das Land auszukundschaften. Aber Hosea, den Sohn Nuns, nannte Mose Josua.(4. Mose 11.28)17Als nun Mose sie sandte, das Land Kanaan auszukundschaften, sprach er zu ihnen: Ziehet hinauf in die Mittagsgegend und besteiget das Gebirge;18und besehet das Land, wie es sei; und das Volk, das darin wohnt, ob es stark oder schwach, gering oder zahlreich sei;19und was es für ein Land sei, darin sie wohnen, ob es gut oder schlecht sei, und was für Städte es seien, darin sie wohnen, ob es offene Orte oder Festungen seien,20und was es für ein Land sei, ob es fett oder mager sei, und ob Bäume darin seien oder nicht. Seid getrost und nehmet von den Früchten des Landes! Es war aber eben die Zeit, da man frühzeitige Trauben fand.21Sie gingen hinauf und kundschafteten das Land aus von der Wüste Zin bis gen Rechob, da man gen Hamat geht.22Sie gingen auch hinauf in die Mittagsgegend und kamen bis gen Hebron; daselbst waren Achiman, Sesai und Talmai, Kinder Enaks. Hebron aber war sieben Jahre vor Zoan in Ägypten erbaut worden.23Und sie kamen bis in das Tal Eskol und schnitten daselbst eine Weinrebe ab mit einer Weintraube und ließen sie zu zweien an einer Stange tragen, dazu auch Granatäpfel und Feigen.24Den Ort hieß man das Tal Eskol, um der Weintraube willen, welche die Kinder Israel daselbst abgeschnitten haben.25Und nachdem sie das Land ausgekundschaftet hatten vierzig Tage lang,26kehrten sie zurück und gingen hin und kamen zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, in die Wüste Paran, gen Kadesch; und sie brachten ihnen und der ganzen Gemeinde Bericht und ließen sie die Früchte des Landes sehen und erzählten ihm und sprachen:27Wir sind in das Land gekommen, dahin du uns sandtest, das wirklich von Milch und Honig fließt, und dieses ist seine Frucht.(2. Mose 3.8)(2. Mose 3.17)28Aber das Volk, welches im Lande wohnt, ist stark, und die Städte sind sehr fest und groß. Und wir sahen auch Enakskinder daselbst.29Die Amalekiter wohnen im Süden; die Hetiter, Jebusiter und Amoriter aber wohnen auf dem Gebirge, und die Kanaaniter am Meer und um den Jordan.30Kaleb aber beschwichtigte das Volk gegen Mose und sprach: Lasset uns hinaufziehen und das Land einnehmen, denn wir können es überwältigen!(4. Mose 13.6)31Aber die Männer, die mit hinaufgezogen waren, sprachen: Wir können nicht hinaufziehen gegen das Volk, denn es ist uns zu stark!32Und sie brachten das Land, das sie erkundigt hatten, in Verruf bei den Kindern Israel und sprachen: Das Land, das wir durchzogen haben, um es auszukundschaften, frißt seine Einwohner, und alles Volk, das wir darin sahen, sind Leute von hohem Wuchs.33Wir sahen auch Riesen daselbst, Enakskinder aus dem Riesengeschlecht, und wir waren in unsern Augen wie Heuschrecken, und also waren wir auch in ihren Augen!(5. Mose 9.2)
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.