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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der für den Kriegsdienst tauglichen Israeliten

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tag des zweiten Monats im zweiten Jahr, nachdem sie aus dem Lande Ägypten gezogen waren, und sprach: 2 Ermittelt die Zahl der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alles, was männlich ist, Kopf für Kopf; (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren an und darüber, alle wehrpflichtigen Männer in Israel; und zählet sie nach ihren Heerhaufen, du und Aaron. 4 Und es soll von jedem Stamm das Oberhaupt der Vaterhäuser seines Stammes bei euch sein. 5 Das sind aber die Namen der Männer, die euch zur Seite stehen sollen: Von Ruben Elizur, der Sohn Sedeurs; 6 von Simeon Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais; 7 von Juda Nahasson, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 von Issaschar Netaneel, der Sohn Zuars; 9 von Sebulon Eliab, der Sohn Helons; 10 von den Kindern Josephs, von Ephraim Elisama, der Sohn Ammihuds; von Manasse Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 von Benjamin Abidan, der Sohn Gideonis; 12 von Dan Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais; 13 von Asser Pagiel, der Sohn Ochrans; 14 von Gad Eliasaph, der Sohn Deguels; 15 von Naphtali Ahira, der Sohn Enans. 16 Das sind die Berufenen der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter; die Häupter über die Tausende Israels sind diese. 17 Und Mose und Aaron nahmen diese Männer, die mit Namen bezeichnet sind, 18 und versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tag des zweiten Monats, und sie ließen sich eintragen in die Geburtsregister, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, unter Aufzählung der Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, nach der Kopfzahl. 19 Wie der HERR Mose geboten hatte, so zählte er sie in der Wüste Sinai. 20 Und es waren der Kinder Ruben, des erstgeborenen Sohnes Israels, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber, 21 so viele ihrer gemustert wurden vom Stamm Ruben, 46500. 22 Der Kinder Simeon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber, 23 so viele ihrer vom Stamme Simeon gemustert wurden, 59300. 24 Der Kinder Gad, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 25 so viele ihrer vom Stamme Gad gemustert wurden, 45650. 26 Der Kinder Juda, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 27 so viele ihrer vom Stamme Juda gemustert wurden, 74600. 28 Der Kinder Issaschar, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 29 so viele ihrer vom Stamme Issaschar gemustert wurden, 54400. 30 Der Kinder Sebulon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an der Zahl, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war; 31 so viele ihrer vom Stamme Sebulon gemustert wurden, 57400. 32 Der Kinder Joseph, nämlich von den Kindern Ephraim, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 33 so viele ihrer vom Stamme Ephraim gemustert wurden, 40500. 34 Der Kinder Manasse, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war; 35 so viele ihrer vom Stamme Manasse gemustert wurden, 32200. 36 Der Kinder Benjamin, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 37 so viele ihrer vom Stamm Benjamin gemustert wurden, 35400. 38 Der Kinder Dan, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 39 so viele ihrer vom Stamme Dan gemustert wurden, 62700. 40 Der Kinder Asser, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 41 so viele ihrer vom Stamme Asser gemustert wurden, 41500. 42 Der Kinder Naphtali, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 43 so viele ihrer vom Stamme Naphtali gemustert wurden, 53400. 44 Das sind die Gemusterten, welche Mose und Aaron musterten samt den zwölf Fürsten Israels, deren je einer über die Vaterhäuser seines Stammes gesetzt war. 45 Alle Gemusterten aber der Kinder Israel, nach den Häusern ihrer Väter, von zwanzig Jahren und darüber, was unter Israel diensttauglich war, derer waren 603550. 46 Aber die Leviten mit ihrem väterlichen Stamm (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32)

Der Dienst der Leviten

47 waren in dieser Musterung nicht inbegriffen. 48 Denn der HERR redete zu Mose und sprach: 49 Nur den Stamm Levi sollst du nicht mustern und seine Zahl nicht rechnen unter die Kinder Israel; (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern du sollst die Leviten über die Wohnung des Zeugnisses setzen und über alle ihre Geräte und über alles, was dazu gehört. Sie sollen die Wohnung tragen samt allen ihren Geräten und sollen sie bedienen und sich um die Wohnung her lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn die Wohnung aufbricht, so sollen die Leviten sie abbrechen; wenn aber die Wohnung sich lagern soll, so sollen sie dieselbe aufschlagen; kommt ihr aber ein Fremder zu nahe, so muß er sterben. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder in seinem Lager und bei dem Panier seines Heers. 53 Aber die Leviten sollen sich um die Wohnung des Zeugnisses her lagern, daß nicht ein Zorngericht über die Gemeinde der Kinder Israel komme; darum sollen die Leviten der Wohnung des Zeugnisses warten. 54 Und die Kinder Israel taten so alles; was der HERR Mose geboten hatte, das taten sie.

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5. Mose - Kapitel 12

1 Das sind die Vorschriften und Bestimmungen, die ihr halten und nach denen ihr handeln sollt in dem Land, das Jahwe, der Gott eurer Vorfahren, euch zum Besitz geben wird, solange ihr auf dem Erdboden lebt. 2 Ihr sollt all die Stätten zerstören, wo die Nationen, die ihr vertreiben sollt, ihren Göttern gedient haben: auf den hohen Bergen, auf den Hügeln und unter jedem üppig belaubten Baum. (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 Ihr sollt ihre Altäre abreißen, ihre Steinmale zerbrechen, ihre Aschera-Pfähle verbrennen und ihre Götterbilder zerstören. Nichts darf mehr an sie erinnern. 4 Mit Jahwe, eurem Gott, sollt ihr es anders halten. 5 Ihr sollt nur die Stätte aufsuchen, die Jahwe, euer Gott, aus euren Stämmen zu seiner Wohnung auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dorthin sollt ihr kommen. 6 Und dorthin sollt ihr eure Brand- und Schlachtopfer bringen, eure Zehnten, eure Hebopfer, was ihr gelobt habt und was ihr freiwillig gebt, und die Erstgeburten von euren Rindern, Schafen und Ziegen. 7 Dort, vor Jahwe, eurem Gott, sollt ihr das Opfermahl halten und euch mit euren Familien an allem freuen, was ihr durch den Segen Jahwes erworben habt. 8 Ihr dürft es dann nicht mehr so tun, wie es heute hier geschieht: Jeder macht es, wie es ihm gefällt. 9 Denn ihr seid bisher noch nicht zur Ruhe gekommen, zu dem Erbbesitz, den Jahwe, euer Gott, euch gibt. 10 Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Land wohnt, das Jahwe, euer Gott, euch als Erbbesitz zuteilt, wenn er euch Ruhe verschafft hat vor allen Feinden ringsum und ihr sicher wohnt, (1. Könige 5.5) 11 dann sollt ihr alle eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten, eure Hebopfer und die auserlesenen Gaben, die ihr Jahwe feierlich versprochen habt, ausschließlich an den Ort bringen, den Jahwe, euer Gott, auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 12 Dort, in der Gegenwart Jahwes, sollt ihr mit euren Söhnen und Töchtern zusammen fröhlich feiern, mit euren Sklaven und Sklavinnen und dem Leviten aus eurem Ort, denn er hat ja keinen Erbbesitz unter euch. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 Hüte dich, deine Brandopfer an irgendeinem Ort darzubringen, der dir gerade in die Augen fällt! 14 Nur an dem Ort, den Jahwe aus einem deiner Stämme auswählt, sollst du deine Brandopfer darbringen und alles tun, was ich dir vorschreibe. 15 Doch kannst du in all deinen Ortschaften nach Herzenslust schlachten und Fleisch essen, so wie Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. Der Unreine darf genauso davon essen wie der Reine, so wie ihr es bei der Gazelle und beim Hirsch tut. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 Nur das Blut dürft ihr nicht essen. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen. (3. Mose 3.17) 17 Aber Folgendes darfst du nicht in deinen Ortschaften essen: den Zehnten von deinem Korn, deinem Most und deinem Öl; die Erstgeburten deiner Rinder, Schafe und Ziegen; etwas, das du als Gelübde geben willst; deine freiwilligen Gaben und dein Hebopfer. 18 Das sollst du vor Jahwe, deinem Gott, an dem Ort essen, den Jahwe auswählen wird. Du sollst es zusammen mit deinen Söhnen und Töchtern tun, deinen Sklaven und Sklavinnen und dem Leviten, der an deinem Ort wohnt. Und du sollst dich vor Jahwe, deinem Gott, über alles freuen, was du mit deiner Hände Arbeit schaffen konntest. (5. Mose 14.23) 19 Hüte dich, den Leviten zu vergessen, solange du in deinem Land lebst. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es dir versprochen hat, und du gern Fleisch essen möchtest, dann kannst du das nach Herzenslust tun. 21 Wenn der Ort, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, zu weit von dir entfernt ist, darfst du dort, wo du wohnst, von deinen Rindern, Schafen und Ziegen, die Jahwe dir gegeben hat, nach Herzenslust essen, so, wie ich es angewiesen habe. 22 Unreine und Reine dürfen davon essen wie von Gazelle und Hirsch. (5. Mose 12.15) 23 Achte aber unbedingt darauf, kein Blut zu essen. Denn das Blut ist das Leben. Du darfst niemals Fleisch essen, in dem noch Leben ist. (5. Mose 12.16) 24 Lass das Blut auf die Erde fließen wie Wasser. Du darfst es nicht essen. 25 Und zwar deshalb nicht, damit es dir und deinen Nachkommen gut geht, weil du tust, was vor Jahwe richtig ist. 26 Was jedoch die heiligen Gaben betrifft und die, die du als Gelübde geben willst: Mit denen sollst du zu dem Ort kommen, den Jahwe auswählen wird. 27 Auch deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, sollst du auf dem Altar Jahwes zurichten. Und bei deinen Schlachtopfern muss das Blut an den Altar Jahwes gegossen werden. Das Fleisch kannst du essen. (5. Mose 12.6) 28 Hab acht und höre auf alles, was ich dir gebiete, damit es dir und deinen Nachkommen für immer gut geht, weil du tust, was richtig vor Jahwe, deinem Gott, ist. 29 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker vernichtet, in deren Gebiet du kommst, um sie zu vertreiben, und du ihren Besitz übernimmst, wenn du dich in ihrem Land niederlässt, 30 dann hüte dich und lass dich ja nicht verführen, es ihnen nachzumachen, nachdem sie beseitigt sind; dass du ja nicht nach ihren Göttern fragst und sagst: "Wie haben diese Völker ihren Göttern gedient? So will ich es auch machen!" (5. Mose 7.16) 31 Jahwe, deinem Gott, sollst du so etwas nicht antun. Denn alles, was Jahwe verabscheut und hasst, haben diese Völker für ihre Götter getan. Sogar ihre Söhne und Töchter haben sie für ihre Götter verbrannt.