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4. Mose - Kapitel 11

Das Murren des Volkes. Die Last Moses

1 Aber das Volk beklagte sich arg vor den Ohren des HERRN. Als der HERR das hörte, entbrannte sein Zorn, und das Feuer des HERRN brannte unter ihnen und verzehrte das Ende des Lagers. (3. Mose 10.2) 2 Da schrie das Volk zu Mose. Und Mose bat den HERRN. Da erlosch das Feuer. 3 Und man hieß den Ort Tabeera, weil das Feuer des HERRN unter ihnen gebrannt hatte. 4 Und das hergelaufene Gesindel in ihrer Mitte war sehr lüstern geworden, und auch die Kinder Israel fingen wieder an zu weinen und sprachen: Wer will uns Fleisch zu essen geben? (2. Mose 16.3) 5 Wir gedenken der Fische, die wir in Ägypten umsonst aßen, und der Gurken und Melonen, des Lauchs, der Zwiebeln und des Knoblauchs; 6 nun aber ist unsre Seele matt, unsre Augen sehen nichts als das Manna! 7 Aber das Manna war wie Koriandersamen und anzusehen wie Bedellion. (2. Mose 16.14) 8 Und das Volk lief hin und her und sammelte und zermalmte es in Mühlen, oder zerstieß es in Mörsern, und kochte es im Topfe und machte Kuchen daraus; und es hatte einen Geschmack wie Ölkuchen. 9 Und wenn des Nachts der Tau über das Lager fiel, so fiel das Manna zugleich darauf herab. 10 Als nun Mose das Volk weinen hörte, in jeder Familie einen jeden an der Tür seiner Hütte, da entbrannte der Zorn des HERRN sehr, und es mißfiel auch Mose. 11 Und Mose sprach zum HERRN: Warum tust du so übel an deinem Knecht? Und warum finde ich nicht Gnade vor deinen Augen, daß du die Last dieses ganzen Volkes auf mich legst? 12 Habe ich denn dieses ganze Volk empfangen oder geboren, daß du zu mir sagst: Trag es an deinem Busen, wie der Wärter einen Säugling trägt, in das Land, das du ihren Vätern geschworen hast? 13 Woher soll ich Fleisch nehmen, um es diesem ganzen Volk zu geben? Denn sie weinen vor mir und sprechen: Gib uns Fleisch, daß wir essen! 14 Ich kann dieses ganze Volk nicht allein tragen; denn es ist mir zu schwer. 15 Und so du also mit mir tun willst, so töte mich lieber, habe ich anders Gnade vor deinen Augen gefunden, daß ich mein Unglück nicht mehr ansehen muß! (2. Mose 32.32)

Gott beruft 70 Älteste

16 Da sprach der HERR zu Mose: Sammle mir siebzig Männer aus den Ältesten Israels, von denen du weißt, daß sie Älteste des Volkes und seine Vorsteher sind, und nimm sie vor die Stiftshütte, daß sie daselbst bei dir stehen; (2. Mose 18.21) (2. Mose 24.1) 17 so will ich herabkommen und daselbst mit dir reden, und von dem Geiste, der auf dir ist, nehmen und auf sie legen, daß sie samt dir die Last des Volkes tragen, daß du dieselbe nicht allein tragest. 18 Und du sollst zum Volke sagen: Heiligt euch für morgen, und ihr werdet Fleisch essen; denn euer Weinen ist vor die Ohren des HERRN gekommen, da ihr sprechet: «Wer gibt uns Fleisch zu essen? denn es ging uns wohl in Ägypten.» Darum wird euch der HERR Fleisch zu essen geben; (2. Mose 19.10) 19 und ihr sollt nicht bloß einen Tag lang essen, nicht zwei, nicht fünf, nicht zehn, nicht zwanzig Tage lang, 20 sondern einen ganzen Monat lang, bis es euch zur Nase herausgeht und euch zum Ekel wird, darum, daß ihr den HERRN, der mitten unter euch ist, verworfen habt; weil ihr vor ihm geweint und gesagt habt: «Warum sind wir aus Ägypten gezogen?» 21 Und Mose sprach: Sechshunderttausend Mann Fußvolk sind es, darunter ich bin, und du sprichst: Ich will ihnen Fleisch geben, daß sie einen Monat lang zu essen haben! 22 Soll man Schafe und Rinder schlachten, daß es für sie genug sei? Oder werden sich alle Fische des Meeres herzusammeln, daß es für sie genug sei? (Johannes 6.7) 23 Der HERR aber sprach zu Mose: Ist denn die Hand des HERRN verkürzt? Jetzt sollst du sehen, ob mein Wort eintreffen wird vor dir oder nicht! (Jesaja 50.2) (Jesaja 59.1) 24 Da ging Mose hin und sagte dem Volke das Wort des HERRN und versammelte siebzig Männer aus den Ältesten des Volkes und stellte sie um die Hütte her. 25 Da kam der HERR herab in der Wolke und redete mit ihm, und nahm von dem Geiste, der auf ihm war, und legte ihn auf die siebzig Ältesten; und als der Geist auf ihnen ruhte, weissagten sie, aber nicht fortgesetzt. 26 Und im Lager waren noch zwei Männer geblieben; der eine hieß Eldad, der andere Medad, und der Geist ruhte auch auf ihnen. Denn sie waren auch angeschrieben und doch nicht hinausgegangen zu der Hütte; sondern sie weissagten im Lager. 27 Da lief ein Knabe hin und sagte es Mose und sprach: Eldad und Medad weissagen im Lager! 28 Da antwortete Josua, der Sohn Nuns, der Moses Diener war von seiner Jugend an, und sprach: Mein Herr Mose, wehre ihnen! (2. Mose 24.13) (4. Mose 13.16) 29 Aber Mose sprach zu ihm: Eiferst du für mich? Ach, daß doch alles Volk des HERRN weissagte, möchte der HERR seinen Geist über sie geben! (Joel 3.1) (Markus 9.39) 30 Hierauf begab sich Mose ins Lager, er und die Ältesten Israels.

Die Wachteln und die Plage bei den »Lustgräbern«

31 Da fuhr ein Wind aus von dem HERRN und brachte Wachteln vom Meere her und streute sie über das Lager, eine Tagereise weit hier und eine Tagereise weit dort, um das Lager her, bei zwei Ellen hoch über der Erde. (2. Mose 16.13) 32 Da machte sich das Volk auf denselben ganzen Tag und die ganze Nacht und den ganzen folgenden Tag; und wer am wenigsten sammelte, der sammelte zehn Homer, und sie breiteten sie weithin aus um das ganze Lager her. 33 Als aber das Fleisch noch unter ihren Zähnen und noch nicht verzehrt war, da entbrannte der Zorn des HERRN über das Volk, und der HERR schlug sie mit einer großen Plage. 34 Daher hießen sie denselben Ort Lustgräber, weil man daselbst das lüsterne Volk begrub. (1. Korinther 10.6) 35 Von den Lustgräbern aber zog das Volk aus und blieb zu Hazerot.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"