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4. Mose - Kapitel 11

Das Murren des Volkes. Die Last Moses

1 Aber das Volk beklagte sich arg vor den Ohren des HERRN. Als der HERR das hörte, entbrannte sein Zorn, und das Feuer des HERRN brannte unter ihnen und verzehrte das Ende des Lagers. (3. Mose 10.2) 2 Da schrie das Volk zu Mose. Und Mose bat den HERRN. Da erlosch das Feuer. 3 Und man hieß den Ort Tabeera, weil das Feuer des HERRN unter ihnen gebrannt hatte. 4 Und das hergelaufene Gesindel in ihrer Mitte war sehr lüstern geworden, und auch die Kinder Israel fingen wieder an zu weinen und sprachen: Wer will uns Fleisch zu essen geben? (2. Mose 16.3) 5 Wir gedenken der Fische, die wir in Ägypten umsonst aßen, und der Gurken und Melonen, des Lauchs, der Zwiebeln und des Knoblauchs; 6 nun aber ist unsre Seele matt, unsre Augen sehen nichts als das Manna! 7 Aber das Manna war wie Koriandersamen und anzusehen wie Bedellion. (2. Mose 16.14) 8 Und das Volk lief hin und her und sammelte und zermalmte es in Mühlen, oder zerstieß es in Mörsern, und kochte es im Topfe und machte Kuchen daraus; und es hatte einen Geschmack wie Ölkuchen. 9 Und wenn des Nachts der Tau über das Lager fiel, so fiel das Manna zugleich darauf herab. 10 Als nun Mose das Volk weinen hörte, in jeder Familie einen jeden an der Tür seiner Hütte, da entbrannte der Zorn des HERRN sehr, und es mißfiel auch Mose. 11 Und Mose sprach zum HERRN: Warum tust du so übel an deinem Knecht? Und warum finde ich nicht Gnade vor deinen Augen, daß du die Last dieses ganzen Volkes auf mich legst? 12 Habe ich denn dieses ganze Volk empfangen oder geboren, daß du zu mir sagst: Trag es an deinem Busen, wie der Wärter einen Säugling trägt, in das Land, das du ihren Vätern geschworen hast? 13 Woher soll ich Fleisch nehmen, um es diesem ganzen Volk zu geben? Denn sie weinen vor mir und sprechen: Gib uns Fleisch, daß wir essen! 14 Ich kann dieses ganze Volk nicht allein tragen; denn es ist mir zu schwer. 15 Und so du also mit mir tun willst, so töte mich lieber, habe ich anders Gnade vor deinen Augen gefunden, daß ich mein Unglück nicht mehr ansehen muß! (2. Mose 32.32)

Gott beruft 70 Älteste

16 Da sprach der HERR zu Mose: Sammle mir siebzig Männer aus den Ältesten Israels, von denen du weißt, daß sie Älteste des Volkes und seine Vorsteher sind, und nimm sie vor die Stiftshütte, daß sie daselbst bei dir stehen; (2. Mose 18.21) (2. Mose 24.1) 17 so will ich herabkommen und daselbst mit dir reden, und von dem Geiste, der auf dir ist, nehmen und auf sie legen, daß sie samt dir die Last des Volkes tragen, daß du dieselbe nicht allein tragest. 18 Und du sollst zum Volke sagen: Heiligt euch für morgen, und ihr werdet Fleisch essen; denn euer Weinen ist vor die Ohren des HERRN gekommen, da ihr sprechet: «Wer gibt uns Fleisch zu essen? denn es ging uns wohl in Ägypten.» Darum wird euch der HERR Fleisch zu essen geben; (2. Mose 19.10) 19 und ihr sollt nicht bloß einen Tag lang essen, nicht zwei, nicht fünf, nicht zehn, nicht zwanzig Tage lang, 20 sondern einen ganzen Monat lang, bis es euch zur Nase herausgeht und euch zum Ekel wird, darum, daß ihr den HERRN, der mitten unter euch ist, verworfen habt; weil ihr vor ihm geweint und gesagt habt: «Warum sind wir aus Ägypten gezogen?» 21 Und Mose sprach: Sechshunderttausend Mann Fußvolk sind es, darunter ich bin, und du sprichst: Ich will ihnen Fleisch geben, daß sie einen Monat lang zu essen haben! 22 Soll man Schafe und Rinder schlachten, daß es für sie genug sei? Oder werden sich alle Fische des Meeres herzusammeln, daß es für sie genug sei? (Johannes 6.7) 23 Der HERR aber sprach zu Mose: Ist denn die Hand des HERRN verkürzt? Jetzt sollst du sehen, ob mein Wort eintreffen wird vor dir oder nicht! (Jesaja 50.2) (Jesaja 59.1) 24 Da ging Mose hin und sagte dem Volke das Wort des HERRN und versammelte siebzig Männer aus den Ältesten des Volkes und stellte sie um die Hütte her. 25 Da kam der HERR herab in der Wolke und redete mit ihm, und nahm von dem Geiste, der auf ihm war, und legte ihn auf die siebzig Ältesten; und als der Geist auf ihnen ruhte, weissagten sie, aber nicht fortgesetzt. 26 Und im Lager waren noch zwei Männer geblieben; der eine hieß Eldad, der andere Medad, und der Geist ruhte auch auf ihnen. Denn sie waren auch angeschrieben und doch nicht hinausgegangen zu der Hütte; sondern sie weissagten im Lager. 27 Da lief ein Knabe hin und sagte es Mose und sprach: Eldad und Medad weissagen im Lager! 28 Da antwortete Josua, der Sohn Nuns, der Moses Diener war von seiner Jugend an, und sprach: Mein Herr Mose, wehre ihnen! (2. Mose 24.13) (4. Mose 13.16) 29 Aber Mose sprach zu ihm: Eiferst du für mich? Ach, daß doch alles Volk des HERRN weissagte, möchte der HERR seinen Geist über sie geben! (Joel 3.1) (Markus 9.39) 30 Hierauf begab sich Mose ins Lager, er und die Ältesten Israels.

Die Wachteln und die Plage bei den »Lustgräbern«

31 Da fuhr ein Wind aus von dem HERRN und brachte Wachteln vom Meere her und streute sie über das Lager, eine Tagereise weit hier und eine Tagereise weit dort, um das Lager her, bei zwei Ellen hoch über der Erde. (2. Mose 16.13) 32 Da machte sich das Volk auf denselben ganzen Tag und die ganze Nacht und den ganzen folgenden Tag; und wer am wenigsten sammelte, der sammelte zehn Homer, und sie breiteten sie weithin aus um das ganze Lager her. 33 Als aber das Fleisch noch unter ihren Zähnen und noch nicht verzehrt war, da entbrannte der Zorn des HERRN über das Volk, und der HERR schlug sie mit einer großen Plage. 34 Daher hießen sie denselben Ort Lustgräber, weil man daselbst das lüsterne Volk begrub. (1. Korinther 10.6) 35 Von den Lustgräbern aber zog das Volk aus und blieb zu Hazerot.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.