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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der für den Kriegsdienst tauglichen Israeliten

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tag des zweiten Monats im zweiten Jahr, nachdem sie aus dem Lande Ägypten gezogen waren, und sprach: 2 Ermittelt die Zahl der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alles, was männlich ist, Kopf für Kopf; (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren an und darüber, alle wehrpflichtigen Männer in Israel; und zählet sie nach ihren Heerhaufen, du und Aaron. 4 Und es soll von jedem Stamm das Oberhaupt der Vaterhäuser seines Stammes bei euch sein. 5 Das sind aber die Namen der Männer, die euch zur Seite stehen sollen: Von Ruben Elizur, der Sohn Sedeurs; 6 von Simeon Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais; 7 von Juda Nahasson, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 von Issaschar Netaneel, der Sohn Zuars; 9 von Sebulon Eliab, der Sohn Helons; 10 von den Kindern Josephs, von Ephraim Elisama, der Sohn Ammihuds; von Manasse Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 von Benjamin Abidan, der Sohn Gideonis; 12 von Dan Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais; 13 von Asser Pagiel, der Sohn Ochrans; 14 von Gad Eliasaph, der Sohn Deguels; 15 von Naphtali Ahira, der Sohn Enans. 16 Das sind die Berufenen der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter; die Häupter über die Tausende Israels sind diese. 17 Und Mose und Aaron nahmen diese Männer, die mit Namen bezeichnet sind, 18 und versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tag des zweiten Monats, und sie ließen sich eintragen in die Geburtsregister, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, unter Aufzählung der Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, nach der Kopfzahl. 19 Wie der HERR Mose geboten hatte, so zählte er sie in der Wüste Sinai. 20 Und es waren der Kinder Ruben, des erstgeborenen Sohnes Israels, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber, 21 so viele ihrer gemustert wurden vom Stamm Ruben, 46500. 22 Der Kinder Simeon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber, 23 so viele ihrer vom Stamme Simeon gemustert wurden, 59300. 24 Der Kinder Gad, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 25 so viele ihrer vom Stamme Gad gemustert wurden, 45650. 26 Der Kinder Juda, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 27 so viele ihrer vom Stamme Juda gemustert wurden, 74600. 28 Der Kinder Issaschar, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 29 so viele ihrer vom Stamme Issaschar gemustert wurden, 54400. 30 Der Kinder Sebulon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an der Zahl, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war; 31 so viele ihrer vom Stamme Sebulon gemustert wurden, 57400. 32 Der Kinder Joseph, nämlich von den Kindern Ephraim, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 33 so viele ihrer vom Stamme Ephraim gemustert wurden, 40500. 34 Der Kinder Manasse, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war; 35 so viele ihrer vom Stamme Manasse gemustert wurden, 32200. 36 Der Kinder Benjamin, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 37 so viele ihrer vom Stamm Benjamin gemustert wurden, 35400. 38 Der Kinder Dan, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 39 so viele ihrer vom Stamme Dan gemustert wurden, 62700. 40 Der Kinder Asser, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 41 so viele ihrer vom Stamme Asser gemustert wurden, 41500. 42 Der Kinder Naphtali, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 43 so viele ihrer vom Stamme Naphtali gemustert wurden, 53400. 44 Das sind die Gemusterten, welche Mose und Aaron musterten samt den zwölf Fürsten Israels, deren je einer über die Vaterhäuser seines Stammes gesetzt war. 45 Alle Gemusterten aber der Kinder Israel, nach den Häusern ihrer Väter, von zwanzig Jahren und darüber, was unter Israel diensttauglich war, derer waren 603550. 46 Aber die Leviten mit ihrem väterlichen Stamm (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32)

Der Dienst der Leviten

47 waren in dieser Musterung nicht inbegriffen. 48 Denn der HERR redete zu Mose und sprach: 49 Nur den Stamm Levi sollst du nicht mustern und seine Zahl nicht rechnen unter die Kinder Israel; (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern du sollst die Leviten über die Wohnung des Zeugnisses setzen und über alle ihre Geräte und über alles, was dazu gehört. Sie sollen die Wohnung tragen samt allen ihren Geräten und sollen sie bedienen und sich um die Wohnung her lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn die Wohnung aufbricht, so sollen die Leviten sie abbrechen; wenn aber die Wohnung sich lagern soll, so sollen sie dieselbe aufschlagen; kommt ihr aber ein Fremder zu nahe, so muß er sterben. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder in seinem Lager und bei dem Panier seines Heers. 53 Aber die Leviten sollen sich um die Wohnung des Zeugnisses her lagern, daß nicht ein Zorngericht über die Gemeinde der Kinder Israel komme; darum sollen die Leviten der Wohnung des Zeugnisses warten. 54 Und die Kinder Israel taten so alles; was der HERR Mose geboten hatte, das taten sie.

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3. Mose - Kapitel 19

Vom Umgang mit Gott und dem Nächsten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein; denn ich, Jehova, euer Gott, bin heilig. (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Ihr sollt ein jeder seine Mutter und seinen Vater fürchten; und meine Sabbathe sollt ihr beobachten. Ich bin Jehova, euer Gott. - (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden, und gegossene Götter sollt ihr euch nicht machen. Ich bin Jehova, euer Gott. (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Und wenn ihr ein Friedensopfer dem Jehova opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern. (3. Mose 22.18-20) 6 An dem Tage, da ihr es opfert, und am anderen Tage soll es gegessen werden; und was bis zum dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden. (3. Mose 7.15-18) 7 Und wenn es irgend am dritten Tage gegessen wird, so ist es ein Greuel, es wird nicht wohlgefällig sein; 8 und wer es isset, wird seine Ungerechtigkeit tragen, denn das Heilige Jehovas hat er entweiht; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 9 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, so sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Und in deinem Weinberge sollst du nicht nachlesen, und die abgefallenen Beeren deines Weinberges sollst du nicht auflesen: für den Armen und für den Fremdling sollst du sie lassen. Ich bin Jehova, euer Gott. 11 Ihr sollt nicht stehlen; und ihr sollt nicht lügen und nicht trüglich handeln einer gegen den anderen. (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Und ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen, daß du den Namen deines Gottes entweihest. Ich bin Jehova. - (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und sollst ihn nicht berauben; der Lohn des Tagelöhners soll nicht bei dir über Nacht bleiben bis an den Morgen. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Du sollst einem Tauben nicht fluchen und vor einen Blinden keinen Anstoß legen, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin Jehova. - (5. Mose 27.18) 15 Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht; du sollst nicht die Person des Geringen ansehen und nicht die Person des Großen ehren; in Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als ein Verleumder unter deinen Völkern umhergehen. Du sollst nicht wider das Blut deines Nächsten auftreten. Ich bin Jehova. - 17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen. Du sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld tragest. (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Du sollst dich nicht rächen und den Kindern deines Volkes nichts nachtragen, und sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ich bin Jehova. (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Dein Vieh von zweierlei Art sollst du sich nicht begatten lassen; dein Feld sollst du nicht mit zweierlei Samen besäen, und ein Kleid, aus zweierlei Stoff gewebt, soll nicht auf dich kommen. (5. Mose 22.9-11) 20 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Begattung, und sie ist eine Magd, einem Manne verlobt, und sie ist keineswegs losgekauft, noch ist ihr die Freiheit geschenkt, so soll Züchtigung stattfinden; sie sollen nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen. 21 Und er soll sein Schuldopfer dem Jehova bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, einen Widder als Schuldopfer; 22 und der Priester soll vor Jehova Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers für seine Sünde, die er begangen hat; und seine Sünde, die er begangen hat, wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Und wenn ihr in das Land kommet und allerlei Bäume zur Speise pflanzet, so sollt ihr ihre erste Frucht als ihre Vorhaut achten; drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, es soll nichts von ihnen gegessen werden; 24 und im vierten Jahre soll all ihre Frucht heilig sein, Jehova zum Preise; 25 und im fünften Jahre sollt ihr ihre Frucht essen, um euch ihren Ertrag zu mehren. Ich bin Jehova, euer Gott. 26 Ihr sollt nichts mit Blut essen. Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben. (3. Mose 3.17) 27 Ihr sollt nicht den Rand eures Haupthaares rund scheren, und den Rand deines Bartes sollst du nicht zerstören. (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 Und Einschnitte wegen eines Toten sollt ihr an eurem Fleische nicht machen; und Ätzschrift sollt ihr an euch nicht machen. Ich bin Jehova. 29 Du sollst deine Tochter nicht entweihen, sie der Hurerei hinzugeben, daß das Land nicht Hurerei treibe und das Land voll Schandtaten werde. 30 Meine Sabbathe sollt ihr beobachten, und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin Jehova. 31 Ihr sollt euch nicht zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wenden; ihr sollt sie nicht aufsuchen, euch an ihnen zu verunreinigen. Ich bin Jehova, euer Gott. (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor grauem Haare sollst du aufstehen und die Person eines Greises ehren, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin Jehova. 33 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. (2. Mose 22.20) 34 Wie ein Eingeborener unter euch soll euch der Fremdling sein, der bei euch weilt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn Fremdlinge seid ihr gewesen im Lande Ägypten. Ich bin Jehova, euer Gott. 35 Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht, im Längenmaß, im Gewicht und im Hohlmaß; (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 gerechte Waage, gerechte Gewichtsteine, gerechtes Epha und gerechtes Hin sollt ihr haben. Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. 37 Und so sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und sie tun. Ich bin Jehova. (3. Mose 18.30)