Zählung der für den Kriegsdienst tauglichen Israeliten
1Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tag des zweiten Monats im zweiten Jahr, nachdem sie aus dem Lande Ägypten gezogen waren, und sprach:2Ermittelt die Zahl der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alles, was männlich ist, Kopf für Kopf;(2. Mose 30.12)(4. Mose 26.2)3von zwanzig Jahren an und darüber, alle wehrpflichtigen Männer in Israel; und zählet sie nach ihren Heerhaufen, du und Aaron.4Und es soll von jedem Stamm das Oberhaupt der Vaterhäuser seines Stammes bei euch sein.5Das sind aber die Namen der Männer, die euch zur Seite stehen sollen: Von Ruben Elizur, der Sohn Sedeurs;6von Simeon Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais;7von Juda Nahasson, der Sohn Amminadabs;(2. Mose 6.23)8von Issaschar Netaneel, der Sohn Zuars;9von Sebulon Eliab, der Sohn Helons;10von den Kindern Josephs, von Ephraim Elisama, der Sohn Ammihuds; von Manasse Gamliel, der Sohn Pedazurs;(1. Chronik 7.26)11von Benjamin Abidan, der Sohn Gideonis;12von Dan Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais;13von Asser Pagiel, der Sohn Ochrans;14von Gad Eliasaph, der Sohn Deguels;15von Naphtali Ahira, der Sohn Enans.16Das sind die Berufenen der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter; die Häupter über die Tausende Israels sind diese.17Und Mose und Aaron nahmen diese Männer, die mit Namen bezeichnet sind,18und versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tag des zweiten Monats, und sie ließen sich eintragen in die Geburtsregister, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, unter Aufzählung der Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, nach der Kopfzahl.19Wie der HERR Mose geboten hatte, so zählte er sie in der Wüste Sinai.20Und es waren der Kinder Ruben, des erstgeborenen Sohnes Israels, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber,21so viele ihrer gemustert wurden vom Stamm Ruben, 46500.22Der Kinder Simeon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber,23so viele ihrer vom Stamme Simeon gemustert wurden, 59300.24Der Kinder Gad, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war,25so viele ihrer vom Stamme Gad gemustert wurden, 45650.26Der Kinder Juda, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war,27so viele ihrer vom Stamme Juda gemustert wurden, 74600.28Der Kinder Issaschar, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war,29so viele ihrer vom Stamme Issaschar gemustert wurden, 54400.30Der Kinder Sebulon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an der Zahl, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war;31so viele ihrer vom Stamme Sebulon gemustert wurden, 57400.32Der Kinder Joseph, nämlich von den Kindern Ephraim, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war,33so viele ihrer vom Stamme Ephraim gemustert wurden, 40500.34Der Kinder Manasse, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war;35so viele ihrer vom Stamme Manasse gemustert wurden, 32200.36Der Kinder Benjamin, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war,37so viele ihrer vom Stamm Benjamin gemustert wurden, 35400.38Der Kinder Dan, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war,39so viele ihrer vom Stamme Dan gemustert wurden, 62700.40Der Kinder Asser, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war,41so viele ihrer vom Stamme Asser gemustert wurden, 41500.42Der Kinder Naphtali, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war,43so viele ihrer vom Stamme Naphtali gemustert wurden, 53400.44Das sind die Gemusterten, welche Mose und Aaron musterten samt den zwölf Fürsten Israels, deren je einer über die Vaterhäuser seines Stammes gesetzt war.45Alle Gemusterten aber der Kinder Israel, nach den Häusern ihrer Väter, von zwanzig Jahren und darüber, was unter Israel diensttauglich war, derer waren 603550.46Aber die Leviten mit ihrem väterlichen Stamm(2. Mose 12.37)(4. Mose 2.32)
Der Dienst der Leviten
47waren in dieser Musterung nicht inbegriffen.48Denn der HERR redete zu Mose und sprach:49Nur den Stamm Levi sollst du nicht mustern und seine Zahl nicht rechnen unter die Kinder Israel;(4. Mose 2.33)(4. Mose 3.15)50sondern du sollst die Leviten über die Wohnung des Zeugnisses setzen und über alle ihre Geräte und über alles, was dazu gehört. Sie sollen die Wohnung tragen samt allen ihren Geräten und sollen sie bedienen und sich um die Wohnung her lagern.(4. Mose 3.23)(4. Mose 4.1)51Und wenn die Wohnung aufbricht, so sollen die Leviten sie abbrechen; wenn aber die Wohnung sich lagern soll, so sollen sie dieselbe aufschlagen; kommt ihr aber ein Fremder zu nahe, so muß er sterben.(4. Mose 3.10)(4. Mose 3.38)52Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder in seinem Lager und bei dem Panier seines Heers.53Aber die Leviten sollen sich um die Wohnung des Zeugnisses her lagern, daß nicht ein Zorngericht über die Gemeinde der Kinder Israel komme; darum sollen die Leviten der Wohnung des Zeugnisses warten.54Und die Kinder Israel taten so alles; was der HERR Mose geboten hatte, das taten sie.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)