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4. Mose - Kapitel 11

Das Murren des Volkes. Die Last Moses

1 Aber das Volk beklagte sich arg vor den Ohren des HERRN. Als der HERR das hörte, entbrannte sein Zorn, und das Feuer des HERRN brannte unter ihnen und verzehrte das Ende des Lagers. (3. Mose 10.2) 2 Da schrie das Volk zu Mose. Und Mose bat den HERRN. Da erlosch das Feuer. 3 Und man hieß den Ort Tabeera, weil das Feuer des HERRN unter ihnen gebrannt hatte. 4 Und das hergelaufene Gesindel in ihrer Mitte war sehr lüstern geworden, und auch die Kinder Israel fingen wieder an zu weinen und sprachen: Wer will uns Fleisch zu essen geben? (2. Mose 16.3) 5 Wir gedenken der Fische, die wir in Ägypten umsonst aßen, und der Gurken und Melonen, des Lauchs, der Zwiebeln und des Knoblauchs; 6 nun aber ist unsre Seele matt, unsre Augen sehen nichts als das Manna! 7 Aber das Manna war wie Koriandersamen und anzusehen wie Bedellion. (2. Mose 16.14) 8 Und das Volk lief hin und her und sammelte und zermalmte es in Mühlen, oder zerstieß es in Mörsern, und kochte es im Topfe und machte Kuchen daraus; und es hatte einen Geschmack wie Ölkuchen. 9 Und wenn des Nachts der Tau über das Lager fiel, so fiel das Manna zugleich darauf herab. 10 Als nun Mose das Volk weinen hörte, in jeder Familie einen jeden an der Tür seiner Hütte, da entbrannte der Zorn des HERRN sehr, und es mißfiel auch Mose. 11 Und Mose sprach zum HERRN: Warum tust du so übel an deinem Knecht? Und warum finde ich nicht Gnade vor deinen Augen, daß du die Last dieses ganzen Volkes auf mich legst? 12 Habe ich denn dieses ganze Volk empfangen oder geboren, daß du zu mir sagst: Trag es an deinem Busen, wie der Wärter einen Säugling trägt, in das Land, das du ihren Vätern geschworen hast? 13 Woher soll ich Fleisch nehmen, um es diesem ganzen Volk zu geben? Denn sie weinen vor mir und sprechen: Gib uns Fleisch, daß wir essen! 14 Ich kann dieses ganze Volk nicht allein tragen; denn es ist mir zu schwer. 15 Und so du also mit mir tun willst, so töte mich lieber, habe ich anders Gnade vor deinen Augen gefunden, daß ich mein Unglück nicht mehr ansehen muß! (2. Mose 32.32)

Gott beruft 70 Älteste

16 Da sprach der HERR zu Mose: Sammle mir siebzig Männer aus den Ältesten Israels, von denen du weißt, daß sie Älteste des Volkes und seine Vorsteher sind, und nimm sie vor die Stiftshütte, daß sie daselbst bei dir stehen; (2. Mose 18.21) (2. Mose 24.1) 17 so will ich herabkommen und daselbst mit dir reden, und von dem Geiste, der auf dir ist, nehmen und auf sie legen, daß sie samt dir die Last des Volkes tragen, daß du dieselbe nicht allein tragest. 18 Und du sollst zum Volke sagen: Heiligt euch für morgen, und ihr werdet Fleisch essen; denn euer Weinen ist vor die Ohren des HERRN gekommen, da ihr sprechet: «Wer gibt uns Fleisch zu essen? denn es ging uns wohl in Ägypten.» Darum wird euch der HERR Fleisch zu essen geben; (2. Mose 19.10) 19 und ihr sollt nicht bloß einen Tag lang essen, nicht zwei, nicht fünf, nicht zehn, nicht zwanzig Tage lang, 20 sondern einen ganzen Monat lang, bis es euch zur Nase herausgeht und euch zum Ekel wird, darum, daß ihr den HERRN, der mitten unter euch ist, verworfen habt; weil ihr vor ihm geweint und gesagt habt: «Warum sind wir aus Ägypten gezogen?» 21 Und Mose sprach: Sechshunderttausend Mann Fußvolk sind es, darunter ich bin, und du sprichst: Ich will ihnen Fleisch geben, daß sie einen Monat lang zu essen haben! 22 Soll man Schafe und Rinder schlachten, daß es für sie genug sei? Oder werden sich alle Fische des Meeres herzusammeln, daß es für sie genug sei? (Johannes 6.7) 23 Der HERR aber sprach zu Mose: Ist denn die Hand des HERRN verkürzt? Jetzt sollst du sehen, ob mein Wort eintreffen wird vor dir oder nicht! (Jesaja 50.2) (Jesaja 59.1) 24 Da ging Mose hin und sagte dem Volke das Wort des HERRN und versammelte siebzig Männer aus den Ältesten des Volkes und stellte sie um die Hütte her. 25 Da kam der HERR herab in der Wolke und redete mit ihm, und nahm von dem Geiste, der auf ihm war, und legte ihn auf die siebzig Ältesten; und als der Geist auf ihnen ruhte, weissagten sie, aber nicht fortgesetzt. 26 Und im Lager waren noch zwei Männer geblieben; der eine hieß Eldad, der andere Medad, und der Geist ruhte auch auf ihnen. Denn sie waren auch angeschrieben und doch nicht hinausgegangen zu der Hütte; sondern sie weissagten im Lager. 27 Da lief ein Knabe hin und sagte es Mose und sprach: Eldad und Medad weissagen im Lager! 28 Da antwortete Josua, der Sohn Nuns, der Moses Diener war von seiner Jugend an, und sprach: Mein Herr Mose, wehre ihnen! (2. Mose 24.13) (4. Mose 13.16) 29 Aber Mose sprach zu ihm: Eiferst du für mich? Ach, daß doch alles Volk des HERRN weissagte, möchte der HERR seinen Geist über sie geben! (Joel 3.1) (Markus 9.39) 30 Hierauf begab sich Mose ins Lager, er und die Ältesten Israels.

Die Wachteln und die Plage bei den »Lustgräbern«

31 Da fuhr ein Wind aus von dem HERRN und brachte Wachteln vom Meere her und streute sie über das Lager, eine Tagereise weit hier und eine Tagereise weit dort, um das Lager her, bei zwei Ellen hoch über der Erde. (2. Mose 16.13) 32 Da machte sich das Volk auf denselben ganzen Tag und die ganze Nacht und den ganzen folgenden Tag; und wer am wenigsten sammelte, der sammelte zehn Homer, und sie breiteten sie weithin aus um das ganze Lager her. 33 Als aber das Fleisch noch unter ihren Zähnen und noch nicht verzehrt war, da entbrannte der Zorn des HERRN über das Volk, und der HERR schlug sie mit einer großen Plage. 34 Daher hießen sie denselben Ort Lustgräber, weil man daselbst das lüsterne Volk begrub. (1. Korinther 10.6) 35 Von den Lustgräbern aber zog das Volk aus und blieb zu Hazerot.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)