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4. Mose - Kapitel 10

Die zwei silbernen Trompeten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Mache dir zwei Trompeten; 2 von getriebenem Silber sollst du sie machen, daß du sie brauchest, die Gemeinde zusammenzurufen und wenn das Heer aufbrechen soll. (4. Mose 31.6) 3 Wenn man in beide stößt, soll sich die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte zu dir versammeln. 4 Wenn man nur in eine stößt, so sollen sich die Fürsten, die Häupter der Tausende Israels, zu dir versammeln. 5 Wenn ihr aber Lärm blaset, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Morgen liegen. 6 Und wenn ihr zum zweitenmal Lärm blaset, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Mittag liegen; denn wenn sie aufbrechen sollen, so soll man Lärm blasen. 7 Wenn aber die Gemeinde versammelt werden soll, sollt ihr in die Trompete stoßen und nicht Lärm blasen. 8 Solches Blasen aber mit den Trompeten soll den Söhnen Aarons, des Priesters, obliegen; und das soll euer Gebrauch sein bei euren Nachkommen ewiglich. 9 Wenn ihr in einen Streit ziehet in eurem Lande wider euren Feind, der euch befehdet, so sollt ihr Lärm blasen mit den Trompeten, daß euer vor dem HERRN, eurem Gott, gedacht werde und ihr von euren Feinden errettet werdet. 10 Aber an euren Freudentagen, es sei an euren Festen oder an euren Neumonden, sollt ihr in die Trompeten stoßen über euren Brandopfern und euren Dankopfern, daß euer vor eurem Gott gedacht werde; ich, der HERR, bin euer Gott. (3. Mose 23.24) (2. Könige 11.14) (2. Chronik 7.6)

Aufbruch vom Sinai

11 Am zwanzigsten Tag, im zweiten Monat des zweiten Jahres, erhob sich die Wolke über der Wohnung des Zeugnisses. 12 Und die Kinder Israel brachen auf aus der Wüste Sinai, und die Wolke ließ sich in der Wüste Paran nieder. 13 Sie brachen aber zum erstenmal in der Reihenfolge auf, die ihnen der HERR durch Mose befohlen hatte. (4. Mose 1.1-4) 14 Es zog nämlich das Panier des Lagers der Kinder Juda zuerst, Schar um Schar; und über ihr Heer war Nahasson, der Sohn Amminadabs. 15 Und über das Heer des Stammes der Kinder Issaschar war Netaneel, der Sohn Zuars. 16 Und über das Heer des Stammes der Kinder Sebulon war Eliab, der Sohn Helons. 17 Darauf wurde die Wohnung abgebrochen; und es zogen die Kinder Gerson und Merari, als Träger der Wohnung. 18 Darnach zog das Panier des Lagers Ruben mit seinen Heerscharen; und über ihr Heer war Elizur, der Sohn Sedeurs. 19 Und über das Heer des Stammes der Kinder Simeon war Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais. 20 Und Eliasaph, der Sohn Deguels, war über das Heer des Stammes der Kinder Gad. 21 Darauf zogen auch die Kahatiter und trugen das Heiligtum, damit jene die Wohnung aufrichten konnten, bis diese kamen. 22 Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Ephraim samt seinen Heerscharen; und über ihr Heer war Elischama, der Sohn Ammihuds; 23 und Gamliel, der Sohn Pedazurs, war über das Heer des Stammes der Kinder Manasse; 24 und Abidan, der Sohn Gideonis, über das Heer des Stammes der Kinder Benjamin. 25 Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Dan samt seinen Heerscharen, und sie zogen als Nachhut aller Lager; und Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais, war über ihr Heer; 26 und Pagiel, der Sohn Ochrans, über das Heer des Stammes der Kinder Asser; 27 und Ahira, der Sohn Enans, über das Heer des Stammes der Kinder Naphtali. 28 Das ist die Reihenfolge, in welcher die Heerscharen der Kinder Israel zogen. 29 Und Mose sprach zu Hobab, dem Sohne Reguels, des Midianiters, seinem Schwager: Wir ziehen an den Ort, davon der HERR gesagt hat: Ich will ihn euch geben! Komm mit uns, wir wollen dich gut behandeln; denn der HERR hat Israel Gutes zugesagt! (2. Mose 2.18) (Richter 1.16) 30 Er aber antwortete: Ich will nicht mit euch gehen, sondern in mein Land und zu meiner Verwandtschaft will ich ziehen. 31 Er sprach: Verlaß uns doch nicht; denn du weißt, wo wir uns in der Wüste lagern sollen, und du sollst unser Auge sein! 32 Und wenn du mit uns ziehst, so wollen wir auch an dir tun, was der HERR Gutes an uns tut! 33 Also zogen sie von dem Berge des Herrn drei Tagereisen weit, und die Lade des Bundes des HERRN zog vor ihnen her diese drei Tagereisen, um ihnen einen Ruheplatz zu erkunden. 34 Und die Wolke des HERRN war bei Tag über ihnen, wenn sie aus dem Lager zogen. (2. Mose 13.21) 35 Und wenn die Lade weiterzog, so sprach Mose: HERR, stehe auf, daß deine Feinde zerstreut werden, und die dich hassen vor dir fliehen! (Psalm 68.2) (Psalm 132.8) 36 Und wenn sie ruhte, so sprach er: Kehre wieder, o HERR, zu den Myriaden der Tausende Israels!

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.