1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Mache dir zwei Trompeten;2von getriebenem Silber sollst du sie machen, daß du sie brauchest, die Gemeinde zusammenzurufen und wenn das Heer aufbrechen soll.(4. Mose 31.6)3Wenn man in beide stößt, soll sich die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte zu dir versammeln.4Wenn man nur in eine stößt, so sollen sich die Fürsten, die Häupter der Tausende Israels, zu dir versammeln.5Wenn ihr aber Lärm blaset, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Morgen liegen.6Und wenn ihr zum zweitenmal Lärm blaset, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Mittag liegen; denn wenn sie aufbrechen sollen, so soll man Lärm blasen.7Wenn aber die Gemeinde versammelt werden soll, sollt ihr in die Trompete stoßen und nicht Lärm blasen.8Solches Blasen aber mit den Trompeten soll den Söhnen Aarons, des Priesters, obliegen; und das soll euer Gebrauch sein bei euren Nachkommen ewiglich.9Wenn ihr in einen Streit ziehet in eurem Lande wider euren Feind, der euch befehdet, so sollt ihr Lärm blasen mit den Trompeten, daß euer vor dem HERRN, eurem Gott, gedacht werde und ihr von euren Feinden errettet werdet.10Aber an euren Freudentagen, es sei an euren Festen oder an euren Neumonden, sollt ihr in die Trompeten stoßen über euren Brandopfern und euren Dankopfern, daß euer vor eurem Gott gedacht werde; ich, der HERR, bin euer Gott.(3. Mose 23.24)(2. Könige 11.14)(2. Chronik 7.6)
Aufbruch vom Sinai
11Am zwanzigsten Tag, im zweiten Monat des zweiten Jahres, erhob sich die Wolke über der Wohnung des Zeugnisses.12Und die Kinder Israel brachen auf aus der Wüste Sinai, und die Wolke ließ sich in der Wüste Paran nieder.13Sie brachen aber zum erstenmal in der Reihenfolge auf, die ihnen der HERR durch Mose befohlen hatte.(4. Mose 1.1-4)14Es zog nämlich das Panier des Lagers der Kinder Juda zuerst, Schar um Schar; und über ihr Heer war Nahasson, der Sohn Amminadabs.15Und über das Heer des Stammes der Kinder Issaschar war Netaneel, der Sohn Zuars.16Und über das Heer des Stammes der Kinder Sebulon war Eliab, der Sohn Helons.17Darauf wurde die Wohnung abgebrochen; und es zogen die Kinder Gerson und Merari, als Träger der Wohnung.18Darnach zog das Panier des Lagers Ruben mit seinen Heerscharen; und über ihr Heer war Elizur, der Sohn Sedeurs.19Und über das Heer des Stammes der Kinder Simeon war Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais.20Und Eliasaph, der Sohn Deguels, war über das Heer des Stammes der Kinder Gad.21Darauf zogen auch die Kahatiter und trugen das Heiligtum, damit jene die Wohnung aufrichten konnten, bis diese kamen.22Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Ephraim samt seinen Heerscharen; und über ihr Heer war Elischama, der Sohn Ammihuds;23und Gamliel, der Sohn Pedazurs, war über das Heer des Stammes der Kinder Manasse;24und Abidan, der Sohn Gideonis, über das Heer des Stammes der Kinder Benjamin.25Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Dan samt seinen Heerscharen, und sie zogen als Nachhut aller Lager; und Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais, war über ihr Heer;26und Pagiel, der Sohn Ochrans, über das Heer des Stammes der Kinder Asser;27und Ahira, der Sohn Enans, über das Heer des Stammes der Kinder Naphtali.28Das ist die Reihenfolge, in welcher die Heerscharen der Kinder Israel zogen.29Und Mose sprach zu Hobab, dem Sohne Reguels, des Midianiters, seinem Schwager: Wir ziehen an den Ort, davon der HERR gesagt hat: Ich will ihn euch geben! Komm mit uns, wir wollen dich gut behandeln; denn der HERR hat Israel Gutes zugesagt!(2. Mose 2.18)(Richter 1.16)30Er aber antwortete: Ich will nicht mit euch gehen, sondern in mein Land und zu meiner Verwandtschaft will ich ziehen.31Er sprach: Verlaß uns doch nicht; denn du weißt, wo wir uns in der Wüste lagern sollen, und du sollst unser Auge sein!32Und wenn du mit uns ziehst, so wollen wir auch an dir tun, was der HERR Gutes an uns tut!33Also zogen sie von dem Berge des Herrn drei Tagereisen weit, und die Lade des Bundes des HERRN zog vor ihnen her diese drei Tagereisen, um ihnen einen Ruheplatz zu erkunden.34Und die Wolke des HERRN war bei Tag über ihnen, wenn sie aus dem Lager zogen.(2. Mose 13.21)35Und wenn die Lade weiterzog, so sprach Mose: HERR, stehe auf, daß deine Feinde zerstreut werden, und die dich hassen vor dir fliehen!(Psalm 68.2)(Psalm 132.8)36Und wenn sie ruhte, so sprach er: Kehre wieder, o HERR, zu den Myriaden der Tausende Israels!
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)