1Und am achten Tage rief Mose den Aaron und seine Söhne und die Ältesten von Israel und sprach zu Aaron:(3. Mose 8.33)2Nimm dir ein Stierkalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide tadellos, und bringe sie vor den HERRN3und sage zu den Kindern Israel und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und tadellos, zum Brandopfer,4ferner einen Ochsen und einen Widder zum Dankopfer, vor dem HERRN zu opfern, und ein mit Öl gemengtes Speisopfer; denn heute wird euch der HERR erscheinen.5Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tür der Stiftshütte, und die ganze Gemeinde trat herzu und stand vor dem HERRN.6Da sprach Mose: Was der HERR geboten hat, das sollt ihr tun, so wird euch die Herrlichkeit des HERRN erscheinen!7Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und verrichte dein Sündopfer und dein Brandopfer und erwirke Sühne für dich und das Volk. Darnach bringe das Opfer des Volkes dar und erwirke Sühnung für sie, wie der HERR geboten hat!(3. Mose 16.6)(3. Mose 16.11)(3. Mose 16.15)(Hebräer 5.3)(Hebräer 7.27)8Da trat Aaron zum Altar und schächtete das Kalb zum Sündopfer.9Und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er tauchte seinen Finger in das Blut und tat es auf die Hörner des Altars und goß das übrige Blut an den Grund des Altars.10Aber das Fett und die Nieren und was von der Leber des Sündopfers hervorragt, verbrannte er auf dem Altar, wie der HERR Mose geboten hatte.(3. Mose 4.8-12)11Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers.12Darnach schächtete er das Brandopfer, und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar.(3. Mose 1.10-13)13Und sie brachten das Brandopfer, in seine Stücke zerlegt, samt dem Kopf, zu ihm, und er verbrannte es auf dem Altar.14Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und verbrannte es über dem Brandopfer auf dem Altar.15Darnach brachte er das Opfer des Volkes herzu und nahm den Bock, das Sündopfer des Volkes, und schächtete ihn und machte ein Sündopfer daraus, wie das vorige.16Darnach brachte er das Brandopfer herzu und verrichtete es nach Vorschrift.17Er brachte auch das Speisopfer herzu und nahm eine Handvoll davon und verbrannte es auf dem Altar, außer dem Brandopfer des Morgens.18Darnach schächtete er den Ochsen und den Widder zum Dankopfer des Volks. Und die Söhne Aarons brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar.19Aber die Fettstücke vom Ochsen und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und die Nieren und was über die Leber hervorragt,20alle diese Fettstücke legten sie auf die Brust; und er verbrannte die Fettstücke auf dem Altar.21Aber die Brust und die rechte Schulter webte Aaron zum Webopfer vor dem HERRN, wie Mose geboten hatte.(3. Mose 7.30-34)22Darnach streckte Aaron seine Hand aus gegen das Volk und segnete es und stieg herab, nachdem er das Sündopfer, das Brandopfer und das Dankopfer dargebracht hatte.(4. Mose 22.1)23Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte hinein. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN allem Volk;(2. Mose 40.34)24und es ging Feuer aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als alles Volk solches sah, jubelten sie und fielen auf ihre Angesichter.(2. Chronik 7.1)
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.