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3. Mose - Kapitel 7

Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3. Mose 5.14) 2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt; 4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN. 6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht. 8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll: (3. Mose 3.1) 12 Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen. (3. Mose 22.29) 13 Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu. 14 Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt. 15 Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf. 17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. 18 Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen. 19 Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. 20 Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 21 Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen! (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk! 26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh; (3. Mose 3.17) 27 jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 29 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer. 30 Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern stück der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu. 32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben; (3. Mose 9.21) 33 und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. 34 Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel. 35 Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun, 36 davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern. 37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.

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2. Mose - Kapitel 38

1 Den Brandopferaltar fertigte er aus Akazienholz. Er war viereckig, zweieinhalb Meter lang, ebenso breit und eineinhalb Meter hoch. (2. Mose 27.1) 2 An seinen vier oberen Ecken ließ er Hörner aufragen, die aus einem Stück mit dem Altar bestanden. Dann beschlug er ihn mit Bronzeblechen. 3 Auch die Töpfe, Schaufeln und Schalen, die Fleischgabeln und Feuerbecken waren aus Bronze. 4 Er fertigte auch ein netzartiges Gitter aus Bronze an, das von unten her in die Einfassung des Altars geführt wurde und bis zu seiner halben Höhe reichte. 5 Dann goss er vier Ringe und befestigte sie an seinen Ecken. Sie dienten als Ösen für die Tragstangen, 6 die er aus Akazienholz machte und mit Bronze überzog. 7 Die Stangen wurden in die Ringe an den Seiten des Altars gesteckt, damit er so getragen werden konnte. Er war aus Brettern zusammengefügt und innen hohl. 8 Dann stellte er aus den Spiegeln der Frauen, die sich am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung zusammenscharten, ein Wasserbecken aus Bronze und dazu einen bronzenen Untersatz her. (2. Mose 30.18-21) 9 Als Abgrenzung des Vorhofs an der Südseite ließ er auf fünfzig Metern Länge Planen aus gezwirnter Leinwand aufhängen, (2. Mose 27.9) 10 die von zwanzig Säulen gehalten wurden. Die Säulen hatten Sockel aus Bronze. Die Haken und Verbindungsstangen waren jedoch aus Silber. 11 Genauso war es bei der fünfzig Meter langen Nordseite. 12 Auf der Westseite war der Vorhof 25 Meter breit. Seine Planen wurden von zehn Säulen gehalten. Auch sie hatten Sockel aus Bronze und Haken und Verbindungsstangen aus Silber. 13 Auch die dem Sonnenaufgang zugekehrte Ostseite war 25 Meter breit. 14 Links vom Tor waren Planen auf siebeneinhalb Meter Länge an drei Säulen aufgehängt 15 und ebenso rechts davon. 16 Die Planen waren aus gezwirnter Leinwand gefertigt. 17 Alle Säulen des Vorhofs hatten Verbindungsstangen und Haken aus Silber und Sockel aus Bronze. Ihre Köpfe waren mit Silber überzogen. 18 Das Tor des Vorhofs war eine Plane von zehn Meter Breite und zweieinhalb Meter Höhe, die aus gezwirntem Leinen bestand, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt waren. 19 Sie war an vier Säulen aufgehängt, deren Sockel aus Bronze bestanden. Die Köpfe und Verbindungsstangen waren jedoch mit Silber überzogen, und die Haken bestanden aus Silber. 20 Alle Zeltpflöcke für die Wohnung und den Vorhof waren aus Bronze. 21 Es folgt eine Liste des Materials, das für die Wohnung des Bundesbuches verwendet wurde. Man hatte sie auf Anweisung Moses unter der Leitung von Itamar, dem Sohn des Priesters Aaron, aufgestellt. (4. Mose 4.28) 22 Bezalel Ben-Uri, der Enkel von Hur aus dem Stamm Juda, hatte alle Arbeiten ausgeführt, die Jahwe Mose befohlen hatte. (2. Mose 31.1) 23 Unterstützt wurde er von Oholiab Ben-Ahisamach aus dem Stamm Dan, einem Kunsthandwerker, der sich besonders auf das kunstfertige Weben und Sticken mit blauer, roter und karmesinroter Wolle und gezwirntem Leinen verstand. 24 Die Goldmenge, die zum Bau des Heiligtums gespendet und verarbeitet worden war, betrug nach dem Gewicht des Heiligtums 1009 Kilogramm . (2. Mose 30.13) 25 Das Silber von den Männern, die gemustert worden waren, wog insgesamt 3470 Kilogramm, 26 es war das halbe Silberstück für die 603.550 Männer der Gemeinschaft, die zwanzig Jahre und älter waren. 27 3450 Kilogramm waren zum Gießen der 100 silbernen Bodenplatten verwendet worden, die die Wände des Heiligtums und die Säulen für die Vorhänge trugen. 28 Aus den übrig gebliebenen 14 Kilogramm wurden die Haken für die Säulen hergestellt und außerdem die Köpfe der Säulen und die Tragstangen versilbert. 29 Die gespendete Kupfermenge hatte ein Gewicht von 2443 Kilogramm. 30 Daraus wurden die Sockel für den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung gemacht, der Metallüberzug für den Altar, sein Bronzegitter und alle seine Geräte, 31 die Sockel für die Säulen rund um den Vorhof und für seinen Eingang, sowie die Pflöcke für das Zelt und die Abgrenzung des Vorhofs.