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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der für den Kriegsdienst tauglichen Israeliten

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tag des zweiten Monats im zweiten Jahr, nachdem sie aus dem Lande Ägypten gezogen waren, und sprach: 2 Ermittelt die Zahl der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alles, was männlich ist, Kopf für Kopf; (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren an und darüber, alle wehrpflichtigen Männer in Israel; und zählet sie nach ihren Heerhaufen, du und Aaron. 4 Und es soll von jedem Stamm das Oberhaupt der Vaterhäuser seines Stammes bei euch sein. 5 Das sind aber die Namen der Männer, die euch zur Seite stehen sollen: Von Ruben Elizur, der Sohn Sedeurs; 6 von Simeon Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais; 7 von Juda Nahasson, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 von Issaschar Netaneel, der Sohn Zuars; 9 von Sebulon Eliab, der Sohn Helons; 10 von den Kindern Josephs, von Ephraim Elisama, der Sohn Ammihuds; von Manasse Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 von Benjamin Abidan, der Sohn Gideonis; 12 von Dan Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais; 13 von Asser Pagiel, der Sohn Ochrans; 14 von Gad Eliasaph, der Sohn Deguels; 15 von Naphtali Ahira, der Sohn Enans. 16 Das sind die Berufenen der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter; die Häupter über die Tausende Israels sind diese. 17 Und Mose und Aaron nahmen diese Männer, die mit Namen bezeichnet sind, 18 und versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tag des zweiten Monats, und sie ließen sich eintragen in die Geburtsregister, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, unter Aufzählung der Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, nach der Kopfzahl. 19 Wie der HERR Mose geboten hatte, so zählte er sie in der Wüste Sinai. 20 Und es waren der Kinder Ruben, des erstgeborenen Sohnes Israels, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber, 21 so viele ihrer gemustert wurden vom Stamm Ruben, 46500. 22 Der Kinder Simeon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber, 23 so viele ihrer vom Stamme Simeon gemustert wurden, 59300. 24 Der Kinder Gad, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 25 so viele ihrer vom Stamme Gad gemustert wurden, 45650. 26 Der Kinder Juda, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 27 so viele ihrer vom Stamme Juda gemustert wurden, 74600. 28 Der Kinder Issaschar, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 29 so viele ihrer vom Stamme Issaschar gemustert wurden, 54400. 30 Der Kinder Sebulon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an der Zahl, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war; 31 so viele ihrer vom Stamme Sebulon gemustert wurden, 57400. 32 Der Kinder Joseph, nämlich von den Kindern Ephraim, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 33 so viele ihrer vom Stamme Ephraim gemustert wurden, 40500. 34 Der Kinder Manasse, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war; 35 so viele ihrer vom Stamme Manasse gemustert wurden, 32200. 36 Der Kinder Benjamin, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 37 so viele ihrer vom Stamm Benjamin gemustert wurden, 35400. 38 Der Kinder Dan, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 39 so viele ihrer vom Stamme Dan gemustert wurden, 62700. 40 Der Kinder Asser, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 41 so viele ihrer vom Stamme Asser gemustert wurden, 41500. 42 Der Kinder Naphtali, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 43 so viele ihrer vom Stamme Naphtali gemustert wurden, 53400. 44 Das sind die Gemusterten, welche Mose und Aaron musterten samt den zwölf Fürsten Israels, deren je einer über die Vaterhäuser seines Stammes gesetzt war. 45 Alle Gemusterten aber der Kinder Israel, nach den Häusern ihrer Väter, von zwanzig Jahren und darüber, was unter Israel diensttauglich war, derer waren 603550. 46 Aber die Leviten mit ihrem väterlichen Stamm (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32)

Der Dienst der Leviten

47 waren in dieser Musterung nicht inbegriffen. 48 Denn der HERR redete zu Mose und sprach: 49 Nur den Stamm Levi sollst du nicht mustern und seine Zahl nicht rechnen unter die Kinder Israel; (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern du sollst die Leviten über die Wohnung des Zeugnisses setzen und über alle ihre Geräte und über alles, was dazu gehört. Sie sollen die Wohnung tragen samt allen ihren Geräten und sollen sie bedienen und sich um die Wohnung her lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn die Wohnung aufbricht, so sollen die Leviten sie abbrechen; wenn aber die Wohnung sich lagern soll, so sollen sie dieselbe aufschlagen; kommt ihr aber ein Fremder zu nahe, so muß er sterben. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder in seinem Lager und bei dem Panier seines Heers. 53 Aber die Leviten sollen sich um die Wohnung des Zeugnisses her lagern, daß nicht ein Zorngericht über die Gemeinde der Kinder Israel komme; darum sollen die Leviten der Wohnung des Zeugnisses warten. 54 Und die Kinder Israel taten so alles; was der HERR Mose geboten hatte, das taten sie.

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)