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4. Mose - Kapitel 10

Die zwei silbernen Trompeten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Mache dir zwei Trompeten; 2 von getriebenem Silber sollst du sie machen, daß du sie brauchest, die Gemeinde zusammenzurufen und wenn das Heer aufbrechen soll. (4. Mose 31.6) 3 Wenn man in beide stößt, soll sich die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte zu dir versammeln. 4 Wenn man nur in eine stößt, so sollen sich die Fürsten, die Häupter der Tausende Israels, zu dir versammeln. 5 Wenn ihr aber Lärm blaset, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Morgen liegen. 6 Und wenn ihr zum zweitenmal Lärm blaset, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Mittag liegen; denn wenn sie aufbrechen sollen, so soll man Lärm blasen. 7 Wenn aber die Gemeinde versammelt werden soll, sollt ihr in die Trompete stoßen und nicht Lärm blasen. 8 Solches Blasen aber mit den Trompeten soll den Söhnen Aarons, des Priesters, obliegen; und das soll euer Gebrauch sein bei euren Nachkommen ewiglich. 9 Wenn ihr in einen Streit ziehet in eurem Lande wider euren Feind, der euch befehdet, so sollt ihr Lärm blasen mit den Trompeten, daß euer vor dem HERRN, eurem Gott, gedacht werde und ihr von euren Feinden errettet werdet. 10 Aber an euren Freudentagen, es sei an euren Festen oder an euren Neumonden, sollt ihr in die Trompeten stoßen über euren Brandopfern und euren Dankopfern, daß euer vor eurem Gott gedacht werde; ich, der HERR, bin euer Gott. (3. Mose 23.24) (2. Könige 11.14) (2. Chronik 7.6)

Aufbruch vom Sinai

11 Am zwanzigsten Tag, im zweiten Monat des zweiten Jahres, erhob sich die Wolke über der Wohnung des Zeugnisses. 12 Und die Kinder Israel brachen auf aus der Wüste Sinai, und die Wolke ließ sich in der Wüste Paran nieder. 13 Sie brachen aber zum erstenmal in der Reihenfolge auf, die ihnen der HERR durch Mose befohlen hatte. (4. Mose 1.1-4) 14 Es zog nämlich das Panier des Lagers der Kinder Juda zuerst, Schar um Schar; und über ihr Heer war Nahasson, der Sohn Amminadabs. 15 Und über das Heer des Stammes der Kinder Issaschar war Netaneel, der Sohn Zuars. 16 Und über das Heer des Stammes der Kinder Sebulon war Eliab, der Sohn Helons. 17 Darauf wurde die Wohnung abgebrochen; und es zogen die Kinder Gerson und Merari, als Träger der Wohnung. 18 Darnach zog das Panier des Lagers Ruben mit seinen Heerscharen; und über ihr Heer war Elizur, der Sohn Sedeurs. 19 Und über das Heer des Stammes der Kinder Simeon war Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais. 20 Und Eliasaph, der Sohn Deguels, war über das Heer des Stammes der Kinder Gad. 21 Darauf zogen auch die Kahatiter und trugen das Heiligtum, damit jene die Wohnung aufrichten konnten, bis diese kamen. 22 Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Ephraim samt seinen Heerscharen; und über ihr Heer war Elischama, der Sohn Ammihuds; 23 und Gamliel, der Sohn Pedazurs, war über das Heer des Stammes der Kinder Manasse; 24 und Abidan, der Sohn Gideonis, über das Heer des Stammes der Kinder Benjamin. 25 Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Dan samt seinen Heerscharen, und sie zogen als Nachhut aller Lager; und Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais, war über ihr Heer; 26 und Pagiel, der Sohn Ochrans, über das Heer des Stammes der Kinder Asser; 27 und Ahira, der Sohn Enans, über das Heer des Stammes der Kinder Naphtali. 28 Das ist die Reihenfolge, in welcher die Heerscharen der Kinder Israel zogen. 29 Und Mose sprach zu Hobab, dem Sohne Reguels, des Midianiters, seinem Schwager: Wir ziehen an den Ort, davon der HERR gesagt hat: Ich will ihn euch geben! Komm mit uns, wir wollen dich gut behandeln; denn der HERR hat Israel Gutes zugesagt! (2. Mose 2.18) (Richter 1.16) 30 Er aber antwortete: Ich will nicht mit euch gehen, sondern in mein Land und zu meiner Verwandtschaft will ich ziehen. 31 Er sprach: Verlaß uns doch nicht; denn du weißt, wo wir uns in der Wüste lagern sollen, und du sollst unser Auge sein! 32 Und wenn du mit uns ziehst, so wollen wir auch an dir tun, was der HERR Gutes an uns tut! 33 Also zogen sie von dem Berge des Herrn drei Tagereisen weit, und die Lade des Bundes des HERRN zog vor ihnen her diese drei Tagereisen, um ihnen einen Ruheplatz zu erkunden. 34 Und die Wolke des HERRN war bei Tag über ihnen, wenn sie aus dem Lager zogen. (2. Mose 13.21) 35 Und wenn die Lade weiterzog, so sprach Mose: HERR, stehe auf, daß deine Feinde zerstreut werden, und die dich hassen vor dir fliehen! (Psalm 68.2) (Psalm 132.8) 36 Und wenn sie ruhte, so sprach er: Kehre wieder, o HERR, zu den Myriaden der Tausende Israels!

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."