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3. Mose - Kapitel 8

Die Weihe Aarons und seiner Söhne

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: (2. Mose 29.1) 2 Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm, dazu die Kleider und das Salböl und einen Farren zum Sündopfer, zwei Widder und einen Korb mit ungesäuertem Brot, 3 und versammle die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte. 4 Mose tat, wie ihm der HERR befahl, und versammelte die Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte. 5 Und Mose sprach zu der Gemeinde: Das ist's, was der HERR zu tun geboten hat. 6 Und Mose brachte Aaron und seine Söhne herzu und wusch sie mit Wasser. 7 Und er legte ihm den Leibrock an und gürtete ihn mit dem Gürtel des Ephod und befestigte es damit. 8 Darnach legte er ihm das Brustschildlein an und tat in das Brustschildlein das Licht und das Recht; (2. Mose 28.30) 9 und er setzte ihm den Hut auf das Haupt und heftete an den Hut, vorn an seine Stirne, das goldene Stirnblatt, das heilige Diadem, wie der HERR Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 10 Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und weihte es. (2. Mose 30.25-26) 11 Auch sprengte er davon siebenmal auf den Altar und salbte den Altar samt allen seinen Geräten, auch das Becken samt seinem Fuß, um es zu weihen. 12 Und er goß von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu weihen. 13 Er brachte auch die Söhne Aarons herzu und zog ihnen Leibröcke an und gürtete sie mit dem Gürtel und band ihnen hohe Mützen auf, wie der HERR Mose geboten hatte. 14 Und ließ einen Farren herzuführen zum Sündopfer; und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Farren, des Sündopfers. (3. Mose 4.1) 15 Und Mose schächtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem Finger auf die Hörner des Altars ringsum; also entsündigte er den Altar und goß das übrige Blut an den Grund des Altars und weihte ihn, indem er ihm Sühne erwirkte. 16 Sodann nahm er alles Fett am Eingeweide und was über die Leber hervorragt und die beiden Nieren mit dem Fett daran, und Mose verbrannte es auf dem Altar. 17 Aber den Farren samt seinem Fell und seinem Fleisch und Mist verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers, wie der HERR Mose geboten hatte. 18 Er brachte auch den Widder herzu zum Brandopfer. Und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf des Widders Kopf. (3. Mose 1.10-13) 19 Und Mose schächtete ihn und sprengte das Blut ringsrum an den Altar 20 und zerlegte den Widder in seine Stücke, und Mose verbrannte den Kopf, die Stücke und das Fett, 21 und wusch die Eingeweide und die Schenkel mit Wasser; also verbrannte Mose den ganzen Widder auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN, wie der HERR Mose geboten hatte. 22 Er brachte auch den andern Widder herzu, den Widder des Einweihungsopfers. Und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf des Widders Kopf. (3. Mose 7.37) 23 Mose aber schächtete ihn und nahm von seinem Blut, und tat es Aaron auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 24 und er brachte auch Aarons Söhne herzu und tat von dem Blut auf ihr rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes und sprengte das Blut ringsum an den Altar. 25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett am Eingeweide und was über die Leber hervorragt und die beiden Nieren mit dem Fett daran und die rechte Keule; 26 dazu nahm er aus dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot vor dem HERRN einen ungesäuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit Öl und einen Fladen und legte es auf die Fettstücke und auf die rechte Keule, 27 und legte das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webte es zum Webopfer vor dem HERRN. 28 Darnach nahm Mose das alles wieder von ihren Händen und verbrannte es auf dem Altar über dem Brandopfer. Das war das Einweihungsopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN. 29 Und Mose nahm die Brust und webte sie zum Webopfer vor dem HERRN; das war Moses Anteil von dem Widder des Einweihungsopfers, wie der HERR Mose geboten hatte. 30 Und Mose nahm von dem Salböl und von dem Blut auf dem Altar und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und ihre Kleider und weihte also Aaron und seine Kleider und mit ihm seine Söhne und seiner Söhne Kleider. 31 Und Mose sprach zu Aaron und zu seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor der Tür der Stiftshütte und esset es daselbst, wie ich geboten und gesagt habe: Aaron und seine Söhne sollen es essen. 32 Was aber vom Fleisch und Brot übrigbleibt, das sollt ihr mit Feuer verbrennen. 33 Und ihr sollt sieben Tage lang nicht hinausgehen vor die Tür der Stiftshütte, bis an den Tag, an welchem die Tage eures Weihopfers erfüllt sind; denn sieben Tage lang soll man euch die Hände füllen. 34 Was man heute getan hat, das hat der HERR zu tun befohlen, um für euch Sühne zu erwirken. 35 Sieben Tage lang sollt ihr Tag und Nacht an der Tür der Stiftshütte bleiben und die Anordnungen des HERRN befolgen, daß ihr nicht sterbet; denn also ist es mir geboten worden. 36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was der HERR durch Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.